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Strafverfahren ausgesetzt

JÜTERBOG Im Früh­jahr des ver­gan­genen Jahres waren in Jüter­bog ausländische
Asyl­be­wer­ber Opfer ein­er Gewalt­tat gewor­den. Der Vor­fall wurde am Donnerstag
im Luck­en­walder Amts­gericht ver­han­delt. Angeklagt waren der 28-jährige
Mar­cel P. und die 24-jährige Doreen N., die bei einem Besuch in “Fränkis
Tanzbar” die dort anwe­senden Flüchtlinge aus Afghanistan und Palästina
beschimpft, belei­digt und — im Falle von Mar­cel P. — kör­per­lich misshandelt
haben sollen. 

Zu Beginn der Ver­hand­lung gab gestern der Vertei­di­ger von Doreen N. eine
Erk­lärung ab, in der er die Art und Weise der polizeilichen Vernehmung
kri­tisierte. So sei seine Man­dan­tin mehr als sechs Stun­den ver­nom­men worden,
man habe sie nicht über ihre Rechte zur Aus­sagev­er­weigerung und zur
Inanspruch­nahme eines Anwaltes belehrt. Nach Auf­fas­sung des Vertei­di­gers ist
das Vernehmung­spro­tokoll damit nicht als Beweis verwertbar. 

Während sich Doreen N. nicht zu den Vor­wür­fen der Anklage äußerte, blieben
die Angaben von Mar­cel P. dürftig, was er mit Erin­nerungslück­en aufgrund
stark­er Trunk­en­heit erk­lärte. Die ihm ange­lasteten Gewalt­tat­en würde er
nicht ein­mal im Alko­hol­rausch bege­hen, beteuerte er, und auch das
frem­den­feindliche Vok­ab­u­lar gehöre über­haupt nicht zu seinem Wortschatz. 

Zu einem Ver­gle­ich dieser Darstel­lung mit anderen Zeu­ge­naus­sagen kam es
vorgestern nicht, da das Ver­fahren aus­ge­set­zt wurde. Am 10. Okto­ber wird
eine neue Ver­hand­lung am Luck­en­walder Amts­gericht stat­tfind­en, in der dann
auch der Vernehmungs­beamte der Polizei und ein weit­er­er, in der ersten
Ver­hand­lung nicht erschienen­er Zeuge gehört wer­den sollen.

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