JÜTERBOG Im Frühjahr des vergangenen Jahres waren in Jüterbog ausländische
Asylbewerber Opfer einer Gewalttat geworden. Der Vorfall wurde am Donnerstag
im Luckenwalder Amtsgericht verhandelt. Angeklagt waren der 28-jährige
Marcel P. und die 24-jährige Doreen N., die bei einem Besuch in “Fränkis
Tanzbar” die dort anwesenden Flüchtlinge aus Afghanistan und Palästina
beschimpft, beleidigt und — im Falle von Marcel P. — körperlich misshandelt
haben sollen.
Zu Beginn der Verhandlung gab gestern der Verteidiger von Doreen N. eine
Erklärung ab, in der er die Art und Weise der polizeilichen Vernehmung
kritisierte. So sei seine Mandantin mehr als sechs Stunden vernommen worden,
man habe sie nicht über ihre Rechte zur Aussageverweigerung und zur
Inanspruchnahme eines Anwaltes belehrt. Nach Auffassung des Verteidigers ist
das Vernehmungsprotokoll damit nicht als Beweis verwertbar.
Während sich Doreen N. nicht zu den Vorwürfen der Anklage äußerte, blieben
die Angaben von Marcel P. dürftig, was er mit Erinnerungslücken aufgrund
starker Trunkenheit erklärte. Die ihm angelasteten Gewalttaten würde er
nicht einmal im Alkoholrausch begehen, beteuerte er, und auch das
fremdenfeindliche Vokabular gehöre überhaupt nicht zu seinem Wortschatz.
Zu einem Vergleich dieser Darstellung mit anderen Zeugenaussagen kam es
vorgestern nicht, da das Verfahren ausgesetzt wurde. Am 10. Oktober wird
eine neue Verhandlung am Luckenwalder Amtsgericht stattfinden, in der dann
auch der Vernehmungsbeamte der Polizei und ein weiterer, in der ersten
Verhandlung nicht erschienener Zeuge gehört werden sollen.