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Streit um Wirksamkeit des Graffiti-Bekämpfungsgesetzes

(KLAUS D. GROTE, MAZ) POTSDAM Kaum ist das Graf­fi­ti-Bekämp­fungs­ge­setz vom Bun­desrat ver­ab­schiedet wor­den, stre­it­et sich Bran­den­burgs Regierungskoali­tion über die Wirk­samkeit der neuen Regelung. SPD-Innen­poli­tik­er Klaus Bochow beze­ich­net das Gesetz als “klar und unmissver­ständlich”. CDU-Gen­er­alsekretär Sven Petke hält es hinge­gen für wenig kon­se­quent. Jus­tizmin­is­terin Beate Blechinger (CDU) hätte sich eine stren­gere Regelung gewünscht. 

Konkret stören sich die Kri­tik­er an einem einzi­gen Satz in dem am Fre­itag vom Bun­desrat mit den Stim­men der SPD- und der union­s­ge­führten Bun­deslän­der beschlosse­nen Gesetz. Darin heißt es, dass sich straf­bar macht, wer “das Erschei­n­ungs­bild nicht nur uner­he­blich und nicht nur vorüberge­hend verän­dert”. Petke hätte den Ein­schub gerne gestrichen. Die For­mulierung “wer das Erschei­n­ungs­bild verän­dert” wäre klar­er gewe­sen. “Das wird die Strafver­fol­gung sehr erschw­eren”, sagt Petke. Er befürchtet, dass Staat­san­wälte Gutacht­en erstellen lassen und die Ver­fahren, “wie schon heute”, einstellen. 

Die jet­zige Geset­zes­lage sieht vor, dass Sprayer nur bestraft wer­den kön­nen, wenn eine Ver­let­zung der Gebäudesub­stanz durch Farbe vor­liegt. Im Entwurf des Bun­desrats, den Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin unter­stützt hat, fand sich eben­falls eine klarere For­mulierung. “Da hät­ten wir es fast so lassen kön­nen wie bish­er”, sagt Min­is­teri­umssprech­er Horst Fischer. 

Blechinger ist den­noch zuver­sichtlich: “Ich sehe das Graf­fi­ti-Bekämp­fungs­ge­setz als einen Schritt in die richtige Rich­tung.” Sie befürchte jedoch Ausle­gung­sprob­leme. Die Eig­nung des Geset­zes werde sich in der prak­tis­chen Anwen­dung zeigen müssen. Möglicher­weise sei nachzubessern. Mit ein­er Mehrheit im Bun­destag kön­nten die union­s­ge­führten Län­der ihren Geset­zes­text durchsetzen. 

Blechingers Berlin­er Kol­le­gin, Jus­tizse­n­a­torin Karin Schu­bert (SPD), zeigte sich hinge­gen sehr zufrieden. Schu­bert hat­te per­sön­lich im Bun­desrat für das Gesetz gewor­ben. Im Zusam­men­hang mit Graf­fi­ti sei es aber unab­d­ing­bar, durch sozialpäd­a­gogis­che Maß­nah­men präven­tiv tätig zu wer­den”, so Schubert. 

Pots­dam Polizeis­prech­er Rudi Son­ntag begrüßte die abschreck­ende Wirkung der ver­schärften Geset­zes­lage. Jet­zt sei klar­er zu erken­nen, dass Sprayen kein Kava­liers­de­likt sei. Wichtig sei, dass die Amts­gerichte den strafrechtlichen Rah­men auss­chöpften. Nach Angaben von Sven Petke wird weniger als die Hälfte der geschnappten Täter bestraft. 

Begrüßt wurde das Anti-Graf­fi­ti-Gesetz auch von vie­len Woh­nung­sun­ternehmen. Von jährlich mehr als 50 Mil­lio­nen Euro durch Sprayer angerichteten Schä­den allein in Berlin ent­fall­en 20 Mil­lio­nen auf Haus­be­sitzer. Bun­desweit soll der Schaden bei 200 bis 500 Mil­lio­nen Euro jährlich liegen.

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