Kategorien
Uncategorized

Täter verurteilt, Opfer vor Abschiebung

Der Tag vor Gericht

(MAZ, 23.7) Das Ver­fahren gegen den Mann, der den Asyl­be­wer­ber Ora­bi Mamavi geschlagen
und belei­digt hat, ist abgeschlossen. Mamavi, der diese Woche nach Togo
abgeschoben wird, durfte miter­leben, wie Marko D. seinen Tag vor Gericht
hat­te. Er durfte miter­leben, wie sowohl Rich­terin als auch Staatsanwalt
deut­lich macht­en, dass frem­den­feindliche Straftat­en in Rathenow streng
abgeurteilt wer­den, um neue Straftäter abzuschrecken. 

Marko D. gehört nicht der recht­sex­tremen Szene in Rathenow/Premnitz an. Wäre
er aber tat­säch­lich nahe am Voll­rausch gewe­sen, hätte er sich zumin­d­est für
seine Schläge, die Mamavi ern­sthaft ver­let­zt haben, entschuldigen können.
Das hat er unter­lassen — und so bleibt am Ende doch ein fad­er Nachgeschmack. 

Fast hätte der Staat­san­walt auf seinen Hauptzeu­gen Mamavi verzicht­en müssen.
Denn Abschiebungs- und Prozesster­min dro­ht­en sich zu über­schnei­den. Wäre das
Ver­fahren nur wenige Tage später gewe­sen, hätte Mamavi nicht dabei sein
kön­nen. Die Kreisver­wal­tung war nicht bere­it, mit der Abschiebung zu warten.
Fast hätte diese Hal­tung dazu geführt, dass aus dem Rathenow­er Kreishaus ein
falsches Sig­nal gesendet wor­den wäre. 

Täter verurteilt, Opfer vor Abschiebung

Abgelehn­ter Asyl­be­wer­ber aus Togo wurde über­fall­en. Sein Peiniger erhielt
eine Bewährungsstrafe

(Tagesspiegel, 23.7.) Rathenow. “Ihr Scheiß-Neger! Was wollt ihr hier? Geht zurück in eur­er Land.
Was macht ihr hier für eine Scheiß-Arbeit?” Dieser ver­balen Beleidigung
fol­gten drei Faustschläge ins Gesicht von Ora­bi Mamavi, einem 41 Jahre alten
Asyl­be­wer­bers aus Togo. Er wurde am Auge schw­er ver­let­zt und traute sich
seit dem Vor­fall am 23. Dezem­ber ver­gan­genen Jahres aus Angst nicht mehr
allein auf die Straße. 

Gestern musste sich der 26-jährige Schläger Marko D. aus Rathenow vor dem
Amts­gericht in sein­er Heimat­stadt für die Tat ver­ant­worten. Der Prozess
dauerte nur wenige Stun­den, Marko D. wurde wegen Kör­per­ver­let­zung und
Belei­di­gung zu ein­er Frei­heitsstrafe von vier Monat­en verurteilt. Die Strafe
wurde für zwei Jahre zur Bewährung aus­ge­set­zt. Außer­dem muss der Arbeitslose
500 Euro an den Vere­in “Weißer Ring” zahlen. 

Das Gericht fol­gte damit den Anträ­gen der Staat­san­waltschaft und des als
Neben­kläger im Prozess aufge­trete­nen Asyl­be­wer­bers. Ora­bi Mamavi nahm das
Urteil ohne äußer­lich sichtliche Regung entgegen. 

Seit neun Jahren lebt er als Asyl­be­wer­ber in Rathenow, nach­dem er als
Ange­höriger ein­er Oppo­si­tion­spartei in seinem Heimat­land nach eigenen
Angaben gefoltert wor­den war. 

Doch die Stun­den seines Aufen­thaltes in der sicheren Fremde sind gezählt.
Kom­menden Don­ner­stag will ihn die Aus­län­der­be­hörde des Land­kreis­es Havelland
nach Ablehnung des Asy­lantrages abschieben. Der Kirchenkreis Kyritz und der
Vere­in Opfer­per­spek­tive haben beim Peti­tion­sauss­chuss des Land­tages einen
Auf­schub der Abschiebung beantragt. Sollte der Auss­chuss den Antrag
ablehnen, will der Vere­in einen neuen Antrag stellen. 

“Er muss bei der Rück­kehr nach Togo mit sein­er Ver­haf­tung rech­nen”, sagte
Kay Wen­del vom Vere­in Opfer­per­spek­tive. “Außer­dem sollte ein Bleiberecht
eine Wiedergut­machung dafür sein, was er in neun Jahren Rathenow von
ras­sis­tis­chen Tätern erlit­ten hat.” 

Schon 1997 ist Mamavi von recht­sex­trem­istis­chen Tätern ange­grif­f­en worden.
Seit­dem habe er ständig unter Angst gelebt, so dass er jet­zt eine Therapie
benötige. Das Ver­fahren zu der Tat im Jahre 1997 wird auf Drän­gen des
Vere­ins Opfer­per­spek­tive am 10. August eröffnet. “Wir kön­nen endlich Beweise
für die Tat vorgele­gen”, erk­lärte Wen­del. Die erste Vernehmung des Togolesen
ist für den 10. August vorge­se­hen. Zu diesem Zeit­punkt aber wäre er, wenn es
nach dem Willen der Aus­län­der­be­hörde geht, schon längst in Afrika. 

Das gestern gesproch­ene Urteil soll abschreck­end wirken, sagte die
Rich­terin. Rathenow gilt seit Jahren als Ort frem­den­feindlich motivierter
Angriffe auf Aus­län­der. Der Angeklagte selb­st hat­te im Prozess den Vorwurf
ein­er recht­sex­trem­istis­chen Gesin­nung zurück­gewiesen. “Ich war im Vollrausch
und hat­te einen Film­riss”, sagte der junge Mann. 

Am 23. Dezem­ber habe er zusam­men mit einem Kumpel ab 19.15 Uhr bis zu 20
Flaschen Bier und einige Mixgetränke getrunk­en. Ein Gutachter rech­nete einen
Alko­hol­ge­halt von 6,21 Promille aus. Das sei unglaub­würdig, erk­lärte das
Gericht. 

Ora­bi Mamavi wollte mit einem Fre­und am Mor­gen des 24. Dezem­ber ger­ade mit
dem Schneeschieben auf einem Fußweg für einen Stun­den­lohn von einem Euro
begin­nen, als die bei­den grund­los beschimpft und ange­grif­f­en wur­den. Sie
sind dem Angreifer hin­ter­her ger­an­nt. Sie kon­nten ihn fes­thal­ten und der
Polizei übergeben. Die Polizis­ten stell­ten bei ihren Befra­gun­gen keinen
Voll­rausch des Täters fest.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot