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Täter von Potzlow erneut verurteilt

Pren­zlau — »Eine tick­ende Zeit­bombe«: Neon­azi, der 2002 an der Ermor­dung an Mar­i­nus Schöberl beteiligt war, machte ein­fach weit­er. Sechs Straftat­en, darunter der Hit­ler­gruß, während Bewährungszeit
Gegen einen der im Jahr 2004 im Mord­prozeß von Pot­zlow verurteil­ten Neon­azis ist am Dien­stag erneut eine Haft­strafe ver­hängt wor­den. Das Amts­gericht Pren­zlau verurteilte Sebas­t­ian F. am Dien­stag wegen Kör­per­ver­let­zung und »Ver­wen­dens von NS-Kennze­ichen« zu Frei­heitsstrafen von 15 sowie von 14 Monat­en jew­eils ohne Bewährung. F. muß also für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. 

Richter Olaf Zech sah es als erwiesen an, daß der 23Jährige bei einem Konz­ert in Tem­plin im Sep­tem­ber 2007 den Hit­ler­gruß gezeigt und kurz darauf einen jun­gen Mann ange­grif­f­en hat­te. Zudem habe er im Jan­u­ar 2008 grund­los einen Mann an ein­er Tankstelle geschla­gen. Zech zählte ins­ge­samt sechs Straftat­en während der Bewährungszeit des Angeklagten auf. Eine Aus­set­zung der bei­den neuer­lichen Urteile zur Bewährung komme damit nicht in Frage. »Sie sind eine tick­ende Zeit­bombe«, sagte Zech zu dem Angeklagten. Und er fügte hinzu: »In Ihnen ist noch immer eine rechte Gesin­nung verfestigt.« 

F. war ein­er der drei recht­sex­tremen Täter, die für den bru­tal­en Mord an dem 16jährigen Mar­i­nus Schöberl im Som­mer 2002 im uck­er­märkischen Pot­zlow verurteilt wur­den. Die drei Män­ner hat­ten den Jun­gen in HipHop-Out­fit als Juden beschimpft und stun­den­lang mißhan­delt, ein­er von ihnen schlug dem Opfer mehrfach mit einem Stein auf den Kopf. Dabei wurde Mar­i­nus Schöberl gezwun­gen in einen Stein­trog zu beißen, dann sprang ihm ein­er der Täter mit den Stiefeln auf den Hin­terkopf. Anschließend bracht­en sie den Jugendlichen mit einem soge­nan­nten Bor­d­stein­kick um. Die Leiche wurde in ein­er Jauchegrube versenkt. Während seine Mit­täter für achtein­halb und 15 Jahre ins Gefäng­nis mußten, wurde der zur Tatzeit 17jährige F. Ende 2004 wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge zu drei Jahren Jugend­haft verurteilt.

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