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Tag der Menschenrechte 2005

Am 10.Dezember wird der Tag der Men­schen­rechte began­gen — ein Gedenk­tag zur All­ge­meinen Erk­lärung der Men­schen­rechte, die am 10.12.1948 durch die Gen­er­alver­samm­lung der Vere­in­ten Natio­nen ver­ab­schiedet wurde. Doch wie ste­ht es tat­säch­lich um Men­schen­rechte und Flüchtlingsschutz? 

Gestern und heute tagen die Innen­min­is­ter der Län­der in Karl­sruhe und disku­tieren über ein Bleiberecht für lang hier lebende Geduldete. Viele Jugendliche aus Bran­den­burg und anderen Bun­deslän­dern sind dor­thin gereist, um auf ihre seit Jahren unsichere Sit­u­a­tion aufmerk­sam zu machen. Mehrere Bun­deslän­der haben Vorschläge für eine Bleiberecht­sregelung unter­bre­it­et. Doch ins­beson­dere die Innen­min­is­ter aus Nieder­sach­sen und Bay­ern wider­set­zten sich gestern den kon­struk­tiv­en Vorschlä­gen z. B. aus Hes­sen. Geforderte Bedin­gun­gen wie der jahre­lange Nach­weis des Leben­sun­ter­halts dürften in der Prax­is nur für wenige poten­tiell Betrof­fe­nen erfüll­bar sein, da vielfach gar keine Arbeit­ser­laub­nisse erteilt wer­den! So haben Flüchtlinge, die schon lange Jahre hier leben und arbeit­en, kaum eine Chance auf Inte­gra­tion und Sicher­heit. In Bran­den­burg bet­rifft das z.B. Fam­i­lie Kut­lu aus Neu­rup­pin: seit 9 Jahren hier, der Vater hat­te eine Arbeit, die Kinder gehen in die Schule, und haben eine Aus­bil­dung begonnen. Nun sollen sie in die Türkei abgeschoben wer­den. Fakt ist: seit Inkraft­treten des Zuwan­derungs­ge­set­zes wur­den die Ket­ten­dul­dun­gen nicht abgeschafft, die weni­gen kon­struk­tiv­en Vorschläge ein­er Bleiberecht­sregelung wer­den von eini­gen Innen­min­is­tern weit­er­hin torpediert!

Sie haben keine Chance in Bran­den­burg, denn sie sind über Polen nach Deutsch­land gekom­men. Flüchtlinge wer­den rig­oros nach Polen zurück­geschoben, egal, ob sie dort tat­säch­lich psy­chosozial und materiell ver­sorgt wer­den kön­nen oder nicht. Sehr viele von ihnen sind schw­er trau­ma­tisiert, Polen kann sie nur in ger­ing­stem Maße behan­deln. Nun trifft die sog. DUBLIN II –Verord­nung, die besagt, dass das erste Land der EU, das betreten wird, zuständig für den Asy­lantrag ist, auch einen allein­reisenden Jugendlichen. Er soll nach Polen zurück­reisen, obwohl seine Mut­ter dort nicht mehr auffind­bar ist – wo also soll er hin? Bürokratis­che Vorschriften jen­seits human­itär­er Grundsätze!

Am 1.Dezember 2005 haben die EU-Innen­min­is­ter die Ver­ab­schiedung der so genan­nten Asylver­fahren­srichtlin­ie beschlossen. Die Kri­tik des Europäis­chen Par­la­ments, des UNHCR und von Men­schrecht­sor­gan­i­sa­tio­nen wurde völ­lig ignori­ert. Diese Richtlin­ie ermöglicht eine weit­ge­hende Aus­lagerung des Flüchtlingss­chutzes in Herkun­fts- und Tran­sit­staat­en. Auch Staat­en, die die Gen­fer Flüchtlingskon­ven­tion nicht rat­i­fiziert haben, gel­ten als sicher! 

Tag der Men­schen­rechte 2005 – Anlass für die trau­rige Bilanz eines unef­fek­tiv­en, sich immer mehr ver­schlechtern­den und nicht men­schwürdi­gen Schutzes von Flüchtlingen.

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