Tag der Menschenrechte 2005
Am 10.Dezember wird der Tag der Menschenrechte begangen — ein Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10.12.1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Doch wie steht es tatsächlich um Menschenrechte und Flüchtlingsschutz?
Gestern und heute tagen die Innenminister der Länder in Karlsruhe und diskutieren über ein Bleiberecht für lang hier lebende Geduldete. Viele Jugendliche aus Brandenburg und anderen Bundesländern sind dorthin gereist, um auf ihre seit Jahren unsichere Situation aufmerksam zu machen. Mehrere Bundesländer haben Vorschläge für eine Bleiberechtsregelung unterbreitet. Doch insbesondere die Innenminister aus Niedersachsen und Bayern widersetzten sich gestern den konstruktiven Vorschlägen z. B. aus Hessen. Geforderte Bedingungen wie der jahrelange Nachweis des Lebensunterhalts dürften in der Praxis nur für wenige potentiell Betroffenen erfüllbar sein, da vielfach gar keine Arbeitserlaubnisse erteilt werden! So haben Flüchtlinge, die schon lange Jahre hier leben und arbeiten, kaum eine Chance auf Integration und Sicherheit. In Brandenburg betrifft das z.B. Familie Kutlu aus Neuruppin: seit 9 Jahren hier, der Vater hatte eine Arbeit, die Kinder gehen in die Schule, und haben eine Ausbildung begonnen. Nun sollen sie in die Türkei abgeschoben werden. Fakt ist: seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes wurden die Kettenduldungen nicht abgeschafft, die wenigen konstruktiven Vorschläge einer Bleiberechtsregelung werden von einigen Innenministern weiterhin torpediert!
Sie haben keine Chance in Brandenburg, denn sie sind über Polen nach Deutschland gekommen. Flüchtlinge werden rigoros nach Polen zurückgeschoben, egal, ob sie dort tatsächlich psychosozial und materiell versorgt werden können oder nicht. Sehr viele von ihnen sind schwer traumatisiert, Polen kann sie nur in geringstem Maße behandeln. Nun trifft die sog. DUBLIN II –Verordnung, die besagt, dass das erste Land der EU, das betreten wird, zuständig für den Asylantrag ist, auch einen alleinreisenden Jugendlichen. Er soll nach Polen zurückreisen, obwohl seine Mutter dort nicht mehr auffindbar ist – wo also soll er hin? Bürokratische Vorschriften jenseits humanitärer Grundsätze!
Am 1.Dezember 2005 haben die EU-Innenminister die Verabschiedung der so genannten Asylverfahrensrichtlinie beschlossen. Die Kritik des Europäischen Parlaments, des UNHCR und von Menschrechtsorganisationen wurde völlig ignoriert. Diese Richtlinie ermöglicht eine weitgehende Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in Herkunfts- und Transitstaaten. Auch Staaten, die die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert haben, gelten als sicher!
Tag der Menschenrechte 2005 – Anlass für die traurige Bilanz eines uneffektiven, sich immer mehr verschlechternden und nicht menschwürdigen Schutzes von Flüchtlingen.