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Templiner Ausländerfeind erneut vor Gericht

Pren­zlau — Der 28-jährige Tem­plin­er Ralf C. ist am gestri­gen Fre­itag in einem beschle­u­nigten Ver­fahren vor dem Amts­gericht Pren­zlau wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu zehn Monat­en Haft verurteilt worden.

Gemein­sam mit seinem späteren Opfer hat­te Ralf C. am Mittwochabend dem Alko­hol in rauen Men­gen zuge­sprochen. Bei­de waren danach gemein­sam durch Tem­plin gezo­gen. Im Bere­ich der Pio­nier­brücke kam es dann zu der Straftat.

Laut Press­especherin der Polizei, San­dra Urland, soll Ralf C. zunächst seinem Begleit­er gesagt haben, dass ihm dessen Haarschnitt nicht gefall­en würde. Dieser wiederum soll erwidert haben, dass er die Haare doch ein­fach abren­nen solle. Das tat Ralf C. dann auch und set­zte mit einem Feuerzeug die Haare des 19-Jähri­gen in Brand. Dieser erlitt dadurch ober­fläch­liche Verbrennungen.

Auf Antrag der zuständi­gen Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin wurde er noch am Fre­itag in einem beschle­u­nigten Ver­fahren durch das Amts­gericht Pren­zlau für diese Straftat zur Rechen­schaft gezo­gen. Laut “Uck­er­mark Kuri­er” soll Ralf C. den Lehrling mit “Scheißzecke” beschimpft und das Opfer eine “Iroke­sen-Frisur” gehabt haben. Die Staat­san­waltschaft sah in Wort­wahl und Hand­lung ein rechts­gerichtetes Motiv und hat­te auf ein Jahr Frei­heitsstrafe plädiert. Er erhielt eine Frei­heitsstrafe von 10 Monaten.

Kein Unbekan­nter

Dem zuständi­gen Strafrichter, der Polizei und den LerserIn­nen von gegenrede.info ist Ralf C. kein Unbekan­nter [mehr dazu]. Erst im Mai diesen Jahres musste er sich vor dem­sel­ben Richter ver­ant­worten. Am Nach­mit­tag des 14. April war er im Suff auf den Redak­teur der “Tem­plin­er Zeitung” Horst S. los­ge­gan­gen. Er hat­te ihn geschub­st, hat­te ver­sucht ihn zu schla­gen und wollte dessen Fotoap­pa­rat zerstören.

Zwei Zeu­gen hat­ten im Mai vor Gericht bestätigt, dass bei dem Vor­fall Sätze wie “Willst du damit Leute anscheißen?”, “Tem­plin soll sauber bleiben.” und “Aus­län­der raus!” gefall­en waren.

Für seine Tat war Ralf C. wegen Voll­rausch zu sechs Monat­en Haft auf Bewährung verurteilt wor­den. Zwei Dinge gab es, die der Richter in sein­er dama­li­gen Urteils­be­grün­dung her­vorhoben hat­te. Ein­mal die latente Aus­län­der­feindlichkeit von Ralf C., und dass dieses Urteil eine let­zte Chance für ihn gewe­sen war. Jede weit­ere Ver­fehlung führe Ralf C. direkt ins Gefäng­nis. Wie wahr.

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