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Templiner Mord vor Gericht: Richter hält nichts von rechter Gesinnung als Tatmotiv

Neu­rup­pin — Im Prozess um den Mord an Bernd K. in Tem­plin, für den sich Chris­t­ian W. (22) und Sven P.(19) vor dem Landgericht Neu­rup­pin ver­ant­worten müssen, wurde let­zte Woche Don­ner­stag weit­er am Ablauf des Tatabends gebastelt. Außer­dem kamen zwei Kör­per­ver­let­zun­gen zur Sprache, die Chris­t­ian W. zur Last gelegt werden.

Inter­es­sant ist dabei der Aus­lös­er für zwei Tritte, die der 17-jährige Andy U. am 24. Juni let­zten Jahres erhal­ten hat­te. Der 27-jährige Mau­r­er Chris­t­ian M., der aus der Unter­suchung­shaft in den Zeu­gen­stand geführt wurde, beschrieb Chris­t­ian W. als jeman­den, der seine Mack­en habe, wenn er betrunk­en sei. Gemein­sam hat­ten die drei Män­ner eine Flasche Schnaps geleert. Dann wollte der Angeklagte von Andy U. drei Euro haben, die der ihm noch schuldete, obwohl klar war dass Andy U. kein Geld hat­te. Mit gestreck­tem Bein trat W. den 17-Jähri­gen zu Boden und trat dann ein zweites Mal zu. Er wolle sein Geld haben, soll er gejam­mert haben.

Viel Aufhebens um einen Zeugen

Der 19-jährige Chris­t­ian S. aus Tem­plin ist ein schwieriger Zeuge. Eigentlich hätte er nur aus­sagen sollen, dass er sich am Abend des 21. Juli 2008 zwis­chen 22.00 und 23.00 Uhr auf dem Tem­plin­er Mark­t­platz befand und dass er jeman­den hat­te „Sieg Heil!“ rufen hören. An der Stimme des Rufers wollte er Chris­t­ian W. erkan­nt haben, worauf er sofort Sven P. anrief, um dem mitzuteilen, dass Chris­t­ian W. wieder in der Stadt sei. Bei diesem Tele­fonat will der Zeuge von Sven P. erfahren haben, dass der selb­st „Sieg Heil!“ gerufen hat. Außer­dem zitierte er Sven P. mit dem Satz: „Ich habe heute noch vor, in den Knast zu gehen.“ Chris­t­ian S. beschrieb dem Richter, dass Sven P. schon mit etwas schw­erere Zunge redete. Man merk­te, dass er was getrunk­en hatte.

Eigentlich kein Prob­lem diese Aus­sage — sollte man denken, und lei­der fragte nie­mand im Gerichtssaal: „Wieso rufen sie denn sofort Sven P. an, wenn sie glauben, die Stimme von Chris­t­ian W. erkan­nt zu haben?“ Stattdessen ver­suchte der Richter die Glaub­würdigkeit des Zeu­gen Chris­t­ian S. zu über­prüfen und fragte nach dessen Aus­sagev­er­hal­ten in einem früheren Prozess bei dem Chris­t­ian W. eben­falls auf der Anklage­bank saß. Damals war Chris­t­ian W. wegen Brand­s­tiftung vor dem Amts­gericht Pren­zlau angeklagt und unab­hängig von der Falschaus­sage des Chris­t­ian S. verurteilt wor­den. Damals hat­te Chris­t­ian S. vor Gericht gel­o­gen, um sich an Chris­t­ian W. zu rächen, wie er dem Richter erk­lärte. Chris­t­ian W. hat­te ihm zuvor wegen zwei Euros, die er ihm noch schuldete, gle­ich eine „gedrückt“.

Kon­se­quent fragte der Richter weit­er, wie denn sein Ver­hält­nis zu Sven P. sei? Chris­t­ian S. zögerte kurz und sagte dann, dass er Sven P. noch lei­den könne. Chris­t­ian W. und Mar­tin M. nicht mehr, aber Sven P., den könne er lei­den. Warum er hier den recht­en Tem­plin­er Schläger und Autonomen Nation­al­is­ten Mar­tin M. ins Spiel brachte, der an diesem vierten Prozesstag erst­mals nicht im Zuschauer­raum saß, blieb lei­der auch offen. Über­haupt fehlten die nationalen Beobachter des Prozess­es dies­mal vollends.

Jeden­falls wit­terte die Vertei­di­gung von Sven P. hier eine Chance, den Vor­wurf des Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen vom Tisch zu kriegen und ließ den Zeu­gen zum fün­ften Prozesstag erneut laden.

Umwege bei der Motivsuche

Mal drei Euro, mal zwei Euro Schulden, die aus­re­icht­en, um jeman­den zu Boden zu treten oder zu schla­gen. Vielle­icht spie­len die Schulden, die Bernd K. bei Chris­t­ian W. gehabt haben soll doch eine größere Rolle an jen­em Abend als die Staat­san­waltschaft bish­er angenom­men hat.

Um den Motiv­en für den Mord näher zu kom­men, ließ die Anwältin der Neben­klage ein Urteil ver­lesen, dass die rechte Gesin­nung von Chris­t­ian W. zeigen sollte. So wurde er 2005 unter anderem wegen Volksver­het­zung zu ein­er Jugend­strafe von einem Jahr und drei Monat­en verurteilt. Damals hat­te er öffentlich laut hör­bar das Lied „10 kleine Negerlein“ des Nazi-Musikpro­jek­tes „Ziller­taler Türken­jäger“ abge­spielt und den Hit­ler­gruß gezeigt. Kurz­er Auszug aus dem Lied­text, der vom Richter ver­lesen wurde: „Zwei kleine Negerlein,/die schrien “Nazis­chwein”, /ne Wehrsport­truppe kam vor­bei /und Bim­bo war allein“. Außer­dem hat­te er eine nur wenige Tage alte Katze zu Tode getreten. Der Staat­san­walt wird zum näch­sten Prozesstag am Don­ner­stag ein Foto in den Prozess ein­führen, das recht­sex­treme Tätowierun­gen am Kör­p­er von Chris­t­ian W. zeigt.

Richter Gert Wegen­er ist allerd­ings der Mei­n­ung, das bis­lang nicht ersichtlich sei, dass eine recht­sradikale Gesin­nung als Hin­ter­grund der Tat vor­liegen kön­nte. Vielmehr halte er den Fall für ein im Trinker­m­i­lieu nicht unüblich­es Geschehen.

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