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Templiner Mord vor Gericht: Weiterer Zeuge für Montag erwartet

Neu­rup­pin — Im Mord­prozess gegen Sven P. und Chris­t­ian W., die im Som­mer 2008 den arbeit­slosen Bernd K. bru­tal mis­shan­delt und ermordet haben sollen, wies das Landgericht Neu­rup­pin den Befan­gen­heit­santrag gegen seine 1. Große Strafkam­mer zurück. Die Vertei­di­gung reagierte auf die Ablehnung mit weit­eren Beweisanträgen.

Eine andere Kam­mer des Gericht­es befand die Ein­wände der Vertei­di­gung für unzuläs­sig. Die Anwälte ver­fol­gten ver­fahrens­fremde Zwecke mit den Anträ­gen, hieß es zur Begrün­dung. Prozess­beobachter hat­ten schon zuvor die Mei­n­ung geäußert, dass es dem Vertei­di­ger von Sven P. mit seinem Befan­gen­heit­santrag nicht um die Vertei­di­gung seines Man­dan­ten, son­dern vielmehr darum gehe, Revi­sion­s­gründe zu schaffen.

Immer­hin set­zte sich der Vertei­di­ger mit seinem Antrag durch, einen weit­eren Zeu­gen zu hören, der bele­gen soll, dass sich Sven P. am 22. Juli 2008 bis 22.00 Uhr bei ihm aufge­hal­ten habe. Allerd­ings fand die Tat in der Nacht vom 21. auf den 22. Juli statt. Der Vor­sitzende Richter wies mit Recht darauf hin, dass der Vertei­di­ger hier wohl im Datum geir­rt habe.

Weit­er hieß es in dem Beweisantrag, dass der zu lan­dende Zeuge bele­gen könne, dass Sven P. ein ganz ruhiger Men­sch und kein austick­ender Recht­sex­trem­ist sei, dass er sich lediglich für deutsche Geschichte inter­essiere und die son­st bei Recht­en beliebte Klei­dung nur trage, weil sie ihm gefalle.

Diese Aus­sagen des Vertei­di­gers von Sven P. führten zum ersten Mal zu ein­er gewis­sen Heit­erkeit im Gerichtssaal, erin­nerten sich doch einige Zuschauer an das Hess-T-Shirt in der Tat­nacht und an Geschicht­en über Sven P., wie der schreiend und um sich schla­gend von Polizis­ten zur Ruhe gebracht wer­den musste.

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