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Testlauf in Halbe


Neo­faschis­ten wollen am 18. Juni Wirk­samkeit des brandenburgischen
Gedenkstät­tenge­set­zes prüfen. Antifaschis­tis­che Proteste angekündigt

Anhänger von Neon­azikam­er­ad­schaften um den Ham­burg­er Chris­t­ian Worch und
die NPD wollen am 18. Juni durch das bran­den­bur­gis­che Halbe (Land­kreis
Dahme-Spree­wald) marschieren. Wie schon im Novem­ber let­zten Jahres ist
der Wald­fried­hof am Rande der 1 000-Ein­wohn­er-Gemeinde ihr Ziel. Unter
dem Mot­to »Ruhm und Ehre den deutschen Frontsol­dat­en und Opfern
kom­mu­nis­tis­ch­er Gewaltherrschaft« ruft der »Fre­un­deskreis Halbe«, in dem
sich die Neo­faschis­ten organ­isiert haben, dazu auf, sich mit­tags am
Bahn­hof zu ver­sam­meln und anschließend durch den Ort zu ziehen.

18. Juni und 12. November 

Der Fried­hof von Halbe ist zum Wall­fahrt­sort für Neo­faschis­ten geworden.
Von den dort begrabenen Men­schen sind etwa 20000 gefal­l­ene Soldaten
Nazideutsch­lands. Die »Helden«, die von den Neon­azis hier geehrt werden
sollen, haben die let­zte große Offen­sive der Roten Armee zum Sturm auf
Berlin im April 1945 nicht über­lebt. Bere­its seit 2003 ver­anstal­ten neue
und alte Faschis­ten in Halbe am »Volk­strauertag« im Novem­ber ihr
»Heldenge­denken«. Im let­zten Jahr mit 1600 Anhängern. 

In diesem Jahr soll dieser Rhyth­mus erst­mals durch­brochen werden.
Während Chris­t­ian Worch in einem Neon­az­i­fo­rum im Inter­net seinen
Auf­marsch mit »der engen zeitlichen Nähe zum 17. Juni« und der
Erin­nerung an den ange­blichen »Volk­sauf­s­tand« 1953 in der DDR begründet,
ver­muten Antifaschis­ten andere Motive. Sie sehen in der geplanten
Pro­voka­tion einen Test­lauf für den diesjähri­gen, bere­its angemeldeten,
Auf­marsch am 12. Novem­ber. Getestet wer­den soll offen­bar das neue
Gedenkstät­tenge­setz in Bran­den­burg, das unter anderem mit dem Argument,
ein Instru­ment zur Ver­hin­derung des »Heldenge­denkens« in Halbe zu
brauchen, ver­ab­schiedet wor­den war. Das Gesetz soll unter anderem
ermöglichen, daß neo­faschis­tis­che Aufmärsche an Gedenkstät­ten für Opfer
des deutschen Faschis­mus, beispiel­sweise in der Nähe ehemaliger
Konzen­tra­tionslager, leichter ver­boten wer­den kön­nen. Auf den
Sol­daten­fried­hof in Halbe trifft das aber nicht zu. Derzeit prüfen
Polizei und Vertreter des zuständi­gen Amtes Schenken­länd­chen jedoch, ob
das Gesetz zumin­d­est aus­re­icht, um den Neon­azis den Marsch direkt zum
Fried­hof zu ver­bi­eten. Die Ver­samm­lungs­be­hörde stützt sich dabei auf
eine weit­ere Neuerung des Gedenkstät­tenge­set­zes, wonach Aufmärsche in
»unmit­tel­bar­er und enger räum­lich­er Nähe« ver­boten wer­den kön­nen, falls
der »Wid­mungszweck« des Fried­hofes der Neonaziveranstaltung
ent­ge­gen­ste­ht. Peter Sal­en­der vom Polizeiprä­sid­i­um Frankfurt/Oder ist
laut einem Bericht der Berlin­er Zeitung zuver­sichtlich, daß eine durch
die Polizei vorgeschla­gene gekürzte Route durch die Gerichte bestätigt
wird. Mit ein­er endgülti­gen Entschei­dung ist allerd­ings noch nicht zu
rech­nen. Es ist zu erwarten, daß Anmelder Worch mit seinem juristischen
Erfahrungss­chatz aus über hun­dert Aufmärschen vor weitere
Gerichtsin­stanzen ziehen wird. Klarheit wird es daher ver­mut­lich erst
kurz vor dem 18. Juni geben.

Kein Ver­laß auf Verbot 

In einem »Aktions­bünd­nis gegen das Heldenge­denken und Nazi­aufmärsche in
Halbe« haben sich neben der Antifa Königs Wuster­hausen, die Vereinigung
der Ver­fol­gten des Naziregimes (VVN/BdA) sowie ehemalige
Wehrma­chts­de­ser­teure und eine recht ungewöhn­liche Parteienkonstellation
aus SPD, CDU, PDS, Grü­nen, KPD und DKP zusam­menge­fun­den. Auch der
Kreistag unter­stützt den Protest. Das Bünd­nis will den Neon­azis »etwas
ent­ge­genset­zen« und nicht auf eventuelle Ver­bote durch Gerichte bauen.
Auch nach dem 18. Juni will man gemein­sam weit­er arbeit­en: Neben
Konz­erten und Ver­anstal­tun­gen soll ein lan­desweites »Net­zw­erk gegen
Recht­sex­trem­is­mus« gegrün­det wer­den, so das Bünd­nis in einer
Pressemitteilung. 

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: www.redhalbe.de.vu

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