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The Power of Argument and not the Argument of Power


Kon­ferenz der Flüchtlingsini­tia­tive Brandenburg

11. bis 12. Juni 2004

Potsdam

Friedrich-Ebert-Strasse 04

Straßen­bahn 92 (Kirschallee)

Pro­gramm

Fre­itag

10 Uhr Pressekonferenz

12 Uhr Essen

13.15 Uhr Abschiebung/Legalisierung/Aufenthaltsrecht

(FIB, The Voice, FR Bran­den­burg, Kanak Attak) 

Danach:

Sit­u­a­tion der Flüchtlinge im Land Brandenburg

Podi­ums­diskus­sion mit Anette Flade (Aus­län­der­seel­sorg­erin Pots­dam), FIB, Chip­karten-Ini, Ini­tia­tive für Begegnung 

Das neue Zuwan­derungs­ge­setz / Die Asyl­proze­dur im Land Bran­den­burg (Stef­fen Sauer, Anwalt) 

Abendessen 

Sam­stag

8.30 Uhr Frühstück 

9 Uhr Regionale Schutz­zone /“Lagertour-Kampagne“
(FIB, No Bor­der Bre­men, Alliance of Struggle) 

11 Uhr Ras­sis­mus, Arbeit und Diskriminierung

Podi­ums­diskus­sion (FIB, Elixir‑a, ARI, Opferperspektive) 

12.30 Uhr Essen 

14 Uhr Demon­stra­tion durch Potsdam 

Asyl und Men­schen­rechte für Flüchtlinge

Die Flüchtlingsini­tia­tive Bran­den­burg hat ver­schiedene Heime in Bran­den­burg besucht. Der Bericht ist katas­trophal. Die Lebens­be­din­gun­gen der Asyl­be­wer­ber ver­schlechtern sich gravierend, die Zahl der Abschiebun­gen steigt ras­ant an und die alltäglichen ras­sis­tis­chen Über­griffe sind alarmierend. Asyl­be­wer­ber sind Men­schen, die von weit her aus ihren Län­dern geflo­hen sind, aus kon­ven­tionellen Grün­den oder auf­grund außergewöhn­lich­er Umstände wie Krieg oder Dik­tatur, aus Furcht vor Ver­stüm­melung oder wegen Zuge­hörigkeit zu ein­er anderen poli­tis­chen Ide­olo­gie. Sie befind­en sich auf der Suche nach Schutz. 

Die Asyl­be­wer­ber­heime

Nach dem Gesetz, welch­es die Asy­lantrag­stel­lung in Deutsch­land regelt, haben die Asyl­be­wer­ber nicht das Recht, sich den Ort, an dem sie Leben wollen, auszusuchen. Außer in außergewöhn­lichen Fällen wie ansteck­enden Krankheit­en bzw im Fall beson­der­er medi­zinis­ch­er Betreu­ung wer­den sie bes­timmten Heimen zugewiesen. Der Trans­fer der Asyl­be­wer­ber zu den ver­schiede­nen Heimen wird gewöhn­lich von der Aus­län­der­be­hörde des Lan­des entsch­ieden. Das Recht auf die Wahl des Aufen­thalt­sortes ist ein fun­da­men­tales Men­schen­recht, das vom deutschen Staat per­ma­nent mißachtet wird. Die meis­ten Asyl­be­wer­ber­heime liegen isoliert in Wäldern oder Indus­triege­bi­eten. Die Öffentlichkeit zu erre­ichen wird dadurch schwierig,. Die meis­ten Heime waren früher Mil­itär­lager und sind in des­o­latem Zus­tand, mit ver­rosteten Toi­let­ten aus­ges­tat­tet, wo über­all das Wass­er durch­sick­ert oder pro­vi­sorisch zusam­mengez­im­mert. Wie im Gefäng­nis sind am Ein­gang Kam­eras instal­liert, um Ein- und Aus­gänge zu reg­istri­eren und die Heime sind von Stachel­drahtzäunen und Schranken umgeben. In den Zim­mern sind Asyl­be­wer­ber auf weniger als vier Quadrat­metern zusam­mengepfer­cht, es gibt kein­er­lei Intim­ität, da Heim­leitung und Sozialar­beit­er beliebig ein­treten kön­nen ohne anzuk­lopfen. Regelmäßig wer­den Briefe geöffnet und wenn sich ein Asyl­be­wer­ber beschw­ert, wird er vor Gericht zitiert oder zur Polizei gebracht. Dies alles ist Teil der Einschüchterung. 

Auf­nah­me­lager

Die Art und Weise der Befra­gung bei der Ankun­ft der Asyl­be­wer­ber ist nicht sehr pro­fes­sionel, son­dern diskri­m­inierend und ras­sis­tisch , begleit­et von ein­er schlecht­en Über­set­zung und wirkt sich neg­a­tiv auf den Asy­lantrag aus. Ein Großteil der Antrag­steller wird sich im Nach­hinein darüber bewußt, dass die beim Auf­nah­mege­spräch notierten Angaben nicht wirk­lich dem entsprechen, was er oder sie gesagt hat. Die Meth­ode der Befra­gun­gen sieht keine Berück­sich­ti­gung des trau­ma­tisierten Zus­tands der Flüchtlinge vor, es ist kein­er­lei Vor­bere­itung auf dieses Gespräch vorge­se­hen und die sog. Entschei­der beziehen keine sozio-kul­turellen Unter­schiede mit ein, was ger­ade auf non-ver­baler Ebene zu Missver­ständ­nis­sen führt. 

Das neue Gesundheitsgesetz 

Asyl­be­wer­ber wer­den sehr schlecht medi­zinisch behan­delt, außer in Fällen ansteck­ender oder akuter Krankheit­en, bei Schmerz­pa­tien­ten oder chro­nis­chen Krankheit­en. Kranken­scheine gibt es nur beim Sozialamt. Es ist gängige Prax­is, dass sich das Sozialamt bei anhal­tenden Beschw­er­den weigert, Kranken­scheine für Spezial­is­ten auszustellen. Die Sit­u­a­tion der Asyl­be­wer­ber: Trau­ma, Nach­grü­beln über Fam­i­lie und Ange­hörige im Herkun­ft­s­land, den oft schwieri­gen Fluchtweg und die unzulänglichen Lebens­be­din­gun­gen in Bran­den­burg und Deutsch­land – all dies sind Fak­toren, die krank machen. Diese Bedin­gun­gen rufen Krankheit­en her­vor, die von den Autoritäten oft nicht anerkan­nt oder berück­sichtigt wer­den, da sie als für die Gesellschaft unge­fährlich eingestuft werden. 

Seit der Gesund­heit­sre­form zahlen einige Asyl­be­wer­ber 10 Euro Prax­is­ge­bühr und eben­falls einen Beitrag zu Medika­menten in der Apotheke. Manche Ärzte geben ihnen ver­dor­bene Medika­mente oder solche, bei denen das Ver­falls­da­tum abge­laufen ist, emp­fan­gen sie erst, nach­dem alle Deutschen dran waren oder schick­en sie nach Hause, mit der Auf­forderung, später wieder zu kommen. 

Ein­schränkung des Aufenthaltsrechts

Die Asyl­be­wer­ber haben nicht das Recht gegen die von der Aus­län­der­be­hörde aufer­legten Ein­schränkun­gen zu ver­stoßen. Wenn sie den Land­kreis ver­lassen wollen oder müssen, so bedarf es ein­er Genehmi­gung zum „Ver­lassen des Bere­ich­es der Aufen­thalts­beschränkung“. Meist erteilt die Aus­län­der­be­hörde diese Genehmi­gung nicht. Wenn ein Asyl­be­wer­ber außer­halb der fest­glegten Zone angetrof­fen wird, zahlt er/sie eine empfind­liche Geld­strafe und muss unter Umstän­den einige Zeit im Gefäng­nis ver­brin­gen. Dieses beson­dere Gesetz hat dazu geführt, dass die Polizei ihr Recht zur Per­son­alienkon­tolle beson­ders bei Far­bigen Men­schen miss­braucht. Auf Bahn­höfen, Zügen und Straßen wer­den die Leute, die nicht deutsch ausse­hen kon­trol­liert. Viele Asylb­wer­ber wer­den als Dro­gen­händler krim­i­nal­isiert. 99% der Asyl­be­wer­ber im Land Bran­den­burg leben von Sozial­hil­fe, da sie keine Arbeit­ser­laub­nis haben. Die Sozial­hil­fe wird beim Sozialamt aus­gegeben und beste­ht großteils aus Gutscheinen oder Chip­karten, mit denen man nur in bes­timmten Geschäften und manch­mal nur an ein­er bes­timmten Kassen einkaufen kann. Die Leute find­en dort nicht immer das, was sie brauchen und bes­timmte Waren (Alko­hol und Zigaret­ten) darf man nicht mit den Karten oder Gutscheinen erweben. 

Arbeit

Obwohl es ein Gesetz gibt, dem­nach ein Asyl­be­wer­ber nach einem Jahr arbeit­en darf, wird es nicht angewen­det. Etwa 99 % der Asyl­be­wer­ber haben nur das, was sie zum Essen und Schlafen brauchen. Sie sind also reg­ulär gezwun­gen, Sozialar­beit für einen Euro pro Stunde zu leis­ten oder kön­nen nicht mehr als zwei Stun­den täglich arbeit­en. In manchen Heimen sind die Men­schen gezwun­gen, Sozialar­beit in der Stadt zu leisten. 

Bil­dung

Es ist für einen Asyl­be­wer­ber prak­tisch unmöglich, sich fortzu­bilden. Die Aus­nahme bilden nur Kinder im schulpflichti­gen Alter bis zur 10. Klasse. Diese Kinder, die unter dem sel­ben Sta­tus und unter dem sel­ben Dach wie ihre Eltern leben, haben keine Chance mit ihren Stu­di­en weit­er zu kom­men oder gar eine Beruf­saus­bil­dung zu machen. Ihre Jugend wird ver­schenkt. Denn kein Asyl­be­wer­ber darf studieren oder eine Aus­bil­dung machen. 

Ras­sis­mus

Zusät­zlich zu all diesen bere­its erwäh­n­ten Diskri­m­inierun­gen und Ein­schränkun­gen wer­den täglich Asyl­be­wer­ber ver­bal oder physisch ange­grif­f­en. Die Poli­tik­er haben hier Tür und Tor für die ras­sis­tis­che Öffentlichkeit geöffnet, die
denkt, dass die Aus­län­der ihnen die Arbeit­splätze und die Woh­nun­gen weg­nehmen wür­den und nur Steuern kosten.Zusätzlich sind Leute mit nicht deutsch wirk­en­dem Äußeren „befremdlichen Blick­en“ ausgesetzt. 

Abschiebung

Um das Lei­den der Asyl­be­wer­ber zu krö­nen, sind sie ständig mit der möglichen Abschiebung kon­fron­tiert, die täglich von der Aus­län­der­be­hörde prak­tiziert wird. Die Behör­den zwin­gen sie, zu den jew­eili­gen Botschaften zu gehen um Aus­reisep­a­piere zu unter­schreiben, die ihre Abschiebung erle­ichtern. Im Zweifels­fall reduzieren sie das bere­its ger­ingfügige Taschen­geld, ziehen Iden­titätspa­piere ein und leg­en Blankopa­piere zum Unter­schreiben vor. Die Asyl­be­wer­ber sind hier, weil ihr Leben in den Herkun­ft­slän­dern bedro­ht ist! 

Wir laden die Öffentlichkeit ein, am Kampf gegen die ver­schiede­nen For­men des Ras­sis­mus und die Abschiebun­gen teilzunehmen , von denen fast alle Asyl­be­wer­ber in Bran­den­burg bedro­ht sind. Wir haben beschlossen, am 11 und 12. Juni 2004 eine zweitägige Kon­ferenz durchzuführen. Am 12 Juni gibt es zusät­zlich noch eine Großdemon­stra­tion gegen Ras­sis­mus, Abschiebung und die sich ver­schlechtern­den Lebens­be­din­gun­gen der Asylbewerber. 

FLÜCHTLINGSINITIATIVE BRANDENBURG

EISENHARTSTR.13, 14469 POTSDAM

Tel./Fax: 0331 716499 oder 0177 5155195 

fluchtlingsbrandenburgini@yahoo.fr

www.fi‑b.net

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