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Thor Steinar-Logo ist nun doch legal

BRANDENBURG/H. Das als recht­sex­tremes Erken­nungsze­ichen ver­botene Logo der
Bek­lei­dungs­marke “Thor Steinar” ist nun doch legal. Der 1. Straf­se­n­at des
Bran­den­bur­gis­chen Ober­lan­des­gericht­es hat gestern recht­skräftig entschieden,
dass das Logo kein ver­botenes ver­fas­sungswidriges Kennze­ichen sei.

Die Marke “Thor Steinar” der Fir­ma Medi­a­tex aus Zeesen (Dahme-Spree­wald) war
seit 2004 in die Kri­tik ger­at­en, weil das Logo an SS-Runen erin­nern konnte.
Vor fast einem Jahr hat­te das Amts­gericht Pren­zlau das Tra­gen der Kleidung
erst­mals unter Strafe gestellt. Eine 23-jährige Frau wurde auf Antrag der
Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin zu 300 Euro Geld­strafe verurteilt.

Schon seit März 2004 hat­te die Polizei begonnen, gegen Ver­wen­der des Logos
Strafver­fahren einzuleit­en. “Dass sich in unserem Land Rechtsextremisten
offen mit dem Sym­bol der Waf­fen-SS schmück­en, kann nicht toleriert werden”,
erk­lärte Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU). Unter den 1089 politisch
motivierten Straftat­en im ersten Hal­b­jahr 2005 standen 205 im Zusammenhang
mit dem Logo.

Das Ober­lan­des­gericht kon­nte jedoch nicht erken­nen, dass ein
“durch­schnit­tlich­er, nicht genau prüfend­er Betra­chter” in dem Logo SS-Runen
erblicke. Durch eine weit­ere öffentliche Debat­te könne sich die
Betra­ch­tungsweise aber so verän­dern, dass das Logo mit
nation­al­sozial­is­tis­chen Sym­bol­en assozi­iert werde. Damit könne dann ein
Straftatbe­stand erfüllt sein. Der Sen­at betonte, dass “Thor
Steinar”-Textilien “durch ihre ver­wen­de­ten Auf­schriften ger­ade Per­so­n­en der
recht­sex­tremen Szene ansprechen würden”.

Gericht: “Thor Steinar”-Logo nicht ver­fas­sungswidrig (RBB-online)

Das in der recht­sex­trem­istis­che Szene beliebte ehe­ma­lige Logo der Marke “Thor Steinar” ist nach einem Urteil des Ober­lan­des­gerichts Bran­den­burg nicht ver­fas­sungswidrig. Damit ver­warf das Gericht am Mon­tag die Revi­sion der Staat­san­waltschaft gegen ein gle­ich lau­t­en­des Urteil des Amts­gerichts Potsdam.

Das Gericht hat­te zu entschei­den, ob das auf einem Schlüs­sel­band aufge­druck­te Marken­l­o­go “Thor Steinar” einem ver­fas­sungswidri­gen Kennze­ichen zum Ver­wech­seln ähn­lich sieht. Bei dem in Wap­pen­form gestal­teten Marken­l­o­go han­dle es sich nicht um ein Kennze­ichen ein­er ehe­ma­li­gen nation­al­sozial­is­tis­chen Organ­i­sa­tion, und es sehe auch einem der­ar­ti­gen Kennze­ichen nicht zum Ver­wech­seln ähn­lich, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung.

Der Sen­at verkenne nicht, dass die Tex­tilien der Marke durch ihre far­bliche Gestal­tung und ver­wen­de­ten Auf­schriften ger­ade Per­so­n­en der recht­sex­tremen Szene anspreche. Derzeit sei noch davon auszuge­hen, dass das Marken­l­o­go — ähn­lich der Assozi­a­tion der Zahl “88” mit dem Gruß “Heil Hitler!” — lediglich in recht­sex­tremen oder in polizeilichen oder juris­tis­chen Kreisen bekan­nt ist.

Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft Bran­den­burg hat­te das Ver­fahren im ver­gan­genen Jahr ein­geleit­et, da das Runen-Logo von Thor Steinar Sym­bol­en des NS-Regimes zum Ver­wech­seln ähnele. Das Landgericht Neu­rup­pin hat­te im Novem­ber 2004 und das Landgericht Pots­dam im Feb­ru­ar 2005 das Ver­bot des Logos bestätigt.

In den ersten acht Monat­en dieses Jahres zählte das Innen­min­is­teri­um 257 Ver­fahren wegen Tra­gens dieses Sym­bols. Die Marke hat das Logo inzwis­chen geändert.

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