BRANDENBURG/H. Das als rechtsextremes Erkennungszeichen verbotene Logo der
Bekleidungsmarke “Thor Steinar” ist nun doch legal. Der 1. Strafsenat des
Brandenburgischen Oberlandesgerichtes hat gestern rechtskräftig entschieden,
dass das Logo kein verbotenes verfassungswidriges Kennzeichen sei.
Die Marke “Thor Steinar” der Firma Mediatex aus Zeesen (Dahme-Spreewald) war
seit 2004 in die Kritik geraten, weil das Logo an SS-Runen erinnern konnte.
Vor fast einem Jahr hatte das Amtsgericht Prenzlau das Tragen der Kleidung
erstmals unter Strafe gestellt. Eine 23-jährige Frau wurde auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Neuruppin zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt.
Schon seit März 2004 hatte die Polizei begonnen, gegen Verwender des Logos
Strafverfahren einzuleiten. “Dass sich in unserem Land Rechtsextremisten
offen mit dem Symbol der Waffen-SS schmücken, kann nicht toleriert werden”,
erklärte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). Unter den 1089 politisch
motivierten Straftaten im ersten Halbjahr 2005 standen 205 im Zusammenhang
mit dem Logo.
Das Oberlandesgericht konnte jedoch nicht erkennen, dass ein
“durchschnittlicher, nicht genau prüfender Betrachter” in dem Logo SS-Runen
erblicke. Durch eine weitere öffentliche Debatte könne sich die
Betrachtungsweise aber so verändern, dass das Logo mit
nationalsozialistischen Symbolen assoziiert werde. Damit könne dann ein
Straftatbestand erfüllt sein. Der Senat betonte, dass “Thor
Steinar”-Textilien “durch ihre verwendeten Aufschriften gerade Personen der
rechtsextremen Szene ansprechen würden”.
Gericht: “Thor Steinar”-Logo nicht verfassungswidrig (RBB-online)
Das in der rechtsextremistische Szene beliebte ehemalige Logo der Marke “Thor Steinar” ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht verfassungswidrig. Damit verwarf das Gericht am Montag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
Das Gericht hatte zu entscheiden, ob das auf einem Schlüsselband aufgedruckte Markenlogo “Thor Steinar” einem verfassungswidrigen Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich sieht. Bei dem in Wappenform gestalteten Markenlogo handle es sich nicht um ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation, und es sehe auch einem derartigen Kennzeichen nicht zum Verwechseln ähnlich, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung.
Der Senat verkenne nicht, dass die Textilien der Marke durch ihre farbliche Gestaltung und verwendeten Aufschriften gerade Personen der rechtsextremen Szene anspreche. Derzeit sei noch davon auszugehen, dass das Markenlogo — ähnlich der Assoziation der Zahl “88” mit dem Gruß “Heil Hitler!” — lediglich in rechtsextremen oder in polizeilichen oder juristischen Kreisen bekannt ist.
Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg hatte das Verfahren im vergangenen Jahr eingeleitet, da das Runen-Logo von Thor Steinar Symbolen des NS-Regimes zum Verwechseln ähnele. Das Landgericht Neuruppin hatte im November 2004 und das Landgericht Potsdam im Februar 2005 das Verbot des Logos bestätigt.
In den ersten acht Monaten dieses Jahres zählte das Innenministerium 257 Verfahren wegen Tragens dieses Symbols. Die Marke hat das Logo inzwischen geändert.