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Thor Steinar” nimmt Logo vom Markt

(Berlin­er Zeitung) ZEESEN. Die von Recht­sradikalen bevorzugte Bek­lei­dungs­marke “Thor Steinar”
nimmt ihr umstrittenes Runen­l­o­go vom Markt. “Die Fir­ma hat alle Händler
aufge­fordert, die Logos zu ent­fer­nen oder die Ware zurück­zugeben”, sagte
Markus Rosch­er, Recht­san­walt der Fir­ma Medi­a­tex, am Don­ner­stag der Berliner
Zeitung. Medi­a­tex pro­duziert und vertreibt die umstrit­tene “Thor
Steinar”-Kleidung. Die Fir­ma aus Zeesen bei Königs Wuster­hausen beugt sich
damit dem Druck der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin. Auf Antrag der Neuruppiner
Behörde hat­te das Amts­gericht Königs Wuster­hausen bere­its am Dien­stag eine
bun­desweite Beschlagnahme jen­er Tex­tilien ange­ord­net. Die Neuruppiner
Staat­san­waltschaft ist der Auf­fas­sung, dass jenes Runenlogo
“nation­al­sozial­is­tis­chen Sym­bol­en zum Ver­wech­seln ähn­lich ist”. Diese Runen
seien während der NS-Dik­tatur von der SA beziehungsweise der Waffen-SS
getra­gen wor­den. Ein 23-Jähriger hat vom Amts­gericht Pren­zlau wegen des
Tra­gens eines “Thor Steinar”-Pullovers bere­its einen Straf­be­fehl erhalten.
Weit­ere Ver­fahren sind anhängig. Mehrere Läden wur­den bere­its polizeilich
durchsucht. 

Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft in Brandenburg/Havel stellte sich am
Don­ner­stag hin­ter die Neu­rup­pin­er Behörde: “Wir haben die anderen
Staat­san­waltschaften angewiesen, eben­falls so zu ver­fahren”, sagte Rolf
Grünebaum von der Gen­er­al­staat­san­waltschaft. Die ober­ste Behörde hofft aber
weit­er auf eine höherg­erichtliche Entschei­dung. “Die
Gen­er­al­staat­san­waltschaft hat uns angewiesen, den Beschluss zur
Beschlagnah­mung vor­erst nicht zu voll­streck­en”, sagte die Neuruppiner
Staat­san­wältin Loli­ta Lodenkäm­per. Am Don­ner­stagabend erk­lärte Rechtsanwalt
Rosch­er der Berlin­er Zeitung, dass er Rechtsmit­tel gegen den Beschluss des
Amts­gericht­es Königs Wuster­hausen ein­le­gen werde. Der Fir­ma entste­he durch
die Entschei­dung der Jus­tiz “ein exis­ten­zge­fährden­der Schaden”, sagte
Rosch­er. “Aber ein neues Logo ist bere­its in der Mache”, so der Anwalt.

Gericht geht gegen Kultk­lei­dung der recht­en Szene vor


Beschlagnahme von Tex­tilien der Marke “Thor Steinar” beschlossen. Firma
wehrt sich

(Tagesspiegel, Frank Jansen) Neu­rup­pin — Die Kollek­tion mit dem Runen-Wap­pen ist in der recht­en Szene
Kult. Neon­azis und Skin­heads präsen­tieren stolz Tex­tilien der Marke “Thor
Steinar”, erst recht wenn darauf sog­ar “Divi­sion Thor Steinar” prangt.
Selb­st vor Gericht zeigen Glatzköpfe unge­niert das Runen-Logo. Doch die
Sor­glosigkeit kön­nte bald ein Ende haben. Das Amts­gericht Königs
Wuster­hausen hat, wie jet­zt bekan­nt wurde, am Dien­stag einen weitreichenden
Beschluss erlassen — zur Beschlagnahme von Thor-Steinar-Logos und damit
markiert­er Kleidung. 

Das Gericht hat sog­ar die “Unbrauch­bar­ma­chung” der zur Pro­duk­tion des
Runen-Wap­pens gebraucht­en Vor­rich­tun­gen wie “Plat­ten, For­men, Drucksätze,
Druck­stöcke, Neg­a­tive oder Matritzen” ange­ord­net. Der Beschluss
(Akten­ze­ichen 2.2 GS 594/04) ist in Deutsch­land einzi­gar­tig. Nun sind
bun­desweit Razz­ien gegen Geschäfte möglich, die Klei­dung mit dem Runen-Logo
verkaufen. Und Polizeiein­sätze bei der Medi­a­Tex Gmbh, die von Zeesen
(Dahme-Spree­wald) aus die Marke vertreibt. Thor Steinar dro­ht die
Götterdämmerung. 

Den Beschluss hat­te die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin beantragt, das
Amts­gericht über­nahm die Auf­fas­sung der Anklage­be­hörde nahezu kom­plett. Für
die Staat­san­waltschaft ist das Runen-Logo ein Kennze­ichen, das Emble­men des
NS-Regimes zum Ver­wech­seln ähn­lich sieht. Ein Pfeil mit großem Dach wird
durchkreuzt von ein­er Art Blitz, unten ruhen zwei Punk­te. Die
Staat­san­waltschaft hält das Logo für eine Kom­bi­na­tion aus der Tyr-Rune,
einst Ärmelem­blem der Absol­ven­ten der “Reichs­führerschulen”, und der
Wolf­san­gel, die in den Abze­ichen mehrerer Divi­sio­nen der Waffen-SS
auf­tauchte. Und: Drehe man das Logo ein wenig nach rechts, sähen die Zacken
unter dem Dach aus wie SS-Runen, heißt es bei der Staatsanwaltschaft.
Außer­dem sei “Steinar”, vor allem in Verbindung mit dem Begriff “Divi­sion”,
eine gezielte Hom­mage an den von Neon­azis glo­ri­fizierten SS-Gen­er­al Felix
Steiner. 

Das Strafge­set­zbuch ken­nt bei NS-Sym­bol­en kein Par­don. Wer sie öffentlich
zeigt, ver­bre­it­et oder Gegen­stände mit braunen Insignien zur Ver­wen­dung im
In- und Aus­land her­stellt, muss nach Para­graf 86a mit Geld­strafe oder
max­i­mal drei Jahren Haft rech­nen. Auch wenn ein Kennze­ichen dem
Nazi-Orig­i­nal nicht bis zum aller­let­zten Häkchen entspricht. 

Genau so bew­ertet die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin den Fall Thor Steinar.
Der Antrag auf Beschlagnahme von Logos und Klei­dung “entspricht unserem
Grund­satz ‚Null Tol­er­anz gegenüber Recht­sex­trem­is­ten′”, sagt der Leitende
Ober­staat­san­walt Gerd Schnittch­er. Im August erre­ichte seine Behörde einen
ersten Erfolg: Das Amts­gericht Pren­zlau ver­hängte gegen einen 23-Jährigen
eine Geld­strafe von 300 Euro — weil er öffentlich einen Pullover mit dem
Runen-Logo getra­gen hat­te. Weit­ere Ankla­gen sind anhängig. Im Oktober
mussten jedoch Tex­tilien, die Polizis­ten in einem Hen­nigs­dor­fer Geschäft
beschlagnahmt hat­ten, zurück­gegeben wer­den. Die Rechts­grund­lage reichte da
noch nicht aus. 

Der Fall ist allerd­ings auch nach dem Gerichts­beschluss nicht einfach.
Bran­den­burgs Gen­er­al­staat­san­waltschaft hat zum Bedauern Schnittch­ers die
Anweisung gegeben, den Beschluss aus Königs Wuster­hausen noch nicht zu
voll­streck­en. Er wolle abwarten, wie das Landgericht Pots­dam über die zu
erwartende Beschw­erde der Medi­a­Tex entschei­det, sagt Generalstaatsanwalt
Erar­do Raut­en­berg. Auch er halte das öffentliche Zeigen des Runen-Logos für
straf­bar, “aber ich will nicht das Risiko einge­hen, dass wir den Betrieb
stil­l­le­gen und hin­ter­her eine Entschädi­gung zahlen müssen”. 

Der Geschäfts­führer von Medi­a­Tex gibt sich forsch. “Hier wird nichts
beschlagnahmt”, sagt Uwe Meusel. Außer­dem liege schon eine
Dien­stauf­sichts­beschw­erde gegen eine Neu­rup­pin­er Ober­staat­san­wältin vor. Das
Logo von Thor Steinar hält Meusel für harm­los, “das ist nur ein T und ein S
in Runen­schrift”. Über die Fir­ma sagt Meusel kaum mehr als: “Wir lassen
weltweit pro­duzieren.” Dass sich Neon­azis um Thor Steinar reißen, ist ihm
egal — “wir schauen den Leuten nicht in die Köpfe”. Auf Fra­gen nach seiner
eige­nen Hal­tung zum Recht­sex­trem­is­mus sagt Meusel nur: “Ich muss mich hier
nir­gend­wo distanzieren.”

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