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Wiedereinführung der Dienstnummern-Tragepflicht

Als Kon­se­quenz auf eine Rei­he von ungek­lärten Vor­wür­fen gegen Polizeibeamte im Zusam­men­hang mit dem Ein­satz am 30.10.2004 in Pots­dam fordert die Rote Hil­fe Pots­dam den Innenauss­chuss des Land­tages auf, eine Wiedere­in­führung der Dien­st­num­mern­tragepflicht für Beamte in geschlosse­nen Ein­heit­en zu disku­tieren und auch kri­tisch die gescheit­erten Ein­satzs­trate­gien der Polizei zu thematisieren. 

Während des Ein­satzes der Polizei, der die Durch­führung des Neon­azi-Auf­marsches zu gewährleis­ten hat­te, soll es zu ein­er Rei­he von teils bru­tal­en Über­grif­f­en gegen Gegen­demon­stran­ten und auch Pas­san­ten gekom­men sein. Zudem scheint sich eine beson­dere Strate­gie im Umgang mit ver­let­zten Bürg­ern zu etablieren, indem ver­let­zten Per­so­n­en automa­tisch der Vor­wurf des Wider­standes gegen Voll­streck­ungs­beamte gemacht wird. Dies offen­sichtlich in der Absicht, eventuellen Strafanzeigen der Geschädigten zuvorzukom­men. Um Über­grif­f­en vorzubeu­gen, die notorischen Beweiss­chwierigkeit­en für die Bürg­er zu mildern und schwarze Schafe in den Rei­hen der Polizei zu isolieren, ist eine verbesserte Iden­ti­fizier­barkeit durch Dien­st­num­mern drin­gend zu empfehlen. 

Äußerst beden­klich erscheint den Demon­stra­tions­beobachtern der Roten Hil­fe auch die Lin­ie der Polizei, Spon­tan­ver­samm­lun­gen ohne Ver­bots­grund und ohne jede Ankündi­gung aufzulösen. So wur­den auch am 30.10.2004 in Pots­dam min­destens 2 Demon­stra­tio­nen regel­widrig ohne ein vorheriges Ver­bot, ohne bekan­nt gegebene Auflö­sungsver­fü­gung und ohne Ankündi­gung der Zwangs­mass­nah­men bru­tal gesprengt. Der Polizeiführung wird daher drin­gend ein Blick in das Grundge­setz und das Ver­samm­lungs­ge­setz emp­fohlen, da die schlicht rechtswidri­gen, übereil­ten und unver­hält­nis­mäßi­gen Maß­nah­men nicht nur ein­er Deeskala­tion im Wege standen, son­dern die jugendlichen Demon­stran­ten ger­adezu herausforderten.

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