(Ulrich Brosa, 06.03.2006, Indymedia) Das brandenburgische Oberlandesgericht
hat behauptet, das alte Thor-Steinar-Logo
mit der Wolfsangel sei nicht strafbar.
Das Urteil des bb OLG ist zwar nazifreundlich,
doch dermaßen daneben, dass es sogar
bei Juristen Kopfschütteln verursacht.
In Berlin hat das bb OLG nichts zu sagen.
Die Berliner Justiz ist dabei,
das Wolfsangel-Logo vors Kammergericht
zu ziehen. Das KG wird voraussichtlich
den Bundesgerichtshof entscheiden lassen.
Niemand sollte sich jedoch noch
auf deutsche Gerichte verlassen. Das
Thor-Steinar-Urteil strotzt von den
Tricks, mit denen die bundesdeutsche
Justiz nationalsozialistische Umtriebe
seit jeher zu verharmlosen trachtet.
Urteil 1 Ss 58/05 des brandenburgischen Oberlandesgerichts, 51 KB
Zuerst in Brandenburg liefen Neonazis mit der Wolfsangel der
´Marke´ Thor Steinar herum. Lange war die Justiz nicht geneigt diese Wiederbelebung der SS zu verhindern.
Da viele deutsche Justizangehörige (Neo-)Nazis sind,
war es fast ein Wunder, als ein Staatsanwalt in Neuruppin
gesetzliche Maßnahmen gegen den neuen SS-Kult einleitete.
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Dieser Staatsanwalt bekam zunächst ein wenig Unterstützung
von seinen Vorgesetzten und ein paar Richtern. Doch bald
wurde er vom brandenburgischen Oberlandesgericht bis auf
die Knochen blamiert. Kein brandenburgischer Staatsanwalt
wird wieder wagen gegen Nazis aufzumucken. In einem Urteil
vom 12.9.2005 mit dem reizenden Aktenzeichen 1 Ss 58/05
entschied das OLG, die Wolfsangel bei Thor Steinar sei nicht
strafbar. Die angefügte pdf-Datei enthält dieses Urteil
in der Form, in der es nach einigem Stochern bei
www.olg.brandenburg.de gefunden werden kann.
Die Urteilsbegründung nutzt typische Schlitzohrigkeiten,
mit denen die deutsche Justiz seit 1945 eine wirksame
Abrechnung mit dem Nationalsozialismus verhindert hat.
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a) Das bb OLG behauptet, die Thor-Steinar-Wolfsangel
sei nicht strafbar, weil sie der doppelten Sig-Rune
(dem eckigen SS-Zeichen) nicht hinreichend ähnlich sei.
Wörtlich heißt es auf S.8:
“Ein unbefangener, durchschnittlicher und nicht genau prüfender
Betrachter … müsste sich viel mehr nicht nur näher mit dem Gesamtlogo
befassen, es in mögliche Einzelteile gedanklich aufspalten, einzelne
Teile gedanklich verdecken und zudem auf die Notwendigkeit der
Veränderung seines Blickwinkels um 45 Grad nach links hingewiesen
werden, um aus der Kombination einer Tyr-Rune mit einer liegenden
“Wolfsangel” das verfassungswidrige Kennzeichen der Doppelsig-Rune
erkennen zu können.”
Das nenne ich Schlitzohrigkeit.
Die Wolfsangel ist als solche ein Symbol der SS.
Sie muss nicht einer Doppelsig-Rune ähneln um strafbar zu sein.
Die Wolfsangel von Thor Steinar ist genau diejenige Wolfsangel,
welche von der 2.SS-Division ´Das Reich´ verwendet wurde.
Man muss weder aufspalten noch drehen. Das diesem Artikel
beigefügte Bild zeigt es.
Gerade Nazis tun immer so, als wüssten sie nicht,
was die Wolfsangel ist und bedeutet.
Franz Schönhuber, Gründer der Republikaner, der seit ein paar
Monaten in Walhalla weilt und sich nun — Thor sei Dank — an echt
germanischen Huris erfreut, posierte in SS-Uniform mit Wolfsangeln
am Kragen noch lange nach 1945.
Ich habe Verwandte, die vor 1945 fast täglich SS-Männer
in Wolfsangel-Uniformen sahen und gelegentlich mitbekamen,
wie diese Wolfsangel-Männer nur mal so nebenbei ein paar kleine Morde
an Wehrlosen begingen. Diesen Verwandten gelingt es seltsamerweise
auch heute noch eine Wolfsangel auf Anhieb zu erkennen.
b) Das bb OLG suggeriert, die Wolfsangel sei nicht strafbar,
weil sie auf Städtewappen und bei der Bundeswehr vorkomme.
Wörtlich heißt es auf S.5:
“Andere Runenzeichen haben demgegenüber keine derart
eindeutige (verfassungswidrige) Verwendung gefunden;
sie finden sich teilweise auch heute noch mit zum Teil
unterschiedlichem Bedeutungsgehalt, so die bereits erwähnte
“Wolfsangel” als Gestaltungszeichen in Gemeindewappen und
bei der Bundeswehr, wieder.”
Der Hinweis führt in die Irre. Nicht einmal das Vorzeigen
des Hakenkreuzes ist in jedem Fall strafbar. Eine Swastika
ist als hinduistisches Glückszeichen nicht zu beanstanden.
In jedem Fall muss das Umfeld untersucht werden, in dem
ein fragwürdiges Zeichen gefunden wurde.
Eine Wolfsangel in einem Städtewappen, das älter ist als
das Dritte Reich, kann bleiben. Die Nationalsozialisten haben
sich wenig Neues einfallen lassen.
Nicht nur inkompetent, sondern sogar skandalös ist der Hinweis
des bb OLG auf die Bundeswehr. Wenn die Wolfsangel in einem
Verbandsabzeichen der Bundeswehr vorkommt, begründet das
den dringenden Verdacht auf einen weiteren Fall
nationalsozialistischer ´Traditionspflege´ bei der Truppe.
Die Behauptung, die Wolfsangel könne so schlimm nicht sein,
weil sie in der Bundeswehr verwendet würde, erinnert an
die Weimarer Republik, in der sich Straftäter bei Justiz,
Polizei und Wehrmacht gegenseitig deckten.
c) Das bb OLG behauptet, ein Nazi-Zeichen könne erst dann
strafbar werden, wenn es hinreichend bekannt sei.
Wörtlich heißt es auf S.9 und 10:
“Der Senat hält es deshalb auch für denkbar, dass bei weiterer
Verwendung in der Öffentlichkeit und Diskussion hierüber
das ehemalige Markenlogo “Thor Steinar” im In- und Ausland
einen derartig hohen Bekanntheitsgrad erreichen kann …
Derzeit ist allerdings davon auszugehen, dass das Markenlogo …
lediglich in rechtsextremen oder in polizeilichen, juristischen
oder in besonders interessierten Kreisen bekannt ist und damit
entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht
dem Gesetzeswortlaut des §86a Abs.2 StGB unterfällt.”
Die Behauptung ist falsch. Bei der Strafbarkeit eines Nazi-Zeichens
kommt es auf die Bekanntheit dieses Zeichens überhaupt nicht an.
Geradezu zynisch ist die Berufung auf “höchstrichterliche
Rechtsprechung”.
Das bb OLG beruft sich mit unverkennbarem Vergnügen auf
jenes Urteil des Bundesgerichtshofs, mit dem dieser die Parole
“Ruhm und Ehre der Waffen-SS” straffrei gestellt hat:
3 StR 60/05 vom 28.7.2005.
Keine Aufmerksamkeit dagegen findet ein Urteil des BGH,
welches direkt auf das Wolfsangel-Logo anwendbar ist:
3 StR 495/01 vom 31.7.2002.
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Damals ging es um das Obergauarmdreieck der Hitler-Jugend.
Das bayrische Oberste Landesgericht und das Kammergericht
waren zu unterschiedlichen ´Rechtsauffassungen´ gelangt,
so dass das Kammergericht
(so heißt das Oberlandesgericht in Berlin)
dem BGH die Entscheidung übertrug.
Jetzt dürfen alle dreimal raten, ob das bayrische
OBERSTE Landesgericht für oder gegen den Nazi war.
Das b OLG hat jedenfalls gemeint, der Oberarmdreck der Hitler-Jugend
sei heut nicht mehr bekannt genug und könne deshalb unbedenklich
vorgezeigt werden. Diese ´Rechtsauffassung´ wurde vom BGH kassiert.
Gemäß der “höchstrichterlichen Rechtsprechung” des BGH kommt es
auf die Bekanntheit des Symbols gerade NICHT an, siehe
http://www.althand.de/bgh20020731.html
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Korrekt hätte das alte Thor-Steinar-Logo so unter
sucht werden müssen:
* Unbefangene Betrachter, d.h. keine Nazis, bekommen Bilder
der SS-Wolfsangel und des Thor-Steinar-Logos und entscheiden damit,
ob die beiden verwechselt werden können.
* Im Umfeld der Thor-Steinar-Wolfsangel fallen zwei weitere
Nazi-Symbole auf, nämlich Tyr-Rune und ein Schild, wie er bei den
meisten SS-Divisionen üblich war. Eine zufällige Ähnlichkeit des
Thor-Steinar-Logos mit der SS-Wolfsangel ist daher auszuschließen.
* Staatsbürgerliche Aufklärung ist auf den Thor-Steinar-Hemden
nicht erkennbar.
* Daraus folgt, dass Thor Steinar die SS reaktivieren soll.
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Oft wird behauptet, deutsche Behördenvertreter seien zwar ´rechts´,
hielten sich dabei aber an das ´Recht´; sie seien ´aufrecht´
und dergleichen. Leider kann nicht einmal das
dem bb OLG nachgesagt werden. Die Richter des bb OLG haben
nicht den Mut sich öffentlich der Verantwortung zu stellen.
Die Namen der verantwortlichen Richter sind in der Datei
mit der Urteilsbegründung gelöscht. Diese Namen stehen
auch nicht in dem Geschäftsverteilungsplan des bb OLG,
der im Internet aushängt, siehe http://www.olg.brandenburg.de/
(Ein Geschäftsverteilungsplan muss mindestens so aussehen wie bei http://www.bundesarbeitsgericht.de/gesch_verteilung.html
Die Verantwortung der Richter/nnen muss ablesbar sein.)
Das stellt den grundgesetzlichen Anspruch auf gesetzliche Richter,
Art.101 GG, in Frage. Urteile ohne verantwortliche Richter/nnen
sind nicht mehr wert als die anonymen Fakes bei Indymedia
und sonstwo.
Derartige Verfehlungen müssen Folgen haben. Richter,
die nicht einmal ihren juristischen Kram beisammen halten können,
müssen aus der Justiz ausscheiden. Da der Rechtsbeugungsparagraph
im Strafgesetzbuch praktisch unanwendbar ist, muss es möglich werden
unfähige Richter/nnen abzuwählen.
Den Original-Artikel auf Indymedia gibt´s hier.