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Thor-Steinar-Urteil des Oberlandesgerichts

(Ulrich Brosa, 06.03.2006, Indy­media) Das bran­den­bur­gis­che Oberlandesgericht
hat behauptet, das alte Thor-Steinar-Logo
mit der Wolf­san­gel sei nicht strafbar.
Das Urteil des bb OLG ist zwar nazifreundlich,
doch der­maßen daneben, dass es sogar
bei Juris­ten Kopf­schüt­teln verursacht. 

In Berlin hat das bb OLG nichts zu sagen.
Die Berlin­er Jus­tiz ist dabei,
das Wolf­san­gel-Logo vors Kammergericht
zu ziehen. Das KG wird voraussichtlich
den Bun­des­gericht­shof entschei­den lassen. 

Nie­mand sollte sich jedoch noch
auf deutsche Gerichte ver­lassen. Das
Thor-Steinar-Urteil strotzt von den
Tricks, mit denen die bundesdeutsche
Jus­tiz nation­al­sozial­is­tis­che Umtriebe
seit jeher zu ver­harm­losen trachtet.
Urteil 1 Ss 58/05 des bran­den­bur­gis­chen Ober­lan­des­gerichts, 51 KB

Zuerst in Bran­den­burg liefen Neon­azis mit der Wolf­san­gel der
´Marke´ Thor Steinar herum. Lange war die Jus­tiz nicht geneigt diese Wieder­bele­bung der SS zu verhindern.
Da viele deutsche Jus­ti­zange­hörige (Neo-)Nazis sind,
war es fast ein Wun­der, als ein Staat­san­walt in Neuruppin
geset­zliche Maß­nah­men gegen den neuen SS-Kult einleitete.


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Dieser Staat­san­walt bekam zunächst ein wenig Unterstützung
von seinen Vorge­set­zten und ein paar Richtern. Doch bald
wurde er vom bran­den­bur­gis­chen Ober­lan­des­gericht bis auf
die Knochen blamiert. Kein bran­den­bur­gis­ch­er Staatsanwalt
wird wieder wagen gegen Nazis aufzu­muck­en. In einem Urteil
vom 12.9.2005 mit dem reizen­den Akten­ze­ichen 1 Ss 58/05
entsch­ied das OLG, die Wolf­san­gel bei Thor Steinar sei nicht
straf­bar. Die ange­fügte pdf-Datei enthält dieses Urteil
in der Form, in der es nach einigem Stochern bei
www.olg.brandenburg.de gefun­den wer­den kann. 

Die Urteils­be­grün­dung nutzt typ­is­che Schlitzohrigkeiten,
mit denen die deutsche Jus­tiz seit 1945 eine wirksame
Abrech­nung mit dem Nation­al­sozial­is­mus ver­hin­dert hat. 

———-

a) Das bb OLG behauptet, die Thor-Steinar-Wolfsangel
sei nicht straf­bar, weil sie der dop­pel­ten Sig-Rune
(dem eck­i­gen SS-Zeichen) nicht hin­re­ichend ähn­lich sei.
Wörtlich heißt es auf S.8:

“Ein unbe­fan­gener, durch­schnit­tlich­er und nicht genau prüfender
Betra­chter … müsste sich viel mehr nicht nur näher mit dem Gesamtlogo
befassen, es in mögliche Einzel­teile gedanklich auf­s­pal­ten, einzelne
Teile gedanklich verdeck­en und zudem auf die Notwendigkeit der
Verän­derung seines Blick­winkels um 45 Grad nach links hingewiesen
wer­den, um aus der Kom­bi­na­tion ein­er Tyr-Rune mit ein­er liegenden
“Wolf­san­gel” das ver­fas­sungswidrige Kennze­ichen der Doppelsig-Rune
erken­nen zu können.” 

Das nenne ich Schlitzohrigkeit.

Die Wolf­san­gel ist als solche ein Sym­bol der SS.
Sie muss nicht ein­er Dop­pel­sig-Rune ähneln um straf­bar zu sein.
Die Wolf­san­gel von Thor Steinar ist genau diejenige Wolfsangel,
welche von der 2.SS-Division ´Das Reich´ ver­wen­det wurde.
Man muss wed­er auf­s­pal­ten noch drehen. Das diesem Artikel
beige­fügte Bild zeigt es. 

Ger­ade Nazis tun immer so, als wüssten sie nicht,
was die Wolf­san­gel ist und bedeutet. 

Franz Schön­hu­ber, Grün­der der Repub­likan­er, der seit ein paar
Monat­en in Wal­hal­la weilt und sich nun — Thor sei Dank — an echt
ger­man­is­chen Huris erfreut, posierte in SS-Uni­form mit Wolfsangeln
am Kra­gen noch lange nach 1945. 

Ich habe Ver­wandte, die vor 1945 fast täglich SS-Männer
in Wolf­san­gel-Uni­for­men sahen und gele­gentlich mitbekamen,
wie diese Wolf­san­gel-Män­ner nur mal so neben­bei ein paar kleine Morde
an Wehrlosen beg­in­gen. Diesen Ver­wandten gelingt es seltsamerweise
auch heute noch eine Wolf­san­gel auf Anhieb zu erkennen.

b) Das bb OLG sug­geriert, die Wolf­san­gel sei nicht strafbar,
weil sie auf Städte­wap­pen und bei der Bun­deswehr vorkomme.
Wörtlich heißt es auf S.5:

“Andere Runen­ze­ichen haben demge­genüber keine derart
ein­deutige (ver­fas­sungswidrige) Ver­wen­dung gefunden;
sie find­en sich teil­weise auch heute noch mit zum Teil
unter­schiedlichem Bedeu­tungs­ge­halt, so die bere­its erwähnte
“Wolf­san­gel” als Gestal­tungsze­ichen in Gemein­de­wap­pen und
bei der Bun­deswehr, wieder.” 

Der Hin­weis führt in die Irre. Nicht ein­mal das Vorzeigen
des Hak­enkreuzes ist in jedem Fall straf­bar. Eine Swastika
ist als hin­duis­tis­ches Glück­sze­ichen nicht zu beanstanden. 

In jedem Fall muss das Umfeld unter­sucht wer­den, in dem
ein frag­würdi­ges Zeichen gefun­den wurde. 

Eine Wolf­san­gel in einem Städte­wap­pen, das älter ist als
das Dritte Reich, kann bleiben. Die Nation­al­sozial­is­ten haben
sich wenig Neues ein­fall­en lassen. 

Nicht nur inkom­pe­tent, son­dern sog­ar skan­dalös ist der Hinweis
des bb OLG auf die Bun­deswehr. Wenn die Wolf­san­gel in einem
Ver­bandsabze­ichen der Bun­deswehr vorkommt, begrün­det das
den drin­gen­den Ver­dacht auf einen weit­eren Fall
nation­al­sozial­is­tis­ch­er ´Tra­di­tion­spflege´ bei der Truppe.
Die Behaup­tung, die Wolf­san­gel könne so schlimm nicht sein,
weil sie in der Bun­deswehr ver­wen­det würde, erin­nert an
die Weimar­er Repub­lik, in der sich Straftäter bei Justiz,
Polizei und Wehrma­cht gegen­seit­ig deckten. 

c) Das bb OLG behauptet, ein Nazi-Zeichen könne erst dann
straf­bar wer­den, wenn es hin­re­ichend bekan­nt sei.
Wörtlich heißt es auf S.9 und 10: 

“Der Sen­at hält es deshalb auch für denkbar, dass bei weiterer
Ver­wen­dung in der Öffentlichkeit und Diskus­sion hierüber
das ehe­ma­lige Marken­l­o­go “Thor Steinar” im In- und Ausland
einen der­ar­tig hohen Bekan­ntheits­grad erre­ichen kann …
Derzeit ist allerd­ings davon auszuge­hen, dass das Markenlogo …
lediglich in recht­sex­tremen oder in polizeilichen, juristischen
oder in beson­ders inter­essierten Kreisen bekan­nt ist und damit
entsprechend der höch­strichter­lichen Recht­sprechung nicht
dem Geset­zeswort­laut des §86a Abs.2 StGB unterfällt.” 

Die Behaup­tung ist falsch. Bei der Straf­barkeit eines Nazi-Zeichens
kommt es auf die Bekan­ntheit dieses Zeichens über­haupt nicht an.
Ger­adezu zynisch ist die Beru­fung auf “höch­strichter­liche
Rechtsprechung”. 

Das bb OLG beruft sich mit unverkennbarem Vergnü­gen auf
jenes Urteil des Bun­des­gericht­shofs, mit dem dieser die Parole
“Ruhm und Ehre der Waf­fen-SS” straf­frei gestellt hat:

3 StR 60/05 vom 28.7.2005.

Keine Aufmerk­samkeit dage­gen find­et ein Urteil des BGH,
welch­es direkt auf das Wolf­san­gel-Logo anwend­bar ist:

3 StR 495/01 vom 31.7.2002.


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Damals ging es um das Ober­gauar­m­dreieck der Hitler-Jugend.
Das bayrische Ober­ste Lan­des­gericht und das Kammergericht
waren zu unter­schiedlichen ´Recht­sauf­fas­sun­gen´ gelangt,
so dass das Kammergericht
(so heißt das Ober­lan­des­gericht in Berlin)
dem BGH die Entschei­dung übertrug. 

Jet­zt dür­fen alle dreimal rat­en, ob das bayrische
OBERSTE Lan­des­gericht für oder gegen den Nazi war. 

Das b OLG hat jeden­falls gemeint, der Ober­ar­m­dreck der Hitler-Jugend
sei heut nicht mehr bekan­nt genug und könne deshalb unbedenklich
vorgezeigt wer­den. Diese ´Recht­sauf­fas­sung´ wurde vom BGH kassiert. 

Gemäß der “höch­strichter­lichen Recht­sprechung” des BGH kommt es
auf die Bekan­ntheit des Sym­bols ger­ade NICHT an, siehe

http://www.althand.de/bgh20020731.html

————–

Kor­rekt hätte das alte Thor-Steinar-Logo so unter
sucht wer­den müssen: 

* Unbe­fan­gene Betra­chter, d.h. keine Nazis, bekom­men Bilder
der SS-Wolf­san­gel und des Thor-Steinar-Logos und entschei­den damit,
ob die bei­den ver­wech­selt wer­den können. 

* Im Umfeld der Thor-Steinar-Wolf­san­gel fall­en zwei weitere
Nazi-Sym­bole auf, näm­lich Tyr-Rune und ein Schild, wie er bei den
meis­ten SS-Divi­sio­nen üblich war. Eine zufäl­lige Ähn­lichkeit des
Thor-Steinar-Logos mit der SS-Wolf­san­gel ist daher auszuschließen. 

* Staats­bürg­er­liche Aufk­lärung ist auf den Thor-Steinar-Hemden
nicht erkennbar. 

* Daraus fol­gt, dass Thor Steinar die SS reak­tivieren soll. 

—————-

Oft wird behauptet, deutsche Behör­den­vertreter seien zwar ´rechts´,
hiel­ten sich dabei aber an das ´Recht´; sie seien ´aufrecht´
und der­gle­ichen. Lei­der kann nicht ein­mal das
dem bb OLG nachge­sagt wer­den. Die Richter des bb OLG haben
nicht den Mut sich öffentlich der Ver­ant­wor­tung zu stellen. 

Die Namen der ver­ant­wortlichen Richter sind in der Datei
mit der Urteils­be­grün­dung gelöscht. Diese Namen stehen
auch nicht in dem Geschäftsverteilungs­plan des bb OLG,
der im Inter­net aushängt, siehe http://www.olg.brandenburg.de/
(Ein Geschäftsverteilungs­plan muss min­destens so ausse­hen wie bei http://www.bundesarbeitsgericht.de/gesch_verteilung.html
Die Ver­ant­wor­tung der Richter/nnen muss ables­bar sein.)
Das stellt den grundge­set­zlichen Anspruch auf geset­zliche Richter,
Art.101 GG, in Frage. Urteile ohne ver­ant­wortliche Richter/nnen
sind nicht mehr wert als die anony­men Fakes bei Indymedia
und sonstwo. 

Der­ar­tige Ver­fehlun­gen müssen Fol­gen haben. Richter,
die nicht ein­mal ihren juris­tis­chen Kram beisam­men hal­ten können,
müssen aus der Jus­tiz auss­chei­den. Da der Rechtsbeugungsparagraph
im Strafge­set­zbuch prak­tisch unan­wend­bar ist, muss es möglich werden
unfähige Richter/nnen abzuwählen. 


Den Orig­i­nal-Artikel auf Indy­media gibt´s hier.

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