(Andreas Fritsche) Am 12. Juli 1941 legte die polnische Zwangsarbeiterin Bronislawa Czubakowska auf der Toilette der Ersten Feinjute-Spinnerei in Brandenburg/Havel vermutlich einen Brand, indem sie mit Petroleum befeuchtetes Toilettenpapier entzündete. Doch obwohl das nicht sicher ist und obwohl sie das Feuer wenig später offenbar selbst löschte und kaum Schaden entstand: Am 15. August 1942 starb die 26-Jährige in Berlin-Plötzensee durch das Fallbeil. Sie sei Opfer der rassistisch motivierten Gesetzgebung der Nazis, steht im Katalog zu einer Ausstellung, die derzeit im Landtag auf Potsdams Brauhausberg gezeigt wird.
Schüler des Lyzeums Romualda Traugutta im polnischen Zgierz, des Von-Saldern-Gymnasiums in Brandenburg/Havel, des Evangelischen Gymnasiums der Hoffbauer-Stiftung in Potsdam und der Ellen-Key-Oberschule Berlin erforschten das Leben der Czubakowska – Schüler also aus den Städten, in denen die Polin geboren, ausgebeutet, verurteilt bzw. hingerichtet wurde.
Die Abhandlung beginnt damit, wie die faschistische Wehrmacht Zgierz am 8. September 1939 besetzt. Im Katalog erwähnt ist die Zerstörung der Synagoge, die Deportation der Juden und die willkürliche Erschießung von 100 Polen auf der Müllhalde von Zgierz, gedacht als Vergeltung für zwei Gestapoleute, die Wachtmeister Joszef Mierzynski von der polnischen Heimatarmee getötet hatte.
Bronislawa Czubakowska schuftete ab April 1940 in der Brandenburger Feinjute-Spinnerei an der General-Ludendorff-Straße (heute Bauhofstraße), einem Zulieferbetrieb für Sprengstoff- und Munitionsfabriken. Die Potsdamer Schüler legen in ihrem Kapitel dar, wie die Nazis den Rechtsgrundsatz »keine Strafe ohne Gesetz« ausschalteten und angehende Richter im Referendarlager auf den faschistischen Kurs brachten. In einer Verordnung über Volksschädlinge – vier Tage nach dem Überfall auf Polen erlassen – heißt es: Wer einen Brand lege und dadurch die Widerstandskraft des deutschen Volkes schädige, werde mit dem Tode bestraft. Eine spezielle Strafrechtsverordnung für Polen sah vor, die Todesstrafe auch da zu verhängen, wo das Gesetz sie nicht vorsehe, wenn die Tat von niederer Gesinnung zeuge.
Im Fall der Czubakowska drängte das Justizministerium den Potsdamer Oberstaatsanwalt Karl Tetzlaff, die Todesstrafe zu fordern. Verteidiger Helmut Hoernicke, der sich mehrfach energisch für ausländische Klienten einsetzte, konnte seine Mandantin diesmal nicht retten.
»Ein polnisches Menschenschicksal: Das Leben und Sterben der Bronislawa Czubakowska«, Ausstellung bis 15. Juli, Mo. bis Fr. von 7.30 bis 16 Uhr