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Tod einer Polin

(Andreas Fritsche) Am 12. Juli 1941 legte die pol­nis­che Zwangsar­bei­t­erin Bro­nis­lawa Czubakows­ka auf der Toi­lette der Ersten Fein­jute-Spin­nerei in Brandenburg/Havel ver­mut­lich einen Brand, indem sie mit Petro­le­um befeuchtetes Toi­let­ten­pa­pi­er entzün­dete. Doch obwohl das nicht sich­er ist und obwohl sie das Feuer wenig später offen­bar selb­st löschte und kaum Schaden ent­stand: Am 15. August 1942 starb die 26-Jährige in Berlin-Plötzensee durch das Fall­beil. Sie sei Opfer der ras­sis­tisch motivierten Geset­zge­bung der Nazis, ste­ht im Kat­a­log zu ein­er Ausstel­lung, die derzeit im Land­tag auf Pots­dams Brauhaus­berg gezeigt wird.
Schüler des Lyzeums Romual­da Traugut­ta im pol­nis­chen Zgierz, des Von-Saldern-Gym­na­si­ums in Brandenburg/Havel, des Evan­ge­lis­chen Gym­na­si­ums der Hoff­bauer-Stiftung in Pots­dam und der Ellen-Key-Ober­schule Berlin erforscht­en das Leben der Czubakows­ka – Schüler also aus den Städten, in denen die Polin geboren, aus­ge­beutet, verurteilt bzw. hin­gerichtet wurde. 

Die Abhand­lung begin­nt damit, wie die faschis­tis­che Wehrma­cht Zgierz am 8. Sep­tem­ber 1939 beset­zt. Im Kat­a­log erwäh­nt ist die Zer­störung der Syn­a­goge, die Depor­ta­tion der Juden und die willkür­liche Erschießung von 100 Polen auf der Müll­halde von Zgierz, gedacht als Vergel­tung für zwei Gestapoleute, die Wacht­meis­ter Joszef Mierzyn­s­ki von der pol­nis­chen Heimatarmee getötet hatte.
Bro­nis­lawa Czubakows­ka schuftete ab April 1940 in der Bran­den­burg­er Fein­jute-Spin­nerei an der Gen­er­al-Luden­dorff-Straße (heute Bauhof­s­traße), einem Zuliefer­be­trieb für Sprengstoff- und Muni­tions­fab­riken. Die Pots­damer Schüler leg­en in ihrem Kapi­tel dar, wie die Nazis den Rechts­grund­satz »keine Strafe ohne Gesetz« auss­chal­teten und ange­hende Richter im Ref­er­en­dar­lager auf den faschis­tis­chen Kurs bracht­en. In ein­er Verord­nung über Volkss­chädlinge – vier Tage nach dem Über­fall auf Polen erlassen – heißt es: Wer einen Brand lege und dadurch die Wider­stand­skraft des deutschen Volkes schädi­ge, werde mit dem Tode bestraft. Eine spezielle Strafrechtsverord­nung für Polen sah vor, die Todesstrafe auch da zu ver­hän­gen, wo das Gesetz sie nicht vorse­he, wenn die Tat von nieder­er Gesin­nung zeuge.
Im Fall der Czubakows­ka drängte das Jus­tizmin­is­teri­um den Pots­damer Ober­staat­san­walt Karl Tet­zlaff, die Todesstrafe zu fordern. Vertei­di­ger Hel­mut Hoer­nicke, der sich mehrfach ener­gisch für aus­ländis­che Klien­ten ein­set­zte, kon­nte seine Man­dan­tin dies­mal nicht retten. 

»Ein pol­nis­ches Men­schen­schick­sal: Das Leben und Ster­ben der Bro­nis­lawa Czubakows­ka«, Ausstel­lung bis 15. Juli, Mo. bis Fr. von 7.30 bis 16 Uhr 

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