EBERSWALDE/COTTBUS. Vor zweieinhalb Jahren starb in Eberswalde der 22-jährige Falko L. Der Punk war während eines Streits von einem stadtbekannten Rechtsradikalen vor ein Taxi gestoßen worden. Dafür wurde Mike B. sieben Monate später vom Landgericht Frankfurt (Oder) wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Gegen das Urteil legte der damals 28-Jährige Revision ein — und war erfolgreich. Am Dienstag wurde der Tod des Punks nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes erneut verhandelt, diesmal in Cottbus.
Am Ende des neuen Prozesses lautete das Strafmaß ein Jahr und acht Monate. Der Tod des Punks wurde nunmehr als fahrlässige Tötung gewertet. Mike B. verließ zunächst als freier Mann den Gerichtssaal. “Er hat nach der Tat bereits 14 Monate in Untersuchungshaft gesessen. Nun muss die Strafvollstreckungskammer entscheiden, ob sie den Mann die letzten Monate auf Bewährung auf freiem Fuß lässt”, sagte René Nowitzki, der Sprecher des Cottbuser Landgerichts. Zu Gunsten des Angeklagten Mike B. sei gewertet worden, dass der Tat ein einstündiger Streit vorausgegangen war. “Erst dann hat der Angeklagte das Opfer geschubst. Der junge Mann kam durch eine Fahrlässigkeit ums Leben”, sagte Nowitzki.
In dem ersten Verfahren vor dem Frankfurter Landgericht hatte die Richterin die Zivilcourage des späteren Opfers Falko L. gewürdigt. Falko hatte an jenem Mai-Tag im Bus lange Zeit auf Mike B. eingeredet und ihn auf dessen am Hinterkopf eintätowiertes Hakenkreuz angesprochen. Der Punk sei aber, so hieß es damals, über das Ziel hinausgeschossen, als er Mike B. mit “Süßer” beleidigt habe. Erst nach Verlassen des Busses, an der Bushaltestelle, fing Mike B. an, den jungen Mann mit den roten Rastalocken zu schlagen. Schließlich versetzte er Falko L. einen Stoß vor die Brust. Der 22-Jährige geriet ins Straucheln und stolperte nach hinten auf die Straße. Dabei wurde er von einem vorbeifahrenden Taxi erfasst. Er starb zwei Stunden später in einem Krankenhaus an seinen schweren Kopfverletzungen. Mike B. stellte sich drei Tage nach der Tat selbst bei der Polizei.
Die Richterin hatte damals gewertet, dass die Tat kein klassischer Fall von rechter Gewalt gegen Menschen mit linker Gesinnung sei und auch zugegeben, dass Mike B. nicht planmäßig gegen den Punk vorgegangen sei.
Der Bundesgerichtshof verwarf nun das Urteil des Frankfurter Landgerichts und stellte fest, dass es sich bei der Tat lediglich um eine fahrlässige Tötung gehandelt habe. In Cottbus galt es nur noch, ein neues Strafmaß zuzumessen. Es fiel wesentlich geringer aus als beim ersten Prozess.
Zurückhaltende Bewertung
Marcus Reinert vom Verein Opferperspektive sagte nach dem neuen Urteil, das niedrige Strafmaß habe ihn schon überrascht. “Uns ging es jedoch vor allem darum, dass das politische Motiv der Tat noch einmal bewertet wird”, sagte Reinert. Damit habe sich aber das Cottbuser Gericht am Dienstag sehr zurückgehalten.
Die politische Gesinnung hat sich nach Ansicht des Richters in diesem Falle nicht strafbar ausgewirkt, sie sei im entscheidenden Moment der Tat nicht zum Ausdruck gekommen. “Zumindest war die rechte Gesinnung des Angeklagten ursächlich für den Streit und letztlich auch die Tat”, so Reinert.