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Tod eines Punks — Täter erhielt geringere Strafe

EBERSWALDE/COTTBUS. Vor zweiein­halb Jahren starb in Eber­swalde der 22-jährige Falko L. Der Punk war während eines Stre­its von einem stadt­bekan­nten Recht­sradikalen vor ein Taxi gestoßen wor­den. Dafür wurde Mike B. sieben Monate später vom Landgericht Frank­furt (Oder) wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge zu viere­in­halb Jahren Haft verurteilt. Gegen das Urteil legte der damals 28-Jährige Revi­sion ein — und war erfol­gre­ich. Am Dien­stag wurde der Tod des Punks nach ein­er Entschei­dung des Bun­des­gericht­shofes erneut ver­han­delt, dies­mal in Cottbus.
Am Ende des neuen Prozess­es lautete das Straf­maß ein Jahr und acht Monate. Der Tod des Punks wurde nun­mehr als fahrläs­sige Tötung gew­ertet. Mike B. ver­ließ zunächst als freier Mann den Gerichtssaal. “Er hat nach der Tat bere­its 14 Monate in Unter­suchung­shaft gesessen. Nun muss die Strafvoll­streck­ungskam­mer entschei­den, ob sie den Mann die let­zten Monate auf Bewährung auf freiem Fuß lässt”, sagte René Now­itz­ki, der Sprech­er des Cot­tbuser Landgerichts. Zu Gun­sten des Angeklagten Mike B. sei gew­ertet wor­den, dass der Tat ein ein­stündi­ger Stre­it voraus­ge­gan­gen war. “Erst dann hat der Angeklagte das Opfer geschub­st. Der junge Mann kam durch eine Fahrläs­sigkeit ums Leben”, sagte Nowitzki.

In dem ersten Ver­fahren vor dem Frank­furter Landgericht hat­te die Rich­terin die Zivil­courage des späteren Opfers Falko L. gewürdigt. Falko hat­te an jen­em Mai-Tag im Bus lange Zeit auf Mike B. ein­gere­det und ihn auf dessen am Hin­terkopf ein­tä­towiertes Hak­enkreuz ange­sprochen. Der Punk sei aber, so hieß es damals, über das Ziel hin­aus­geschossen, als er Mike B. mit “Süßer” belei­digt habe. Erst nach Ver­lassen des Busses, an der Bushal­testelle, fing Mike B. an, den jun­gen Mann mit den roten Rastalock­en zu schla­gen. Schließlich ver­set­zte er Falko L. einen Stoß vor die Brust. Der 22-Jährige geri­et ins Straucheln und stolperte nach hin­ten auf die Straße. Dabei wurde er von einem vor­beifahren­den Taxi erfasst. Er starb zwei Stun­den später in einem Kranken­haus an seinen schw­eren Kopfver­let­zun­gen. Mike B. stellte sich drei Tage nach der Tat selb­st bei der Polizei.

Die Rich­terin hat­te damals gew­ertet, dass die Tat kein klas­sis­ch­er Fall von rechter Gewalt gegen Men­schen mit link­er Gesin­nung sei und auch zugegeben, dass Mike B. nicht plan­mäßig gegen den Punk vorge­gan­gen sei.

Der Bun­des­gericht­shof ver­warf nun das Urteil des Frank­furter Landgerichts und stellte fest, dass es sich bei der Tat lediglich um eine fahrläs­sige Tötung gehan­delt habe. In Cot­tbus galt es nur noch, ein neues Straf­maß zuzumessen. Es fiel wesentlich geringer aus als beim ersten Prozess.

Zurück­hal­tende Bewertung

Mar­cus Rein­ert vom Vere­in Opfer­per­spek­tive sagte nach dem neuen Urteil, das niedrige Straf­maß habe ihn schon über­rascht. “Uns ging es jedoch vor allem darum, dass das poli­tis­che Motiv der Tat noch ein­mal bew­ertet wird”, sagte Rein­ert. Damit habe sich aber das Cot­tbuser Gericht am Dien­stag sehr zurückgehalten. 

Die poli­tis­che Gesin­nung hat sich nach Ansicht des Richters in diesem Falle nicht straf­bar aus­gewirkt, sie sei im entschei­den­den Moment der Tat nicht zum Aus­druck gekom­men. “Zumin­d­est war die rechte Gesin­nung des Angeklagten ursäch­lich für den Stre­it und let­ztlich auch die Tat”, so Reinert.

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