Alle fünf Angeklagten im Prozess umd den Tod des Russlanddeutschen Kajrat Batesov sind normal intelligente junge Männer ohne Entwicklungsdefizite. Dies befand Schaverständiger Dr. Mathias Lammel in den psychiatrischen Gutachten, welche zur Beurteilung der Verantwortung- und Steuerungsfähigkeit der Angeklagten beitragen sollen. Eine verminderte Schuldfähigkeit könne nur in Zusammenhang mit den unterschiedlich ausgeprägten Rauschzuständen gesehen werden, welche teils durch durch Alkohol und teils durch den Konsum von Drogen verursacht worden weien, so Lammel.
Zum Beschuldigten Mike S., der sich nach eigenen Angaben nicht an den Tathergang erinnern kann, bei welchem Batesov durch zahlreiche Tritte und einem Steinwurf zu Tode kam und sein Freund Max K. verletzt wurde, sagte Lammel: “Hier habe ich keine Zweifel an einem Vollrauschzustand.” Auch bei Marko F., der als derjenige gilt, der den Stein auf den Getöteten warf, schließt der Sachverständige eine verminderte Steuerungsfähigkeit aufgrunbd von Alkohol- und Kokainkonsum nicht aus. Das Lammel bei Patrick S. keine konkreten Anhaltspunkte für eine verminderte Steuerungsfähigkeit fand — obwohl dieser auch wie Marko F. ein ähnlich abweichendes Verhalten am Tatabend gezeigt habe — veranlasste Verteidiger Georg Unnebrink, einen Befangenheitsantrag zu stellen. Das Gericht wird am Freitag darüber entscheiden.
Bei den Angeklagten Ralf A. und Michael H., die sich selbst in der Tatnacht als angetrunken beschrieben, könne der Alkoholkonsum lediglich als begünstigender Faktor in das Urteil mit einfließen, so Lammel.
Die Berichte der Jugendgerichtshilfe für die Angeklagten Mike S. und Marko F., die zum Zeitpunkt noch unter 21 Jahre alt waren, zielten darauf ab, für die Angeklagten das Jugendstrafrecht walten zu lassen. Dies jedoch stünde nicht mit dem psychiatrischen Gutachten im Einklag, gaben sowohl Lammel als auch Richterin Gisela Thaeren-Daig zu bedenken.
Das Behördengutachten des Landeskriminalamtes scheint keine konkreten Hinweise über die Tatbeteiligung zu bringen: So wurden keine Blutspuren der beiden Aussiedler an der Kleidung der Beschuldigten gefunden. Auch Faserspuren konnten nicht eindeutig zugeordnet werden.
Erneut geladen waren der Zeuge Stefan W., der am vierten Verhandlungstag wegen Falschaussage verhaftet, aber wieder auf freien Fuss gesetzt worden war. Er verweigerte die Aussage.
Weitere Zeugenaussagen brachten — wie auch die Vernehmung von bisher mehr als 40 Zeugen — wenig Licht in die Tatnacht, wo sich niemand an den Steinwurf erinnern mag. “Aufgefallen sind sie, die Aussiedler”, so eine Discobesucherin. “Und jemand sagte: Da sind ein paar Russen.”