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Totschlag-Prozess: Gutachten besagt normale Entwicklung aller fünf Angeklagten

NEURUPPIN


Alle fünf Angeklagten im Prozess umd den Tod des Rus­s­land­deutschen Kajrat Batesov sind nor­mal intel­li­gente junge Män­ner ohne Entwick­lungs­de­fizite. Dies befand Schaver­ständi­ger Dr. Math­ias Lam­mel in den psy­chi­a­trischen Gutacht­en, welche zur Beurteilung der Ver­ant­wor­tung- und Steuerungs­fähigkeit der Angeklagten beitra­gen sollen. Eine ver­min­derte Schuld­fähigkeit könne nur in Zusam­men­hang mit den unter­schiedlich aus­geprägten Rauschzustän­den gese­hen wer­den, welche teils durch durch Alko­hol und teils durch den Kon­sum von Dro­gen verur­sacht wor­den weien, so Lammel. 

Zum Beschuldigten Mike S., der sich nach eige­nen Angaben nicht an den Tather­gang erin­nern kann, bei welchem Batesov durch zahlre­iche Tritte und einem Stein­wurf zu Tode kam und sein Fre­und Max K. ver­let­zt wurde, sagte Lam­mel: “Hier habe ich keine Zweifel an einem Voll­rauschzu­s­tand.” Auch bei Marko F., der als der­jenige gilt, der den Stein auf den Getöteten warf, schließt der Sachver­ständi­ge eine ver­min­derte Steuerungs­fähigkeit auf­grunbd von Alko­hol- und Kokainkon­sum nicht aus. Das Lam­mel bei Patrick S. keine konkreten Anhalt­spunk­te für eine ver­min­derte Steuerungs­fähigkeit fand — obwohl dieser auch wie Marko F. ein ähn­lich abwe­ichen­des Ver­hal­ten am Tatabend gezeigt habe — ver­an­lasste Vertei­di­ger Georg Unnebrink, einen Befan­gen­heit­santrag zu stellen. Das Gericht wird am Fre­itag darüber entscheiden. 

Bei den Angeklagten Ralf A. und Michael H., die sich selb­st in der Tat­nacht als angetrunk­en beschrieben, könne der Alko­holkon­sum lediglich als begün­sti­gen­der Fak­tor in das Urteil mit ein­fließen, so Lammel. 

Die Berichte der Jugendgericht­shil­fe für die Angeklagten Mike S. und Marko F., die zum Zeit­punkt noch unter 21 Jahre alt waren, ziel­ten darauf ab, für die Angeklagten das Jugend­strafrecht wal­ten zu lassen. Dies jedoch stünde nicht mit dem psy­chi­a­trischen Gutacht­en im Ein­klag, gaben sowohl Lam­mel als auch Rich­terin Gisela Thaeren-Daig zu bedenken. 

Das Behör­dengutacht­en des Lan­deskrim­i­nalamtes scheint keine konkreten Hin­weise über die Tat­beteili­gung zu brin­gen: So wur­den keine Blut­spuren der bei­den Aussiedler an der Klei­dung der Beschuldigten gefun­den. Auch Faser­spuren kon­nten nicht ein­deutig zuge­ord­net werden. 

Erneut geladen waren der Zeuge Ste­fan W., der am vierten Ver­hand­lungstag wegen Falschaus­sage ver­haftet, aber wieder auf freien Fuss geset­zt wor­den war. Er ver­weigerte die Aussage. 

Weit­ere Zeu­ge­naus­sagen bracht­en — wie auch die Vernehmung von bish­er mehr als 40 Zeu­gen — wenig Licht in die Tat­nacht, wo sich nie­mand an den Stein­wurf erin­nern mag. “Aufge­fall­en sind sie, die Aussiedler”, so eine Dis­cobe­sucherin. “Und jemand sagte: Da sind ein paar Russen.”

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