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Totschlagsprozess: Plädoyers der Staatsanwaltschaft / Urteil am 3.März

TAZNEURUPPIN


Im Prozess zum Tod eines Rus­s­land­deutschen in Witt­stock hat die Staat­san­waltschaft für drei der fünf Angeklagten hohe Haft­strafen gefordert. Wegen Totschlags und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung soll ein 23-jähriger
Witt­stock­er für zwölf Jahre, ein 22-jähriger Kom­plize für neun und ein 21-jähriger Mau­r­erlehrling für acht Jahre ins Gefängnis. 

 

Im Falle eines weit­eren Mannes forderte Staat­san­walt Kay Clement vier Jahre Frei­heitsstrafe wegen Voll­rauschs bei der Tat, für den fün­ften Angeklagten schließlich einein­halb Jahre Haft, die zur Bewährung aus­ge­set­zt wer­den könne. 

 

Die Gruppe habe im Mai 2002 zwei Aussiedler vor ein­er Diskothek auf bru­tale Art und Weise attack­iert, sagte Clement in seinem Plä­doy­er. Bei dem Vor­fall war ein 24-jähriger Rus­s­land­deutsch­er so schw­er ver­let­zt wor­den, dass
er 20 Tage später an schw­er­sten inneren Ver­let­zun­gen starb; sein Fre­und erlitt schwere Ver­let­zun­gen (taz berichtete). Laut Clement gipfelte der Über­fall darin, dass der 23-Jährige einen 17 Kilo­gramm schw­eren Feld­stein auf bei­de Aussiedler warf, ohne dass ihn jemand daran hinderte. 

 

“Aus­lös­er war offen­sichtlich die Frage der Aussiedler nach Zigaret­ten, als die Disko schloss”, sagte Clement.
Gegen­wär­tig wird noch gegen zehn weit­ere Frauen und Män­ner aus der Region ermit­telt, die unter anderem falsch aus­ge­sagt haben sollen. Heute begin­nen die Plä­doy­ers der Vertei­di­ger, am 3. März will das Gericht sein Urteil
verkünden. 

 

 

BM- NEURUPPIN
Im Prozess um die Tötung eines Rus­s­land­deutschen in Witt­stock hat die Staat­san­waltschaft für drei der fünf Angeklagten hohe Haft­strafen gefordert. Wegen Totschlags und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung soll ein 23-jähriger Witt­stock­er für zwölf Jahre, ein 22-jähriger Kom­plize für
neun und ein 21-jähriger Mau­r­erlehrling für acht Jahre ins Gefängnis.

 

Im Falle eines weit­eren Mannes forderte Staat­san­walt Kay Clement vier Jahre Frei­heitsstrafe wegen Voll­rausches bei der Tat, für den fün­ften schließlich einein­halb Jahre Haft, die zur Bewährung aus­ge­set­zt wer­den könne.

 

Die Gruppe habe im Mai 2002 zwei Aussiedler vor ein­er Diskothek auf bru­tale Art und Weise attack­iert, sagte Clement in seinem Plä­doy­er. Bei dem Vor­fall war ein 24-jähriger Rus­s­land­deutsch­er so schw­er ver­let­zt wor­den, dass
er 20 Tage später an schw­er­sten inneren Ver­let­zun­gen starb; sein Fre­und erlitt schwere Ver­let­zun­gen. Laut Clement gipfelte der Über­fall darin, dass der 23-Jährige einen 17 Kilo­gramm schw­eren Feld­stein auf bei­de Opfer warf, ohne
dass ihn jemand daran hinderte.

 

“Aus­lös­er war offen­sichtlich die Frage der Aussiedler nach Zigaret­ten zum Schluss der Dis­co”, sagte Clement. Das habe die Witt­stock­er “gen­ervt”, von denen drei ohne­hin an dem Abend schon wegen hoher Aggres­siv­ität aufge­fall­en waren.
Gegen­wär­tig wird noch gegen zehn weit­ere Frauen und Män­ner aus der Region ermit­telt, die unter anderem falsch aus­ge­sagt haben sollen. Für heute wer­den die Plä­doy­ers der Vertei­di­gung erwartet. Am 3. März will das Gericht
sein Urteil verkünden.

 


 

BZNEURUPPIN Den Feld­stein, der den Oberkör­p­er von Kajrat Batesov zertrüm­merte, hat Patrick Sch. gewor­fen. Er ist ein in Witt­stock stadt­bekan­nter Schläger. So jeden­falls sieht es Staat­san­walt Kai Clement. 

 

Deshalb fordert der Ankläger am Mon­tag vor dem Landgericht Neu­rup­pin für den 23-Jähri­gen zwölf Jahre Frei­heit­sentzug wegen Totschlags, ver­sucht­en Totschlags und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung. Auch Ralf A. soll wegen Totschlags für neun Jahre ins Gefäng­nis. Der 22-Jährige soll damals, im Mai 2002, den Spä­taussiedler Batesov geschla­gen und getreten haben. Zudem hält es der Staat­san­walt für erwiesen, dass A. nur wenige Meter von Patrick Sch. ent­fer­nt stand, als dieser den 17 Kilo­gramm schw­eren Feld­stein auf das bere­its bewusst­lose Opfer schleud­erte. “Sie hät­ten das ver­hin­dern kön­nen, nun müssen sie sich wegen ihrer Mit­täter­schaft ver­ant­worten”, sagt Clement. 

 

Für die anderen drei Angeklagten fordert er wegen ver­sucht­en Totschlags und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung Haft­strafen von acht, vier und anderthalb Jahren.
Der 24-jährige Kajrat Batesov und sein Fre­und Max­im Kata­gusov waren in der Nacht zum 4. Mai vor ein­er Witt­stock­er Diskothek bewusst­los geprügelt wor­den. Schon dabei, sagt Staat­san­walt Clement, hät­ten die fünf
Angeklagten den Tod der bei­den Rus­s­land­deutschen bil­li­gend in Kauf genommen. 

 

Während Kata­gusov den Angriff schw­er ver­let­zt über­lebte, starb Batesov drei Wochen später in einem Kranken­haus an den Fol­gen schw­er­er inner­er Verletzungen. 

 

 

Keine Provokation 

 

 

Der Anlass der Schlägerei: Die bei­den Spä­taussiedler hat­ten die jun­gen Deutschen vor der Diskothek nach Zigaret­ten gefragt. “Keineswegs in provozieren­dem Ton”, sagt Clement. Aber immer wieder, und das habe die Angeklagten offen­bar schlicht so gen­ervt, dass sie beschlossen hät­ten, die
Rus­s­land­deutschen zu “klatschen”.

 

Patrick Sch. war erst vor ein­er Woche vom dama­li­gen Hauptbeschuldigten Marko F. als der­jenige benan­nt wor­den, der den Stein gewor­fen hat­te. Bis dahin hat­ten alle fünf Angeklagten lediglich zugegeben, die bei­den Rus­s­land­deutschen geschla­gen und getreten zu haben. Den Stein aber wollte kein­er von ihnen je in die Hand genom­men haben. Auch die rund 50 Tatortzeu­gen sagten vor Gericht aus, sie kön­nten sich an den Feld­stein nicht erin­nern. Gegen zehn von ihnen hat der Staat­san­walt inzwischen
Ermit­tlungsver­fahren wegen Falschaus­sage und Strafvere­it­elung beantragt. 

 

“Ich glaube den Zeu­gen kein Wort und gehe davon aus, dass einige sehr wohl das Szenario vor der Diskothek genau beobachtet haben”, sagt der Staat­san­walt im Plädoyer.
Das späte Geständ­nis von Marko F. hält der Ankläger für
wahrheits­ge­treu. “Er wollte seinen besten Fre­und her­aushal­ten, vor allem weil der ja zum Zeit­punkt der Tat noch in der Bewährungszeit war”, sagt der Staatsanwalt.
Außer­dem habe F. damit rech­nen müssen, dass auch noch die anderen Angeklagten oder Zeu­gen umfall­en und ihn der Falschaus­sage bezichti­gen würden. 

 

Ungeachtet dessen fordert der Staat­san­walt auch für den 21-jähri­gen Marko F. eine harte Strafe: acht Jahre soll der Angeklagte wegen ver­sucht­en Totschlags in zwei Fällen und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ins Gefäng­nis. Denn auch F. habe auf die Opfer einge­treten, als diese längst wehrlos
am Boden lagen. Und die Gerichtsmedi­ziner­in habe nicht mit Sicher­heit sagen kön­nen, ob die tödlichen Ver­let­zun­gen Batesovs nicht sog­ar von den wuchti­gen Trit­ten stammten. 

 

Das Urteil in dem Ver­fahren soll am näch­sten Mon­tag fallen. 

 

 

MOZ — Neu­rup­pin Der Staat­san­walt hat im Prozess um den gewalt­samen Tod eines Rus­s­land­deutschen aus Witt­stock hohe Haft­strafen gefordert. Für Patrick S. plädierte er am Mon­tag im Neu­rup­pin­er Landgericht auf zwölf Jahre
Gefäng­nis wegen Totschlags. Nach Ansicht des Anklagev­ertreters hat­te der 22-Jährige im Mai 2002 vor ein­er Tanz­gast­stätte den Stein auf den Rus­s­land­deutschen gewor­fen. Das 24-jährige Opfer war den Verletzungen
erlegen. 

 

In der Anklage war die Tat noch dem Mitbeschuldigten Marko F. (21)zugeschrieben wor­den. Für ihn beantragte der Staat­san­walt acht Jahre Haft wegen ver­sucht­en Totschlags. Zwei weit­ere Mitbeschuldigte im Alter von 20 und
21 Jahren sollen nach dem Plä­doy­er für vier und neun Jahre hinter
Git­ter. Für den fün­ften Angeklagten, der nicht am unmit­tel­baren Tat­geschehen beteiligt gewe­sen sei, forderte er anderthalb Jahre auf Bewährung. 

 

Die Neben­klage verzichtete auf konkrete Strafanträge. Sie brachte aber zum Aus­druck, dass die Gesin­nung der Angeklagten eine Rolle gespielt habe, sagte
eine Gerichtssprech­er. Bei der Tat sei die Ver­ach­tung gegenüber Rus­s­land­deutschen zum Aus­druck gekom­men. Der Prozess wird am Dien­stag mit den Plä­doy­ers der Vertei­di­gung fort­ge­set­zt. Voraus­sichtlich am 3. März sollen die Urteile verkün­det werden. 

 

 

TSPNEURUPPIN Im Prozess zum gewalt­samen Tod des Aussiedlers Kajrat B. hat Staat­san­walt Kai Clement harte Strafen gefordert. Der mut­maßliche Haupt­täter, Patrick Sch., solle wegen Totschlags, ver­sucht­en Totschlags
und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zwölf Jahre Haft erhal­ten, sagte der Ankläger gestern in seinem Plä­doy­er vor dem Landgericht Neu­rup­pin. Für Ralf A. beantragte Clement neun Jahre Haft, für Marko F. acht Jahre und im Fall
von Mike Sch., der während der Tat schw­er betrunk­en war, vier Jahre. Nur der fün­fte Angeklagte, Michael H., soll mit anderthalb Jahren auf Bewährung davonkom­men. Er hat­te einem Begleit­er Kajrats, dem Aussiedler Max­im K., einen Faustschlag ver­set­zt. Die jun­gen Män­ner nah­men das Plädoyer
weit­ge­hend regungs­los auf. Kajrats B. Mut­ter weinte. 

nbsp;

Die Clique hat­te, wie berichtet, den 24-Jähri­gen und seinen drei Jahre jün­geren Begleit­er in der Nacht zum 4. Mai 2002 vor einem Lokal in Witt­stock attack­iert. Den Opfern wur­den unzäh­lige Schläge und Tritte ver­set­zt. Ein Angreifer, ver­mut­lich Patrick Sch. (23), warf einen fast 18 Kilo
schw­eren Feld­stein auf Kajrat B. Der Aussiedler starb knapp drei Wochen später im Kranken­haus Pritzwalk. Der Begleit­er über­lebte die Tat­nacht schw­er verletzt. 

nbsp;

Nach Ansicht des Staat­san­walts lässt sich den Angeklagten trotz einiger Indizien kein frem­den­feindlich­es Motiv nach­weisen. Es habe die alko­holisierte Clique “ein­fach gen­ervt”, dass die Aussiedler nach dem Ende der Tech­no-Disko in dem Tan­zlokal mehrmals um Zigaret­ten bat­en, sagte
Clement. “Dies war keineswegs geeignet, einen tätlichen Angriff zu recht­fer­ti­gen”, betonte der Staat­san­walt. Er wies Aus­sagen von Angeklagten und deren Fre­un­den zurück, die Aussiedler hät­ten die Auseinan­der­set­zung provoziert. Vielmehr hät­ten die Angeklagten “stillschweigend den
Entschluss gefasst”, die Aussiedler zu mis­shan­deln. Patrick Sch., Marko F. (22) und Mike Sch. (20) hät­ten dann Max­im K. geschla­gen und getreten, sagte Clement. 

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Der Angeklagte Ralf A. habe auf Kajrat B. mit bei­den Fäusten eingeprügelt. Anschließend habe Patrick Sch. den in der Nähe liegen­den Feld­stein geholt und ihn auf den Aussiedler fall­en gelassen. Kurz darauf habe Sch. den
Brock­en auch nach dessen Begleit­er gewor­fen. Der Stein traf den schon reg­los am Boden Liegen­den an der recht­en Hüfte. 

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Ursprünglich hielt die Staat­san­waltschaft Marko F. für den
Steinew­er­fer. Doch let­zte Woche belastete F. plöt­zlich Patrick Sch. Er habe ihm den Wurf des Steins ges­tanden, sagte F. Mehrere Zeu­gen aus dem Umfeld der Clique
hat­ten ver­sucht, mit Erin­nerungslück­en und dubiosen Angaben Sch. zu schützen. Inzwis­chen sind 14 Ermit­tlungsver­fahren anhängig, vor allem wegen des Ver­dachts der Falschaus­sage. “Die Mauer des Schweigens war sehr eng”,
sagte Clement. 

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Die Anwältin­nen der Ange­höri­gen der Opfer bew­erten die Tat als Mord, began­gen aus Frem­den­hass. Bere­its während der Tanzver­anstal­tung in dem Witt­stock­er Lokal sei verabre­det wor­den, die “Russen” anzugreifen. 

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Außer­dem habe ein Angeklagter bei der Tat “Scheißrussen” gerufen, sagte Anwältin Undine Wey­ers. Sie zitierte auch einen älteren Zeu­gen, der den Angeklagten Ralf A. auf Kajrat B. sitzen sah und den Satzfet­zen ver­nahm, “ihr seid
diejeni­gen, die in unserem Land.” Am heuti­gen Dien­stag wollen die Vertei­di­ger plädieren. 

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LRNEURUPPIN Im Prozess zum Tod eines Rus­s­land­deutschen in Witt­stock hat die Staat­san­waltschaft für drei der fünf Angeklagten hohe Haft­strafen gefordert. 

 

Wegen Totschlags und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung soll ein 23-jähriger Witt­stock­er für zwölf Jahre, ein 22-jähriger Kom­plize für neun und ein 21-jähriger Mau­r­erlehrling für acht Jahre ins Gefängnis. 

 

Im Falle eines weit­eren Mannes forderte Staat­san­walt Kay Clement vier Jahre Frei­heitsstrafe wegen Voll­rausches bei der Tat, für den fün­ften Angeklagten schließlich einein­halb Jahre Haft, die zur Bewährung aus­ge­set­zt wer­den könne. 

 

Die Gruppe habe im Mai 2002 zwei Aussiedler vor ein­er Diskothek im Ort­steil Alt Daber auf bru­tale Art und Weise attack­iert, sagte Clement in seinem Plä­doy­er. Bei dem Vor­fall war ein 24-jähriger Rus­s­land­deutsch­er so
schw­er ver­let­zt wor­den, dass er 20 Tage später an schw­er­sten inneren Ver­let­zun­gen starb; sein Fre­und erlitt schwere Ver­let­zun­gen (die RUNDSCHAU berichtete). 

 

Laut Clement gipfelte der Über­fall darin, dass der 23-Jährige einen 17 Kilo­gramm schw­eren Feld­stein auf bei­de Aussiedler warf, ohne dass ihn jemand daran hin­derte. Der genaue Tather­gang blieb bis zulet­zt strittig. 

 

“Aus­lös­er war offen­sichtlich die Frage der Aussiedler nach Zigaret­ten zum Schluss der Disko”, sagte Clement. Das habe die Witt­stock­er “gen­ervt”, von denen drei ohne­hin an dem Abend schon wegen hoher Aggres­siv­ität aufge­fall­en waren.
Die Vertei­di­gung hält heute ihre Plädoyers.

 


 

MAZNEURUPPIN Haft­strafen von zwölf, neun, acht und vier Jahren forderte gestern Staat­san­walt Kay Clement im Prozess um den Über­fall auf zwei Rus­s­land­deutsche am 4. Mai 2002 im Witt­stock­er Ort­steil Alt Daber (Ost­prig­nitz-Rup­pin). Nur in einem Fall könne die Haft von anderthalb Jahren zur Bewährung aus­ge­set­zt wer­den. Zwei der Angeklagten hät­ten sich des Totschlags an dem 24-jähri­gen Kajrat Batesov schuldig gemacht, alle des ver­sucht­en Totschlags oder zumin­d­est der gefährlichen Körperverletzung. 



Cle ment sah es nach den Aus­sagen von Zeu­gen und vor allem des bish­eri­gen Hauptbeschuldigten Marko F . (21) als erwiesen an, dass der 23-jährige Bun­deswehrsol­dat Patrick Sch. den 17,5 Kilo schw­eren Felsstein auf das wehr­los am Boden liegende Opfer schleud­erte. Min­destens ein­er der Angeklagt en, Ralf A. (2 2), habe zuge­se­hen und sei so am Totschlag mitschuldig. Alle fünf aber hät­ten — nach­dem sie von einem der bei­den Opfer nach Ende der Tech­no-Disko mehrmals um Zigaret­ten gebeten wur­den — beschlossen, die bei­den Rus­s­land­deutschen zusam­men­zuschla­gen. Sie seien ihnen gefol­gt, hät­ten sie geschla­gen und — bis auf Michael H. — auch in Kopf- und Brust­bere­ich getreten. Und das auch noch, als bei­de sich längst nicht mehr wehrten, son­dern bewe­gungs­los am Boden lagen. Auf jeden Fall habe es mehrere Zuschauer gegeben, die alles sahen, aber nicht ein­schrit­ten. Nur zwei junge Mäd­chen hät­ten geschrien: “Hört auf, ihr schlagt den tot!” worauf zuminde st Marko F. a bließ. Er ging auf die Gruppe zu, schlug sich auf die Brust und meinte: “So sehe ich aus, merkt euch unsere Gesichter.” 



Marko F. und Ralf A. waren zur Tatzeit noch Her­anwach­sende. Bei­de seien aber reif genug, nach Erwach­se­nen­strafrecht verurteilt zu wer­den, so der Staat­san­walt. Auch Alko­hol und Dro­gen kön­nten allen­falls strafmildernd wirken. Faz­it der Anklage: Zwölf Jahre Haft für Patrick Sch., neun Jahre für Ralf A. und acht Jahre für Mar­co F. Für den am wenig­sten beteiligten Michael H. fordert die Ankla
ge anderthalb Jahre Haft, die zur Bewährung aus­ge­set­zt wer­den kön­nen. Dazu soll er 500 Euro an eine gemein­nützige Ein­rich­tung spenden. Einzig dem 20-jährige n Mike Sch . hat­te der Gutachter Schul­dun­fähigkeit wegen Voll­rauschs attestiert. Für ihn sind vier Jahre Haft beantragt. 



Die Neben­klage forderte in ihrem gestri­gen Plä­doy­er eine noch härtere Bestra­fung — nicht nur wegen Totschlags, son­dern wegen Mordes aus niedri­gen Beweg­grün­den. Die Angeklagten hät­ten die Rus­s­land­deutschen als fremd und unter ihnen ste­hend emp­fun­den und sich deshalb abge­sprochen. Wenn man so einen gewalti­gen Stein auf einen reg­los am Boden Liegen­den werfe, wolle man nur noch ver­nicht­en, so die Nebenkläger. 



Heute plädieren die Vertei­di­ger, das Urteil wird für den 3. März erwartet.

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