Das Landgerichts-Urteil gegen sechs gewaltbereite Rechtsextremisten wegen des so genannten Tram-Überfalls ist rechtskräftig. Dies bestätigte gestern der Sprecher des Landgerichts Potsdam, Frank Tiemann. Danach habe der Bundesgerichtshof (BGH) zwei eingelegte Revisionen als unbegründet zurückgewiesen. Gegen das Urteil des Landgerichts hatte unter anderem der zu fünf Jahren Haft verurteilte Potsdamer Markus Sch. Einspruch erhoben. Er hatte die höchste Strafe in dem Prozess erhalten. Zwei andere Revisionsanträge seien bereits zuvor zurückgezogen worden, so Tiemann.
In dem bundesweit beachteten Verfahren im März 2006 ging es um den Überfall auf zwei junge Männer in der Friedrich-Ebert-Straße in der Nacht zum 3. Juli 2005. In drei unterschiedlichen Prozessen waren Gerichte jeweils zu der Auffassung gekommen, dass eine Gruppe Neonazis in jener Nacht den stadtbekannten Linken Tamàs Blenessy sowie seinen Kumpel aus einer fahrenden Tram heraus erkannten, die Notbremse zogen und auf die Beiden zustürmten. In der Folge schlugen sie ihre Opfer mit Bierflaschen nieder und traten auf sie ein. Dem Bekannten von Blenessy wurde ein abgebrochene Flasche in Gesicht und Hals gestochen, er leidet noch heute unter dem Überfall.
Im Hauptverfahren hatte das Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung hohe Haftstrafen zwischen zwei und fünf Jahren verhängt. Die Angeklagten, die gegen die Entscheidung in Revision gingen, begründeten dies mit der vom Gericht beabsichtigten „generalpräventiven“ Wirkung der Höhe der Haftstrafen. So gilt vor allem der 33-jährige Markus Sch. als Intensivgewalttäter. Er und einige seiner Mittäter wurden im vergangenen Jahr auch wegen weiterer Überfälle im Sommer 2005 verurteilt.