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Tram-Überfall: Urteile rechtskräftig

Das Landgerichts-Urteil gegen sechs gewalt­bere­ite Recht­sex­trem­is­ten wegen des so genan­nten Tram-Über­falls ist recht­skräftig. Dies bestätigte gestern der Sprech­er des Landgerichts Pots­dam, Frank Tie­mann. Danach habe der Bun­des­gericht­shof (BGH) zwei ein­gelegte Revi­sio­nen als unbe­grün­det zurück­gewiesen. Gegen das Urteil des Landgerichts hat­te unter anderem der zu fünf Jahren Haft verurteilte Pots­damer Markus Sch. Ein­spruch erhoben. Er hat­te die höch­ste Strafe in dem Prozess erhal­ten. Zwei andere Revi­sion­santräge seien bere­its zuvor zurück­ge­zo­gen wor­den, so Tiemann.

In dem bun­desweit beachteten Ver­fahren im März 2006 ging es um den Über­fall auf zwei junge Män­ner in der Friedrich-Ebert-Straße in der Nacht zum 3. Juli 2005. In drei unter­schiedlichen Prozessen waren Gerichte jew­eils zu der Auf­fas­sung gekom­men, dass eine Gruppe Neon­azis in jen­er Nacht den stadt­bekan­nten Linken Tamàs Ble­nessy sowie seinen Kumpel aus ein­er fahren­den Tram her­aus erkan­nten, die Not­bremse zogen und auf die Bei­den zustürmten. In der Folge schlu­gen sie ihre Opfer mit Bier­flaschen nieder und trat­en auf sie ein. Dem Bekan­nten von Ble­nessy wurde ein abge­broch­ene Flasche in Gesicht und Hals gestochen, er lei­det noch heute unter dem Überfall.

Im Hauptver­fahren hat­te das Landgericht wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung hohe Haft­strafen zwis­chen zwei und fünf Jahren ver­hängt. Die Angeklagten, die gegen die Entschei­dung in Revi­sion gin­gen, begrün­de­ten dies mit der vom Gericht beab­sichtigten „gen­er­al­präven­tiv­en“ Wirkung der Höhe der Haft­strafen. So gilt vor allem der 33-jährige Markus Sch. als Inten­sivge­walt­täter. Er und einige sein­er Mit­täter wur­den im ver­gan­genen Jahr auch wegen weit­er­er Über­fälle im Som­mer 2005 verurteilt.

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