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Transparent-Aktion in Rathenow für politische Gefangene

(Pressemit­teilung, 18.3.04) Die bun­desweit­en Aktiv­itäten der Roten Hil­fe e.V. zum inter­na­tionalen Tag
des poli­tis­chen Gefan­genen, dem 18.März, ste­hen in diesem Jahr unter dem
Mot­to „Linke Poli­tik vertei­di­gen“ und knüpfen damit direkt an die
Sol­i­dar­ität­skam­pagne zum so genan­nten „Magde­burg­er 129a – Ver­fahren“ an, wo
es jet­zt konkret um die Freilas­sung der verurteil­ten Genossen Mar­co und
Daniel geht. 

Ger­ade in ein­er Zeit in der durch blutige Anschläge mut­maßlich­er islamischer
Fun­da­men­tal­is­ten ins­beson­dere gegen die Zivil­bevölkerung, wie unlängst in
Spanien, eine gewisse Ter­rorhys­terie herrscht, ist die Gefahr groß, dass
solche Ereignisse benutzt wer­den um gegen poli­tisch missliebige Grup­pen und
Per­so­n­en unter dem Deck­man­tel der Ter­ror­is­mus­bekämp­fung, zum vorgeblichen
Wohle der inneren Sicher­heit, vorge­hen zu können. 

Magde­burg bildet für solcher­lei Restrik­tion ein gutes Beispiel aus der
jün­geren Ver­gan­gen­heit. Nach dem es im August 2001 sowie im Früh­jahr 2002,
also im Zeitraum der Anschläge auf das New York­er World Trade Cen­ter, zu
zwei ver­sucht­en und zwei vol­len­de­ten Bran­dan­schlä­gen auf Fahrzeuge des
Daim­ler – Chrysler Konz­erns, der Telekom und des BGS sowie auf ein Gebäude
des LKA Sach­sen Anhalt kam, ließ die Staat­san­waltschaft im Herb­st 2002
mehrere linke Woh­nun­gen in Magde­burg und Quedlin­burg durch­suchen sowie Marco
und Daniel fes­t­nehmen. Eine weit­ere Fes­t­nahme, die von Carsten, folgte
Monate später im April 2003, ver­mut­lich um den Straftatbe­stand „Bil­dung
ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung“ (§129a, StGB), wozu min­destens 3 Täter
erforder­lich sind, zur Anklage zu bringen. 

Im Okto­ber 2003 begann dann auch unter diesem Tatvor­wurf das
Gerichtsver­fahren gegen Mar­co, Daniel und Carsten, die durch Anwälte,
Genossen im Pub­likum und durch eine kraftvolle bun­desweite Demonstration
der Roten Hil­fe sowie aber auch durch zahlre­iche Spenden solidarische
Unter­stützung erfahren konnten. 

In den 13. Prozessta­gen ver­suchte nun die Staat­san­waltschaft, durch vage
Indizien, Abhör – und Durch­suchung­spro­tokolle und Aus­sagen von
Sachver­ständi­gen den Anklagevor­wurf durchzubrin­gen. Hier­bei wurde auch
deut­lich, dass sich das Ver­fahren inhaltlich vor allem als restriktive
Maß­nahme gegen die nach wie vor legale Magde­burg­er Ini­tia­tive „Autonomer
Zusam­men­schlusz“ richtete, der ange­blich alle Angeklagten ange­hörten und die
eine „Keimzelle“ des Ter­ror­is­mus sei. 

Trotz­dem die Staat­san­waltschaft aber nur vage Indizien­be­weise zur Schuld der
Angeklagten, ins­beson­dere zum Straftatbe­stand „Bil­dung ein­er terroristischen
Vere­ini­gung“ vor­legen kon­nte, wur­den Mar­co und Daniel am 16. Dezem­ber 2003
wegen gemein­schaftlich­er Brand­s­tiftung zu zweiein­halb und zwei Jahren
Frei­heit­sentzug verurteilt. Carsten wurde allerd­ings freige­sprochen – womit
zumin­d­est der Ter­rorkon­strukt der Staat­san­waltschaft geplatzt – und damit
die Krim­i­nal­isierung ein­er linken Gruppe im Zuge des Ter­ror­wahns – vorerst
gescheit­ert war. 

Da aber sowohl Staat­san­waltschaft als auch Vertei­di­gung in die Revision
gegan­gen sind, wird der Prozess wohl noch ein­mal aufgerollt werden. 

Auch aus diesem Hin­ter­grund fordern wir jet­zt auch die Frei­heit für Marco
und Daniel sowie aller anderen poli­tis­chen Gefangenen! 

Der 18.März wurde erst­mals 1923 durch die Inter­na­tionale Rote Hil­fe e.V.
began­gen, in Rathenow wird sich diesem Tag seit 1997 gewidmet.
Der 18.März erin­nert an die Nieder­schla­gung des Märza­uf­s­tandes 1848 und an
die Aus­ru­fung der Paris­er Com­mune 1871. 

Rote Hil­fe Kon­tak­tadresse Rathenow, 2004.03.18

Inter­netlinks zum Thema

www.soligruppe.de

www.rote-hilfe.de/Magdeburg

www.az-md.org

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