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Trebbiner muss Feuerwehr verlassen

TREBBIN Die Feuer­wehr Treb­bin (Tel­tow-Fläming) duldet keine Recht­sex­tremen in ihren Rei­hen. Nach monate­langem Stre­it hat Amts­brand­meis­ter Peter Giesel­er jet­zt Sil­vio Kahle aus der Frei­willi­gen Feuer­wehr aus­geschlossen. Der 25-Jährige war in der Ver­gan­gen­heit wieder­holt durch recht­sradikale Ein­stel­lun­gen und Tat­en aufge­fall­en. Das Anse­hen der Feuer­wehr sei dadurch beschädigt wor­den, erk­lärte Gieseler.

 

Nur Bürg­er­meis­ter Thomas Berg­er (CDU) sper­rte sich bis zulet­zt “aus­drück­lich” gegen den Rauswurf. Allerd­ings habe er kein Vetorecht, räumte Berg­er ein. Der Amts­brand­meis­ter müsste sich mit ihm nur ins “Benehmen” set­zen. Aus sein­er Sicht sei Kahle für seine recht­sex­tremen Tat­en bere­its von der Jus­tiz aus­re­ichend bestraft wor­den. “Es bringt nichts, ein Exem­pel zu sta­tu­ieren und ihn noch weit­er auszu­gren­zen”, so Berg­er. Er habe die Hoff­nung gehabt, dass Kahle sich vom Recht­sex­trem­is­mus abwendet.

 

Andere hat­ten da große Zweifel. Jut­ta John, Mit­glied der Ini­tia­tive “Treb­bin Miteinan­der” ist überzeugt, dass Kahles ver­sproch­ene Abkehr vom Recht­sex­trem­is­mus unglaub­würdig ist. “Er hat uns angel­o­gen.” Das glaubt auch Stephan Hein­rich. Der Richter am Amts­gericht Luck­en­walde sah es am 4. Dezem­ber als erwiesen an, dass Sil­vio Kahle im April an ein­er Feier teil­nahm, bei der Lieder der Neon­azi-Kult­band “Landser” gehört und mit­ge­sun­gen wur­den. Die Bun­de­san­waltschaft hat die Musik­gruppe als krim­inelle Vere­ini­gung angeklagt. Kahles Zeu­ge­naus­sage, man habe keine Landser-Lieder gehört, wertete Hein­rich als “vorsät­zliche Falschaus­sage”. Inzwis­chen bere­it­et offen­bar auch die Pots­damer Staat­san­waltschaft eine Anklage wegen Falschaus­sage gegen Kahle vor.

 

Doch es gab noch weit­ere Vor­würfe gegen Kahle. So soll er im Sep­tem­ber 1996 an der “Treb­bin­er Men­sch­jagd” teilgenom­men, bei der ital­ienis­che Bauar­beit­er von Neon­azis durch die Stadt gejagt, geprügelt und schw­er ver­let­zt wur­den. Dafür erhielt Kahle erst im Sep­tem­ber nach Jugend­strafrecht eine Ver­war­nung und eine Geld­strafe. Aus Sicht der Neu­rup­pin­er Staat­san­waltschaft war Kahle auch an einem Über­fall auf einen far­bigen Amerikan­er im ver­gan­genen Jahr beteiligt.

 

Auch für Rena Ueck­ert von der Treb­bin­er Ini­tia­tive war der Auss­chluss Kahles deshalb lange über­fäl­lig. “Ich habe kein­er­lei Ver­ständ­nis für die zöger­liche Hal­tung des Bürg­er­meis­ters”, so Ueck­erts harsche Kri­tik. Auch Wehrleit­er Burkhard Hein­rich führte sich von Bürg­er­meis­ter Berg­er im Stich gelassen. “Ich habe bere­its im Mai den Auss­chluss Kahles gefordert — aber nie eine Antwort erhalten.”

 

Unter­stützung für einen Rauswurf erhiel­ten sie let­ztlich auch aus dem Innen­min­is­teri­um. Es dürfe nicht der Ein­druck entste­hen, dass die Feuer­wehr etwas mit Recht­sex­trem­is­ten zu tun habe, sagte Sprech­er Wolf­gang Brandt. “Es ist unver­ständlich, dass so lange um eine Entschei­dung herum laviert wurde.”


 


 

Treb­bin­er Feuer­wehr zo Konsequenzen

Sil­vio K. wird entlassen

 

TREBBIN Treb­bins Amtswehrführer Peter Giesel­er hat die Ent­las­sung­surkunde für den Treb­bin­er Feuer­wehrmann Sil­vio K. unter­schrieben. Damit entsprach er dem Antrag der Frei­willi­gen Feuer­wehr Treb­bin, Sil­vo K. aus den Rei­hen der Feuer­wehr auszuschließen. Das trifft nicht auf Stef­fen T. zu, der eben­falls Mit­glied der Treb­bin­er Wehr ist. Die bei­den jun­gen Män­ner waren vor drei Monat­en vom Amts­gericht Luck­en­walde für schuldig befun­den wor­den, an dem bru­tal­en recht­sex­tremen Über­fall auf ital­ienis­che Bauar­beit­er 1996 beteiligt gewe­sen zu sein. Sil­vio K. soll zudem am 20. April dieses Jahres in ein­er Treb­bin­er Woh­nung an ein­er Feier teilgenom­men haben, bei der Lieder der Neon­azi-Band Landser gespielt und gesun­gen wur­den. Vor dem Amts­gericht Luck­en­walde, wo K. als Zeuge geladen war, bestritt er, dabei gewe­sen zu sein. Der Richter bew­ertete das als “vorsät­zliche Falschaus­sage”. Die Bürg­erini­tia­tive “Treb­bin miteinan­der” begrüßt die Entschei­dung des Amtswehrführers, die allerd­ings im Wider­spruch zum Stand­punkt des Treb­bin­er Bürg­er­meis­ters und Amts­di­rek­tors Thomas Berg­er ste­ht. “Ich bleibe auch jet­zt dabei, dass ger­ade bei jun­gen Leuten Bewährung bess­er ist als Aus­gren­zung”, so Berg­er gegenüber MAZ. “Sil­vio K. ist ein guter Feuer­wehrmann, aber seine gesellschaftliche Ein­stel­lung ist in der Feuer­wehr nicht trag­bar”, so Burkhard Hein­rich, Wehrführer der Frei­willi­gen Feuer­wehr Trebbin. 

Kom­men­tar von Stephan Breiding

Klare Gren­zen

Einige Entschei­dun­gen sind nicht so ein­fach, wie sie auf den ersten Blick scheinen. Der Bürg­er­meis­ter von Treb­bin hat sich bis zum Schluss gegen den Rauswurf eines verurteil­ten Recht­sex­tremen aus der Frei­willi­gen Feuer­wehr gewehrt. Sein Argu­ment: Das Aus­gren­zen eines Missliebi­gen löse nicht die Prob­leme. Einge­bun­den in eine Gemein­schaft könne man ihn am besten aus der recht­sradikalen Szene her­aus­lösen. Der Ansatz hat etwas Ver­führerisches. Er geht davon aus, dass Men­schen sich ändern kön­nen und eine zweite Chance ver­di­enen. Doch das kom­pro­miss­lose Fes­thal­ten an diesem pos­i­tiv­en Men­schen­bild kann auch fatal sein. Ger­ade in der Auseinan­der­set­zung mit dem Recht­sex­trem­is­mus muss es klare Gren­zen geben — son­st riskiert man, nicht mehr ernst genom­men zu wer­den. Der Treb­bin­er Stadtchef muss sich schon die Frage gefall­en lassen, was noch hätte passieren müssen, damit ein Rauswurf berechtigt ist.

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