Drei junge Schwedter quälten und demütigten einen 16-jährigen Jugendlichen –
ein bis drei Jahre Haft
SCHWEDT. Drei junge Männer aus Schwedt (Uckermark) wurden gestern vom
Jugendschöffengericht der Oderstadt wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher
Körperverletzung, Nötigung und beleidigung zu Haftstrafen von ein bis drei
Jahren verurteilt. Sie wurden für schuldig befunden, in der Nacht des 20. Juli 2003 einen 16-jährigen Schüler an der Uferpromenade fast zwei Stunden
lang misshandelt und gedemütigt zu haben. Das Opfer erlitt dabei erhebliche
Verletzungen und leidet noch heute unter den psychologischen Auswirkungen
der Tat. „Nicht die Schmerzen seien das Schlimmste gewesen“, berichtete das
Opfer, „sondern die Drohungen und Einschüchterungen.“ Die Täter hätten ihn
unter anderem als „Zecke“ beschimpft. Der 19-jährige Haupttäter Enrico
S. drohte: „Wenn du der Polizei etwas sagst, werden dich meine
Kameraden aufsuchen.“ An den Füßen haltend hat er sein Opfer kopfüber ins
Wasser getaucht und erst nach erheblicher Gegenwehr von ihm abgelassen.
Die Täter handelten gemeinschaftlich und waren geständig. Sie hatten zu dem
Geschehen auch eine einheitliche Meinung: „Das war alles Scheiße und tut uns
leid.“ Staatsanwalt Günther Gollner bezeichnete die Entschuldigungen als
formal und das Bekenntnis als Zweckgeständnis. Es sei eine der schlimmsten
Arten der Demütigung von Menschen, die in ihrer Ausführung an
mittelalterliche Tortur und Folter erinnern. Hier müsse drastisch geahndet
werden, was nur mit Jugendstrafen zu erreichen sei.. Die Verteidiger
plädierten auf mildere Strafen und sahen im Alkoholgenuss der Angeklagten
eine Ursache für die Eskalation.
Das Gericht teilte die Meinung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den
19-jährigen Hauptakteur zu drei Jahren Jugendstrafe ohne Bewährung. Die
Jugendlichen Mittäter Ramon B. und Daniel D. wurden zu zwei bzw. einem Jahr
Jugendhaft, ausgesetzt zu je drei Jahren Bewährung, verurteilt.
„Die Tat sei die übelste Umsetzung einer längst überwundenen geglaubten
Herrenmenschen-Ideologie“, sagte Richter Jan Wilke in der Urteilsverkündung.
Es sei leider ein fall, der in Punkto Brutalität und Menschenverachtung
erschütternde Ausmaße habe.