Kategorien
Uncategorized

Übelste Umsetzung einer Herrenmenschen-Ideologie

Drei junge Schwedter quäl­ten und demütigten einen 16-jähri­gen Jugendlichen –
ein bis drei Jahre Haft

SCHWEDT. Drei junge Män­ner aus Schwedt (Uck­er­mark) wur­den gestern vom
Jugend­schöf­fen­gericht der Oder­stadt wegen Frei­heits­ber­aubung, gefährlicher
Kör­per­ver­let­zung, Nöti­gung und belei­di­gung zu Haft­strafen von ein bis drei
Jahren verurteilt. Sie wur­den für schuldig befun­den, in der Nacht des 20. Juli 2003 einen 16-jähri­gen Schüler an der Ufer­prom­e­nade fast zwei Stunden
lang mis­shan­delt und gedemütigt zu haben. Das Opfer erlitt dabei erhebliche
Ver­let­zun­gen und lei­det noch heute unter den psy­chol­o­gis­chen Auswirkungen
der Tat. „Nicht die Schmerzen seien das Schlimm­ste gewe­sen“, berichtete das
Opfer, „son­dern die Dro­hun­gen und Ein­schüchterun­gen.“ Die Täter hät­ten ihn
unter anderem als „Zecke“ beschimpft. Der 19-jährige Haupt­täter Enrico
S. dro­hte: „Wenn du der Polizei etwas sagst, wer­den dich meine
Kam­er­aden auf­suchen.“ An den Füßen hal­tend hat er sein Opfer kopfüber ins
Wass­er getaucht und erst nach erhe­blich­er Gegen­wehr von ihm abgelassen.

 

Die Täter han­del­ten gemein­schaftlich und waren geständig. Sie hat­ten zu dem
Geschehen auch eine ein­heitliche Mei­n­ung: „Das war alles Scheiße und tut uns
leid.“ Staat­san­walt Gün­ther Goll­ner beze­ich­nete die Entschuldigun­gen als
for­mal und das Beken­nt­nis als Zweck­geständ­nis. Es sei eine der schlimmsten
Arten der Demü­ti­gung von Men­schen, die in ihrer Aus­führung an
mit­te­lal­ter­liche Tor­tur und Folter erin­nern. Hier müsse drastisch geahndet
wer­den, was nur mit Jugend­strafen zu erre­ichen sei.. Die Verteidiger
plädierten auf mildere Strafen und sahen im Alko­hol­genuss der Angeklagten
eine Ursache für die Eskalation. 

Das Gericht teilte die Mei­n­ung der Staat­san­waltschaft und verurteilte den
19-jähri­gen Haup­tak­teur zu drei Jahren Jugend­strafe ohne Bewährung. Die
Jugendlichen Mit­täter Ramon B. und Daniel D. wur­den zu zwei bzw. einem Jahr
Jugend­haft, aus­ge­set­zt zu je drei Jahren Bewährung, verurteilt.

„Die Tat sei die übel­ste Umset­zung ein­er längst über­wun­de­nen geglaubten
Her­ren­men­schen-Ide­olo­gie“, sagte Richter Jan Wilke in der Urteilsverkündung.
Es sei lei­der ein fall, der in Punk­to Bru­tal­ität und Menschenverachtung
erschüt­ternde Aus­maße habe.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot