Potsdam (ddp) Wegen eines Überfalls auf zwei junge Männer im Juli 2005 hat das Potsdamer Landgericht am Dienstag fünf zur rechtsextremen Szene gehörende Täter zu Haftstrafen von drei Jahren und neun Monaten bis fünf Jahren verurteilt. Ein 23 Jahre alter Mitangeklagter erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Die sechs Angeklagten hätten “stillschweigend und übereinstimmend den Entschluss für den Überfall gefasst” und in zwei Fällen gemeinschaftlich gefährliche Körperverletzung begangen, begründete der Vorsitzende Richter Frank Tiemann das Urteil. Ein als Nebenkläger anwesendes Opfer zeigte sich zufrieden mit der Höhe der Haftstrafen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Alter zwischen 22 und 32 Jahren in der Nacht zum 3. Juli 2005 zusammen mit sieben weiteren Jugendlichen in der Potsdamer Innenstadt zwei junge Männer aus der linken Szene überfallen hatten. Dabei schlugen und traten sie auf die Körper und Köpfe der Studenten ein und verletzten einen von ihnen mit einer Bierflasche. Eines der Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung und mehrere Hämatome, dem anderen wurden mehrere Schnittverletzungen im Gesicht zugefügt. Den Angaben Tiemanns zufolge leidet eines der Opfer noch immer unter den Folgen der Tat.
Einzelne Tatbeiträge konnten den Angeklagten nicht klar zugeordnet werden. Als Tatmotiv bescheinigte das Gericht den Männern niedere Beweggründe. Die Täter seien gewaltbereit gewesen, hätten beide Opfer als Linke identifiziert und spontan angegriffen. Das Gericht erklärte die Tat mit der aufgeheizten Stimmung zwischen Linken und Rechten in der Landeshauptstadt. 2005 habe es häufig Übergriffe zwischen beiden Seiten gegeben. Daher war die Tat “eine gute Gelegenheit für die Männer, es den Linken heimzuzahlen”, fügte Tiemann hinzu.
Die fünfjährige Haftstrafe für einen 32-jährigen Täter begründete der Richter unter anderem damit, dass er während einer laufenden Bewährungszeit straffällig geworden war. Zudem habe er mehr als 20 Strafeintragungen, einige wegen Körperverletzung. Der 23-jährige Mittäter erhielt eine Bewährungsstrafe, da er bereits frühzeitig ein Geständnis abgelegt und eine Tatbeteiligung eingeräumt hatte. Er habe “Reue gezeigt und sich glaubhaft bei den Opfern entschuldigt”, erklärte Tiemann. Zudem habe er sich aus eigener Kraft aus dem rechtsextremen Milieu losgelöst.
Mit dem Urteil wollte das Gericht den Angaben des Richters zufolge ein Zeichen setzten. Es solle abschrecken. Die fünf Angeklagten müssten die Haftzeit nutzen, “um zu reflektieren, was sie vom Leben haben wollen”, sagte er weiter. Bereits in der vergangenen Wochen war in einem Parallelverfahren zum selben Fall eine 18-Jährige zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden. Drei junge Mitangeklagte erhielten jeweils zwei Jahre Haft auf Bewährung, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Ein fünfter Angeklagter erhielt wegen unterlassener Hilfeleistung eine Verwarnung.