29. März 2006 · Quelle: MOZ

Überfall auf Linke mit Haftstrafen gesühnt

Pots­dam (ddp) Wegen eines Über­falls auf zwei junge Män­ner im Juli 2005 hat das Pots­damer Landgericht am Dien­stag fünf zur recht­sex­tremen Szene gehörende Täter zu Haft­strafen von drei Jahren und neun Monat­en bis fünf Jahren verurteilt. Ein 23 Jahre alter Mitangeklagter erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Die sechs Angeklagten hät­ten “stillschweigend und übere­in­stim­mend den Entschluss für den Über­fall gefasst” und in zwei Fällen gemein­schaftlich gefährliche Kör­per­ver­let­zung began­gen, begrün­dete der Vor­sitzende Richter Frank Tie­mann das Urteil. Ein als Neben­kläger anwe­sendes Opfer zeigte sich zufrieden mit der Höhe der Haftstrafen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Alter zwis­chen 22 und 32 Jahren in der Nacht zum 3. Juli 2005 zusam­men mit sieben weit­eren Jugendlichen in der Pots­damer Innen­stadt zwei junge Män­ner aus der linken Szene über­fall­en hat­ten. Dabei schlu­gen und trat­en sie auf die Kör­p­er und Köpfe der Stu­den­ten ein und ver­let­zten einen von ihnen mit ein­er Bier­flasche. Eines der Opfer erlitt eine Gehirn­er­schüt­terung und mehrere Hämatome, dem anderen wur­den mehrere Schnittver­let­zun­gen im Gesicht zuge­fügt. Den Angaben Tie­manns zufolge lei­det eines der Opfer noch immer unter den Fol­gen der Tat.

Einzelne Tat­beiträge kon­nten den Angeklagten nicht klar zuge­ord­net wer­den. Als Tat­mo­tiv bescheinigte das Gericht den Män­nern niedere Beweg­gründe. Die Täter seien gewalt­bere­it gewe­sen, hät­ten bei­de Opfer als Linke iden­ti­fiziert und spon­tan ange­grif­f­en. Das Gericht erk­lärte die Tat mit der aufge­heizten Stim­mung zwis­chen Linken und Recht­en in der Lan­deshaupt­stadt. 2005 habe es häu­fig Über­griffe zwis­chen bei­den Seit­en gegeben. Daher war die Tat “eine gute Gele­gen­heit für die Män­ner, es den Linken heimzuzahlen”, fügte Tie­mann hinzu.

Die fün­fjährige Haft­strafe für einen 32-jähri­gen Täter begrün­dete der Richter unter anderem damit, dass er während ein­er laufend­en Bewährungszeit straf­fäl­lig gewor­den war. Zudem habe er mehr als 20 Strafein­tra­gun­gen, einige wegen Kör­per­ver­let­zung. Der 23-jährige Mit­täter erhielt eine Bewährungsstrafe, da er bere­its frühzeit­ig ein Geständ­nis abgelegt und eine Tat­beteili­gung eingeräumt hat­te. Er habe “Reue gezeigt und sich glaub­haft bei den Opfern entschuldigt”, erk­lärte Tie­mann. Zudem habe er sich aus eigen­er Kraft aus dem recht­sex­tremen Milieu losgelöst.

Mit dem Urteil wollte das Gericht den Angaben des Richters zufolge ein Zeichen set­zten. Es solle abschreck­en. Die fünf Angeklagten müssten die Haftzeit nutzen, “um zu reflek­tieren, was sie vom Leben haben wollen”, sagte er weit­er. Bere­its in der ver­gan­genen Wochen war in einem Par­al­lelver­fahren zum sel­ben Fall eine 18-Jährige zu drei Jahren und drei Monat­en Frei­heit­sentzug verurteilt wor­den. Drei junge Mitangeklagte erhiel­ten jew­eils zwei Jahre Haft auf Bewährung, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Ein fün­fter Angeklagter erhielt wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung eine Verwarnung. 

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