Wie erst nach eigenen Recherchen bekannt wurde, hatte der gewalttätige
Übergriff von mindestens zwei, inzwischen polizeilich ermittelten,
Schlägern auf einen 21 Jährigen und seine Begleiter auf dem Rathenower
Hafenfest am 9. Juli 2005 einen rechtsextremen Hintergrund. Beide Täter, der
23 Jährige Martin K. und der 21 Jährige Michael P., gehörten zum harten Kern
der durch das Brandenburger Innenministerium am 12. April 2005 verbotenen
Gruppierung „Sturm 27“. Sie hatten den 21 Jährigen grundlos aus der Gruppe
heraus zu Boden gestoßen und dann auf ihn eingetreten.
Gegen K. und P. wurde inzwischen auch in einem weiteren Vorfall Strafanzeige
wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Am 28. Mai 2005 kam es vor
dem Bahnunterführungseingang am Hauptbahnhof Rathenow zu einem schweren
Übergriff, bei dem das Opfer zunächst auf einen Fahrradständer
niedergeschlagen wurde und später erheblich mit einer Bierflasche im
Gesichtsbereich traktiert wurde. Nur der schnelle Einsatz eines
Rettungswagens konnte dabei ein verbluten des Angegriffenen vor Ort
verhindern.
Auch in einem dritten Fall wird jetzt wohl wiederum gegen Nazischläger
Martin K. sowie den notorischen Gewalttäter Matthias U., ebenfalls Mitglied
des verbotenen „Sturm 27“, nach polizeilicher Anzeige ermittelt. Beide
hatten im Umfeld des Hafenfestes einen offenbar abtrünnigen Kameraden
angegriffen und geschlagen.
Besonders unverständlich ist in diesem Fall vor allem die Tatsache, dass U.
bereits 2003 zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, die seit
Herbst 2004 rechtskräftig ist und im Februar 2005 sogar noch einmal erhöht
wurde und trotzdem bisher ohne Vollzug blieb.
K. und P. sind vor Gericht indes auch keine Unbekannten. K. wurde zumindest
wegen eines Übergriffes auf eine Polnische Künstlergruppe am 15. Juni 2001
in Rathenow verurteilt. P. saß erst im Februar 2005 wegen eines Überfalls
auf einen von Linksorientierten befahrenden Pkws auf der Anklagebank, wurde
jedoch freigesprochen. Im Dezember 2001 wurde er allerdings wegen
gefährlicher Körperverletzung gerichtlich verwarnt und musste eine
Geldauflage bezahlen.
Siehe auch: www.ag-westhavelland.info.ms