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Übergriffe in Rathenow

Wie erst nach eige­nen Recherchen bekan­nt wurde, hat­te der gewalttätige
Über­griff von min­destens zwei, inzwis­chen polizeilich ermittelten,
Schlägern auf einen 21 Jähri­gen und seine Begleit­er auf dem Rathenower
Hafen­fest am 9. Juli 2005 einen recht­sex­tremen Hin­ter­grund. Bei­de Täter, der
23 Jährige Mar­tin K. und der 21 Jährige Michael P., gehörten zum harten Kern
der durch das Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­um am 12. April 2005 verbotenen
Grup­pierung „Sturm 27“. Sie hat­ten den 21 Jähri­gen grund­los aus der Gruppe
her­aus zu Boden gestoßen und dann auf ihn eingetreten. 

Gegen K. und P. wurde inzwis­chen auch in einem weit­eren Vor­fall Strafanzeige
wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ermit­telt. Am 28. Mai 2005 kam es vor
dem Bah­nun­ter­führung­sein­gang am Haupt­bahn­hof Rathenow zu einem schweren
Über­griff, bei dem das Opfer zunächst auf einen Fahrradständer
niedergeschla­gen wurde und später erhe­blich mit ein­er Bier­flasche im
Gesichts­bere­ich trak­tiert wurde. Nur der schnelle Ein­satz eines
Ret­tungswa­gens kon­nte dabei ein verbluten des Ange­grif­f­e­nen vor Ort
verhindern. 

Auch in einem drit­ten Fall wird jet­zt wohl wiederum gegen Nazischläger
Mar­tin K. sowie den notorischen Gewalt­täter Matthias U., eben­falls Mitglied
des ver­bote­nen „Sturm 27“, nach polizeilich­er Anzeige ermit­telt. Beide
hat­ten im Umfeld des Hafen­festes einen offen­bar abtrün­ni­gen Kameraden
ange­grif­f­en und geschlagen. 

Beson­ders unver­ständlich ist in diesem Fall vor allem die Tat­sache, dass U.
bere­its 2003 zu ein­er Haft­strafe ohne Bewährung verurteilt wurde, die seit
Herb­st 2004 recht­skräftig ist und im Feb­ru­ar 2005 sog­ar noch ein­mal erhöht
wurde und trotz­dem bish­er ohne Vol­lzug blieb.
K. und P. sind vor Gericht indes auch keine Unbekan­nten. K. wurde zumindest
wegen eines Über­griffes auf eine Pol­nis­che Kün­st­ler­gruppe am 15. Juni 2001
in Rathenow verurteilt. P. saß erst im Feb­ru­ar 2005 wegen eines Überfalls
auf einen von Linksori­en­tierten befahren­den Pkws auf der Anklage­bank, wurde
jedoch freige­sprochen. Im Dezem­ber 2001 wurde er allerd­ings wegen
gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung gerichtlich ver­warnt und musste eine
Gel­dau­flage bezahlen. 

Siehe auch: www.ag-westhavelland.info.ms

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