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Überraschende Urteilsverkündung heute im Potsdamer Antifa-Prozess

Am heuti­gen Mon­tag wur­den zunächst ein­mal die Plä­doy­ers der Staat­san­waltschaft, des
Neben­kläger­an­walts und der Vertei­di­ger gehört. 

Peter Petersen, der Staat­san­walt, berichtete, dass es im Som­mer let­zten jahres zu
vie­len Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen Recht­en und Linken gekom­men wäre. Der Auslöser
dessen wäre der sog. “Chamäleon-Prozess” gewe­sen. Am 18.06.05 habe es dann Gerüchte
gegeben, dass sich Nazis in der Pots­damer Innen­stadt aufhiel­ten. Die Angeklagten
hät­ten sich dann zur Ver­hin­derung weit­er­er Über­griffe in Rich­tung des Nauen­er Tors
begeben. Aus der Guten­bergstarße kom­mend seien sie in Rich­tung Cafe Hei­der gelaufen, dabei hät­ten sie auf der anderen Straßen­seite den Neben­kläger Ben­jamin Oestreich
gese­hen, hier­nach hät­ten sie sich ver­mummt, wären wieder zurück­ge­laufen und hätten
das Opfer ver­fol­gt. Dabei hätte ein­er der Angeklagten mit einem Teleskopschlagstock
zuerst auf den Ruck­sack Oestre­ichs geschla­gen, wobei eine Flasche zu Bruch ging und
hier­nach auf den Kopf. Dadurch sei das Opfer zu Boden gegan­gen. Dort liegend hätten
laut Staat­san­waltschaft die Angeklagten auf ihr Opfer einge­treten. Die Angeklagte
Julia wäre erst später dazugestoßen, da sie sich zunächst mit dem Zeu­gen Troschke
unter­hal­ten habe, dabei sei sie dann von Cindy Prause gese­hen wor­den. Hier­nach hätte
sich die Angeklagte Julia in einem sog. “Zeit­fen­ster” zum Tatort begeben und dort
auf das Opfer einge­treten. Dabei hät­ten die Angeklagten P.B., R.D. und A.L. den
Neben­kläger “ein­er das Leben gefährden­den Behand­lung” unter­zo­gen. Die
Straf­maß­forderung belief sich beim Staat­san­walt dann auf 1 Jahr und 3 Monate Haft für
Julia aus­ge­set­zt auf drei Jahre Bewährung, zusät­zlich die Zahlung von 300?
Schmerzens­geld, 1 Jahr aus­ge­set­zt auf Bewährung für den Angeklagten P.B. und 400?
Schmerzens­geld, für den Angeklagten R.D. vier Wochen Dauer­ar­rest und für den
Angeklagten A.L. eine Ver­war­nung und die Zahlung von 300? Schmerzens­geld, da sich
dieser geständig gezeigt habe und sich von der linken Szene sowie von Gewalt
dis­tanziert habe. Das Hauptziel dieser Ver­hand­lung nan­nte Petersen auch, den
Angeklagten klar zu machen, dass Gesin­nung sich nicht in Köpfe ein­prügeln lasse, da
son­st die Polizei sich ja ein­fach ein­mal alle Recht­en aufs Revi­er ein­laden würde um
sie ein­er solchen Behand­lung zu unterziehen und danach die Linken. 

Der Anwalt der Neben­klage fol­gte der Staat­san­waltschaft bei der Strafmaßbegründung
weitest­ge­hend, forderte dann jedoch, dass alle Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht
verurteilt wer­den soll­ten. Die vom Staat­san­walt vorgeschla­ge­nen Strafen emp­fand er
jedoch als zu niedrig, da in dem sein­er Mei­n­ung nach ver­gle­ich­baren sog.
“Tram-Prozess” bedeu­tend höhere Strafen ver­hängt wor­den seien. Er forderte Strafen
von 2 Jahren für Julia, 2 Jahre und 6 Monate für P.B., 1 Jahr Haft für R.D. und 1 Jahr Haft für A.L.

Hier­nach sprach Gysi, dieser berichtete von der Vorgeschichte dieses Vor­falls, über
den let­zten Som­mer und die vielfälti­gen Gewalt­tat­en der Nazis. Dabei berichtete er
von dem Über­fall auf das Haus der Angeklagten Julia und dem Über­fall auf den
Angeklagten P.B. Er brachte vor, dass sein Man­dant äußer­lich nicht in das von den
Tatzeu­gen beschriebene Bild gepasst habe und von nie­man­dem direkt belastet wurde. Er
berichtete weit­er­hin, dass die Unter­suchung­shaft das Leben seines Mandanten
verän­dert habe. 

Dann gaben die Anwältin Schulze und der Anwalt von Klin­gräf ihre Plä­doy­ers ab. Diese
bekun­de­ten, dass die Ver­hän­gung von 4 Monat­en Dauer­ar­rest gegen ihren Man­dan­ten eine
völ­lig ver­fehlte Bestra­fung sei, da diese laut Jugend­strafge­setz dazu diene direkt
nach der Tat Kon­se­quen­zen dieser aufzuzeigen. Davon könne nach über einem Jahr keine
Rede mehr sein. Alle Zeu­gen hät­ten keine endgültige Iden­ti­fizierung der Täter
vorgenom­men. Für den Freis­pruch ihres Man­dan­ten würde es aus­re­ichen, wenn nicht
endgültig aus­geschlossen wer­den kön­nte, dass nicht noch min­destems eine Per­son später zum
Tatort dazugekom­men sei. Die Iden­ti­fizierung der Täter durch die Zeu­g­in Meinelt sei
zudem frag­würdig, da diese noch nicht ein­mal habe aus­sagen kön­nen, ob die Täter nun
männlich oder weib­lich gewe­sen seien. Objek­tiv hätte von Anfang an festgestellt
wer­den kön­nen, dass das Ver­let­zungs­bild des Opfers nicht übereinges­timmt habe mit
den ver­schieden­sten Zeu­ge­naus­sagen. Desweit­eren habe die Zeu­g­in Meinelt aus­ge­sagt und dies habe die Staat­san­waltschaft (StA) unter den Tisch fall­en lassen, dass die Täter­gruppe aus
Rich­tung der Hege­lallee gekom­men sei, nicht aus der Guten­bergstraße. Außer­dem habe
kein­er der Zeu­gen aus­ge­sagt, dass zu den Tätern eine Per­son später hinzugekom­men sei
und dann mit zuge­treten hätte. Selb­st das Opfer habe aus­ge­sagt, dass nach der Tat
noch dunkel gek­lei­dete Men­schen dazugekom­men wären. 

Der Anwalt Lin­de­mann, hielt hier­nach der StA vor, dass diese auch verpflichtet
sei, ent­las­ten­des und nicht nur belas­ten­des Mate­r­i­al vorzu­tra­gen, dem­nach han­dele es
sich bei diesem Ver­fahren ein­deutig um ein poli­tis­ches. Der Angeklagte A.L., welcher
seinen Man­dan­ten, den Angeklagten P.B., belastet habe mit ein­er Zeu­ge­naus­sage habe
diese unter dem Ein­druck der erlit­te­nen Unter­suchung­shaft und der Schwere des
Vor­wurfs gemacht. Nie­mand son­st habe seinen Man­dan­ten belastet und da A.L. im
Gericht nicht bere­it gewe­sen sei, Fra­gen zu beant­worten, könne diese Aus­sage nicht
dazu benutzt wer­den, um seinen Man­dan­ten zu verurteilen. Denn es sei ganz natürlich
dass der Angeklagte A.L. ver­sucht habe die ihm vorge­wor­fene Tat­beteilung auf jemand
anderen abzuwälzen. 

Der Anwalt Sauer gab danach an, dass das objek­tive Ver­let­zung­bild des Opfers nicht
im Ger­ing­sten vere­in­bar gewe­sen sei mit den gegenüber der Polizei und dem Gericht
gemacht­en Zeu­ge­naus­sagen. Der Ruck­sack, den der Neben­kläger am Tatabend trug, sei zudem ungeeignet Schläge mit einem Teleskop­schlag­stock abzuhal­ten, es blieben also
objek­tiv nur 2 Ver­let­zun­gen. Diese stell­ten von Anfang an keinen ver­sucht­en Mord da. Die Belas­tung sein­er Man­dan­tin durch u.a. die Zeu­g­in Meinelt sei darauf zurück­zuführen, dass diese unter den Tätern eine kor­pu­lente Per­son gese­hen habe und dann später Julia auf dem Platz sah, daraus habe sie den Schluß gezo­gen, dass es Julia gewe­sen sein müsse, die an der Tat beteiligt war. Ein Zeit­fen­ster wie von der
StA behauptet existiere zudem nicht. Die Zeu­g­in Prause lief von Oestre­ich weg, als die Täter auf diesen zuka­men, dann sah sie ca. 30–40m vom Tatort ent­fer­nt Julia im
Gespräch mit den Zeu­gen Troschke und Beck­er. Es habe also für seine Man­dan­tin gar keine Zeit gegeben sich an der Tat zu beteiligen. 

Nach drei Stun­den Beratung, die eigentlich nur ange­set­zt war, damit das Gericht über
gestellte Anträge entschei­det, fol­gte dann über­raschend das Urteil. Dieses sieht 6
Monate Haft aus­ge­set­zt auf zwei Jahre Bewährung und zusät­zlich die Ableis­tung von
50 Arbeitsstun­den für den Angeklagten P.B. vor, für die Angeklagte Julia eben­falls 6
Moante Haft aus­ge­set­zt auf zwei Jahre Bewährung und für die Angeklagten R.D. und A.L
jeeweils eine Ver­war­nung, zusät­zlich muss erster­er 100 Stun­den gemein­nütziger Arbeit
ableis­ten. In ihrer Urteils­be­grün­dung fol­gte die Rich­terin weitest­ge­hend der
Staat­san­waltschaft. Jedoch lässt die Art und Weise wie sich diese Begründung
zusam­mengeschus­tert wurde, ein poli­tis­ches Ver­fahren ver­muten. Alle vormaligen
“Ent­las­tungszeu­gen” wurde so zu Belas­tungszeu­gen, zudem hat­te beispiel­sweise niemand
der Zeu­gen, die alle­samt unter­schiedliche Angaben macht­en, gese­hen wie zB eine
weit­ere Per­son zum Tatort dazukam und eben­falls auf das Opfer einge­treten hat, was
das Geric
ht als erwiesen ansah. Auch die Ein­las­sun­gen der Angeklagten R.D. und Julia
hielt sie für unglaub­würdi­ge “Schutzbe­haup­tun­gen”. Die Vertei­di­gung lässt sich
weit­ere Rechtsmit­tel offen, eine abschließende Beurteilung des Ver­fahrens wird in den
näch­sten Tagen veröf­fentlicht werden.

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