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Umstritten: V‑Männer im rechtsradikalen Milieu

POTSDAM. V‑Männer im recht­sradikalen Milieu sor­gen immer wieder für Debat­ten, wie weit die Geheim­di­en­ste bei der Bekämp­fung des braunen Sumpfes gehen dür­fen. Erst recht, da auch Straftat­en der Zuträger offen­sichtlich nicht


prinzip­iell tabu sind, wie der Fall des jet­zt ent­tarn­ten Cot­tbusers Toni S. zeigt. Er ist nicht der erste, bei dem der Bran­den­burg­er Geheim­di­enst eine riskante Strate­gie ver­fol­gte. Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren wurde der Neon­azi Carsten S. alias Pia­to aus Königs Wuster­hausen als V‑Mann ent­tarnt. Damals gab es Empörung, weil Pia­to wegen ver­sucht­en Mordes an einem nige­ri­an­is­chen Asyl­be­wer­ber zu acht Jahren Haft verurteilt wor­den war. Das Landgericht Frank­furt (Oder) hat­te in der Urteils­be­grün­dung fest­gestellt, die men­schen­ver­ach­t­ende Gesin­nung von Carsten S. sei tief ver­fes­tigt. Ein Jahr vor sein­er Verurteilung, hat­te sich Carsten S. dem Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz als Infor­mant ange­boten. Der dama­lige Innen­min­is­ter Alwin Ziel (SPD) holte sich die Rück­endeck­ung der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK). Piatos Infor­ma­tio­nen über den Auf­bau recht­sradikaler, ter­ror­is­tis­ch­er Struk­turen sollen von großem Wert gewe­sen sein, möglicher­weise kon­nten dadurch sog­ar Anschläge ver­hin­dert wer­den. Ander­er­seits soll Pia­to in diesen Struk­turen auch selb­st kräftig mit­gemis­cht und andere ange­feuert haben. Ver­mut­lich durch eine Indiskre­tion aus Pots­damer Polizeikreisen wurde Carsten C. im Som­mer 2000 ent­tarnt und dann durch ein Schutzpro­gramm in Sicher­heit gebracht. Auch Andreas R. aus Cot­tbus musste 1996 mit ein­er neuen Iden­tität ver­sorgt wer­den, nach­dem er als V‑Mann in der Recht­sradikalen­szene aufge­flo­gen war. R. war ein Ver­trauter des Anfang der 90er Jahre aktiv­en Anführers der Deutschen Alter­na­tive (DA), Frank Hüb­n­er, der Anfang 1996 nach einem Türkeiurlaub auf dem Flughafen Schöne­feld festgenom­men wor­den war. Er saß fünf Monate in Unter­suchung­shaft, weil er einen Auf­tragsmord an der Ex-Fre­undin eines Neon­azi-Anführers bei Andreas R. in Auf­trag gegeben haben soll, der damals schon V‑Mann war. Die Anklage der Staat­san­waltschaft Cot­tbus gegen R. wurde vom Landgericht nicht zuge­lassen, es kam nie zum Prozess. Die Richter hiel­ten Andreas R. ver­mut­lich auch wegen sein­er Rolle als Spitzel für unglaub­würdig. Im Spätherb­st 1996 stand R. dann zusam­men mit anderen Neon­azis in Pots­dam vor Gericht. Der Vor­wurf: Weit­er­führung der im Dezem­ber 1992 vom Bun­desin­nen­min­is­ter ver­bote­nen DA. R., damals schon unter­ge­taucht, erschien mit drei Bewach­ern vor Gericht, danach ver­schwand er aus Brandenburg. 

 

Der jet­zt ent­tarnte V‑Mann Toni S. hat offen­bar mit Bil­li­gung der Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chützer die CD “Noten des Has­s­es” der Neon­az­iband White Aryan Rebels als Zwis­chen­händler weit­er­verkauft. Auf dieser CD wird zum Mord an Promi­nen­ten aufgerufen, darunter Michel Fried­man, Vizepräsi­dent des Zen­tral­rates der Juden. Fried­man sagte, der Fall Toni S. zeige, dass die Richtlin­ien für den Ein­satz von V‑Leuten in der recht­en Szene nicht aus­re­icht­en. Ein V‑Mann, der Straftat­en bege­ht, müsse ohne Wenn und Aber abgeschal­tet wer­den. Das Ziel heilige hier nicht die Mit­tel. V‑Leute hät­ten auch in Vorstän­den der NPD nichts zu suchen, so Friedman.

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