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Antifaschismus

Und im Saal die Ahnungslosen

Pren­zlau (ipr) Gestern wurde vor dem Jugend­schöf­fen­gericht in Pren­zlau der 21-jährige Tem­plin­er Matthias M. kostenpflichtig wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Kör­per­ver­let­zung in zwei Fällen zu ein­er Gesamt­frei­heitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monat­en verurteilt. In die Gesamt­strafe wur­den die Verurteilun­gen von fünf weit­eren Kör­per­ver­let­zun­gen ein­be­zo­gen. Die Vertei­di­gung erk­lärte nach der Ver­hand­lung, man werde auf alle Fälle in Beru­fung gehen.

Die acht Kör­per­ver­let­zung, die Matthias M. in Tem­plin und Umge­bung began­gen hat, fan­den alle im Zeitraum zwis­chen Novem­ber 2007 und Juli 2008 statt. Gestern musste er sich für drei Tat­en ver­ant­worten. Am 12.04.2008 hat­te er am Tem­plin­er Müh­len­tor die drei Recht­en Chris­t­ian M., Chris G. und Steven G. mit seinen Fäusten trak­tiert. Am 16.05.2008 hat­te er die Geburt­stags­ge­füh­le des 16-jähri­gen Max­i­m­il­ian R. im Gara­genkom­plex an der Straße der Jugend in Tem­plin mit einem Faustschlag abrupt been­det, und am 27. Juli 2008 bot das Dorffest in Storkow den Rah­men für einen Über­griff auf Robert M., dem er von hin­ten einen Faustschlag ins Gesicht versetzte.

Strate­gie der Verteidigung

Matthias M. war von seinem Vertei­di­ger vorge­warnt, wenn es hier zur Verurteilung käme, wäre eine Haft­strafe ohne Bewährung unauswe­ich­lich. Matthias M. entschloss sich, zu den einzel­nen Vor­wür­fen Stel­lung zu nehmen.

Die Tat in Storkow ges­tand er. Er begrün­dete sie damit, dass Robert M. drei Monate zuvor seinen kleineren Brud­er mit dem Mess­er bedro­ht habe. Am Müh­len­tor sei er durch den Wurf ein­er Flasche angepö­belt wor­den und als er aus Angst, dass etwas passieren könne, die Straße wech­seln wollte, habe er einen Hieb von hin­ten erhal­ten. Danach habe er erst zugeschlagen.

Max­i­m­il­ian R. könne er gar nicht geschla­gen haben, weil er ja an jen­em Tag in ein­er Gast­stätte gear­beit­et habe und dementsprechend nicht am Tatort gewe­sen sei.

Zeu­gen­vernehmung

Storkow war schnell abge­hakt. Das Opfer und eine weit­ere Zeu­g­in bestätigten die Tat. Robert M. bestritt, den Brud­er von Matthias M. mit dem Mess­er bedro­ht zu haben. Er kenne ihn gar nicht. Inter­es­sant war noch die Aus­sage, dass Matthias M. in Begleitung von Patrick K. auf dem Dorffest gewe­sen war.

Die Zeu­ge­naus­sagen der Opfer vom Müh­len­tor gestal­teten sich schon etwas schwieriger. Chris­t­ian M., der im Ver­lauf der polizeilichen Vernehmungen bestrit­ten hat­te, vor Ort gewe­sen zu sein, war gar nicht erst erschienen. Chris G. wollte sich an gar nichts erin­nern. Er sei besof­fen gewe­sen. Und auch Steven G. wollte seinen Erin­nerungsver­lust mit hohem Alko­holkon­sum erk­lären. Er musste sich aber vom Richter vorhal­ten lassen, dass er den Tather­gang bei der polizeilichen Vernehmung exakt beschreiben kon­nte und dort aus­ge­sagt hat­te, dass er trotz Alko­hol­genuss­es, die Vorgänge klar erfasst habe.

Sowohl Staat­san­wältin als auch Richter bracht­en zum Aus­druck, dass hier drei Gesin­nungsgenossen den Täter schützen woll­ten. Mar­tin M. bestritt zur recht­en Szene zu gehören. Er sei durch seinen Brud­er Mar­tin da reinge­zo­gen worden.

Im drit­ten Fall kann man die ersten drei Zeu­ge­naus­sagen abhak­en unter der Über­schrift: Viel gehört, wenig gese­hen und nie­man­den erkan­nt. 10 bis 15 Rechte hat­ten an jenen Abend die Geburt­stags­ge­sellschaft ver­fol­gt und zwis­chen den Gara­gen eingekesselt. Max­i­m­il­ian R. wurde von hin­ten mit einem Fausthieb niedergestreckt. Am Boden liegend, bekam er einem Tritt gegen den Ober­arm. Seine Zeu­ge­naus­sage brachte Klarheit: Er hat­te Mar­tin M. auf Fotos wieder­erkan­nt als den­jeni­gen, der bei ihm stand als er zu Boden ging. Der­jenige, der ihn am Boden liegend getreten hat­te, sei Ben­jamin S. gewe­sen. Der sei einige Tage nach der Tat zu ihm gekom­men und habe sich dafür entschuldigt. Ben­jamin S. habe ihm dabei erzählt, dass es Biber war, der ihn Niedergeschla­gen hat­te. Biber ist der Spitz­name von Matthias M.

Der stand­hafte Kam­er­ad Ben­jamin S.

Der 16-jährige Ben­jamin S. bestätigte, dass er den am Boden liegen­den Max­i­m­il­ian R. getreten hat­te. Er bestätigte auch, dass er sich dafür entschuldigt hat­te. Er bestritt aber, Mar­tin M. als Schläger genan­nt zu haben. Der Jugen­drichter erläutert ihm noch ein­mal die Fol­gen ein­er Falschaus­sage vor Gericht. „Sie zit­tern ja vor Angst. Sagen sie die Wahrheit! Er gab ihm Bedenkzeit. Allein es nutzte nichts. Ben­jamin S. blieb bei sein­er Aus­sage. Das Gericht schenk­te ihm kein Glauben. Genau­so wenig hielt das Gericht die Aus­sage der Ehe­frau des Angeklagten, die auch am Tatort war, für überzeu­gend. Mar­lene M. meinte, er könne nicht bei den Gara­gen gewe­sen sein, denn dann hätte er ja frisch ver­liebt wie sie damals waren bei ihr gestanden.

Nach­trag

Die Staat­san­wältin erk­lärte, dass sie unverzüglich ein Ver­fahren wegen unei­dlich­er Falschaus­sage gegen Ben­jamin S. ein­leit­en werde. Außer­dem kündigte sie im Gerichtssaal an, dass Matthias M. noch mit ein­er weit­eren Anklage wegen ein­er Kör­per­ver­let­zung und uner­laubten Waf­fenbe­sitzes aus dem Jan­u­ar diesen Jahres zu rech­nen habe. In diesem Fall war das Opfer der Ehe­mann der Mut­ter des Ben­jamin S. Auch in diesem Fall wäre er ein Zeuge.

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