Prenzlau (ipr) Gestern wurde vor dem Jugendschöffengericht in Prenzlau der 21-jährige Templiner Matthias M. kostenpflichtig wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. In die Gesamtstrafe wurden die Verurteilungen von fünf weiteren Körperverletzungen einbezogen. Die Verteidigung erklärte nach der Verhandlung, man werde auf alle Fälle in Berufung gehen.
Die acht Körperverletzung, die Matthias M. in Templin und Umgebung begangen hat, fanden alle im Zeitraum zwischen November 2007 und Juli 2008 statt. Gestern musste er sich für drei Taten verantworten. Am 12.04.2008 hatte er am Templiner Mühlentor die drei Rechten Christian M., Chris G. und Steven G. mit seinen Fäusten traktiert. Am 16.05.2008 hatte er die Geburtstagsgefühle des 16-jährigen Maximilian R. im Garagenkomplex an der Straße der Jugend in Templin mit einem Faustschlag abrupt beendet, und am 27. Juli 2008 bot das Dorffest in Storkow den Rahmen für einen Übergriff auf Robert M., dem er von hinten einen Faustschlag ins Gesicht versetzte.
Strategie der Verteidigung
Matthias M. war von seinem Verteidiger vorgewarnt, wenn es hier zur Verurteilung käme, wäre eine Haftstrafe ohne Bewährung unausweichlich. Matthias M. entschloss sich, zu den einzelnen Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Die Tat in Storkow gestand er. Er begründete sie damit, dass Robert M. drei Monate zuvor seinen kleineren Bruder mit dem Messer bedroht habe. Am Mühlentor sei er durch den Wurf einer Flasche angepöbelt worden und als er aus Angst, dass etwas passieren könne, die Straße wechseln wollte, habe er einen Hieb von hinten erhalten. Danach habe er erst zugeschlagen.
Maximilian R. könne er gar nicht geschlagen haben, weil er ja an jenem Tag in einer Gaststätte gearbeitet habe und dementsprechend nicht am Tatort gewesen sei.
Zeugenvernehmung
Storkow war schnell abgehakt. Das Opfer und eine weitere Zeugin bestätigten die Tat. Robert M. bestritt, den Bruder von Matthias M. mit dem Messer bedroht zu haben. Er kenne ihn gar nicht. Interessant war noch die Aussage, dass Matthias M. in Begleitung von Patrick K. auf dem Dorffest gewesen war.
Die Zeugenaussagen der Opfer vom Mühlentor gestalteten sich schon etwas schwieriger. Christian M., der im Verlauf der polizeilichen Vernehmungen bestritten hatte, vor Ort gewesen zu sein, war gar nicht erst erschienen. Chris G. wollte sich an gar nichts erinnern. Er sei besoffen gewesen. Und auch Steven G. wollte seinen Erinnerungsverlust mit hohem Alkoholkonsum erklären. Er musste sich aber vom Richter vorhalten lassen, dass er den Tathergang bei der polizeilichen Vernehmung exakt beschreiben konnte und dort ausgesagt hatte, dass er trotz Alkoholgenusses, die Vorgänge klar erfasst habe.
Sowohl Staatsanwältin als auch Richter brachten zum Ausdruck, dass hier drei Gesinnungsgenossen den Täter schützen wollten. Martin M. bestritt zur rechten Szene zu gehören. Er sei durch seinen Bruder Martin da reingezogen worden.
Im dritten Fall kann man die ersten drei Zeugenaussagen abhaken unter der Überschrift: Viel gehört, wenig gesehen und niemanden erkannt. 10 bis 15 Rechte hatten an jenen Abend die Geburtstagsgesellschaft verfolgt und zwischen den Garagen eingekesselt. Maximilian R. wurde von hinten mit einem Fausthieb niedergestreckt. Am Boden liegend, bekam er einem Tritt gegen den Oberarm. Seine Zeugenaussage brachte Klarheit: Er hatte Martin M. auf Fotos wiedererkannt als denjenigen, der bei ihm stand als er zu Boden ging. Derjenige, der ihn am Boden liegend getreten hatte, sei Benjamin S. gewesen. Der sei einige Tage nach der Tat zu ihm gekommen und habe sich dafür entschuldigt. Benjamin S. habe ihm dabei erzählt, dass es Biber war, der ihn Niedergeschlagen hatte. Biber ist der Spitzname von Matthias M.
Der standhafte Kamerad Benjamin S.
Der 16-jährige Benjamin S. bestätigte, dass er den am Boden liegenden Maximilian R. getreten hatte. Er bestätigte auch, dass er sich dafür entschuldigt hatte. Er bestritt aber, Martin M. als Schläger genannt zu haben. Der Jugendrichter erläutert ihm noch einmal die Folgen einer Falschaussage vor Gericht. „Sie zittern ja vor Angst. Sagen sie die Wahrheit! Er gab ihm Bedenkzeit. Allein es nutzte nichts. Benjamin S. blieb bei seiner Aussage. Das Gericht schenkte ihm kein Glauben. Genauso wenig hielt das Gericht die Aussage der Ehefrau des Angeklagten, die auch am Tatort war, für überzeugend. Marlene M. meinte, er könne nicht bei den Garagen gewesen sein, denn dann hätte er ja frisch verliebt wie sie damals waren bei ihr gestanden.
Nachtrag
Die Staatsanwältin erklärte, dass sie unverzüglich ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage gegen Benjamin S. einleiten werde. Außerdem kündigte sie im Gerichtssaal an, dass Matthias M. noch mit einer weiteren Anklage wegen einer Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes aus dem Januar diesen Jahres zu rechnen habe. In diesem Fall war das Opfer der Ehemann der Mutter des Benjamin S. Auch in diesem Fall wäre er ein Zeuge.