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Unerträgliches Ausmaß rechter Gewalt

Unab­hängige Opfer­ber­atungsstellen reg­istri­eren schon jet­zt 93 Vor­fälle ras­sis­tis­ch­er, rechter und anti­semi­tisch motiviert­er Gewalt und Bedro­hun­gen, seit­dem die extreme Rechte und organ­isierte Rassist*innen bun­desweit den gewalt­samen Tod von Daniel H. (35) in Chem­nitz in der Nacht vom 24./25. August 2018 instrumentalisieren.
In der im Anhang befind­lichen Auswahl sind lediglich diejeni­gen Angriffe und Bedro­hun­gen aufge­führt, die entwed­er durch die Betrof­fe­nen, Polizei- oder Medi­en- und Blogger*innenberichte öffentlich gemacht wur­den. Nicht im Einzel­nen aufge­führt sind min­destens 34 Vor­fälle von Kör­per­ver­let­zun­gen, Nöti­gun­gen und Bedro­hun­gen, die die Opfer­ber­atung der RAA Sach­sen alleine in Chem­nitz seit dem 26. August 2018 reg­istri­ert hat.
“Das ohne­hin schon viel zu hohe Niveau ras­sis­tis­ch­er und rechter Gewalt der ver­gan­genen zwei Jahre steigt in einem besorgnis­er­re­gen­den Maß weit­er“, sagt Judith Porath, Mit­glied im Vor­stand der Ver­bands der Beratungsstellen für Opfer rechter, ras­sis­tis­ch­er und anti­semi­tis­ch­er Gewalt und Geschäfts­führerin des Vere­ins Opfer­per­spek­tive. “Die All­ge­gen­wart ras­sis­tis­ch­er Het­ze führt dazu, dass es keine sicheren Orte mehr gibt: Ob in der Eis­diele beim Eisessen in Wies­loch, beim Zeitungsaus­tra­gen in Freiburg, beim S‑Bahnfahren in Berlin und München, beim Bier­fest im ländlichen Bay­ern oder in der eige­nen Woh­nung in Dem­min — Geflüchtete, Fam­i­lien mit Migra­tionsh­in­ter­grund und Schwarze Deutsche müssen derzeit tat­säch­lich über­all damit rech­nen, von organ­isierten Neon­azis und Ras­sis­ten oder von ras­sis­tis­chen Gelegenheitstäter*innen ange­grif­f­en zu werden.”
Aus Sicht der im VBRG zusam­mengeschlosse­nen dreizehn unab­hängi­gen Beratungsstellen sei es jet­zt wichtiger denn je, „bei ras­sis­tis­chen Bedro­hun­gen und Gewalt­tat­en einzu­greifen statt wegzuschauen“, betont Judith Porath. Es gelte jet­zt deut­lich zu machen, dass „die Sol­i­dar­ität mit den Betrof­fe­nen sich nicht auf Son­ntagsre­den reduziert.“ Das könne der Anruf beim polizeilichen Notruf sein, die Bere­itschaft sich als Zeug*in zur Ver­fü­gung zu stellen oder sich unmit­tel­bar an die Seite von Ange­grif­f­en den Täter*innen entgegenzutreten.
Darüber hin­aus fordern die Opfer­ber­atungsstellen eine kon­se­quentere Strafver­fol­gung rechter, ras­sis­tis­ch­er und anti­semi­tisch motiviert­er Gewalt und Bedro­hun­gen: „Wir brauchen endlich in allen Bun­deslän­dern Schw­er­punk­t­staat­san­waltschaften sowie eine Bere­itschaft bei den Strafver­fol­gungs­be­hör­den, ras­sis­tis­che, anti­semi­tis­che und poli­tisch rechte Tat­mo­tive adäquat zu erken­nen, zu benen­nen und unter Anwen­dung von §46 Abs. 2 Satz 2 StGB auch straf­schär­fend zu bew­erten“, so Porath. „Im Übri­gen wer­den wir es nicht zulassen, dass die extreme Rechte mit Daniel H. und auch Sophia L. aus Leipzig den gewalt­samen Tod von Men­schen für ras­sis­tis­che Het­z­jag­den instru­men­tal­isiert, die unter anderen Umstän­den Zielscheibe für Ras­sis­mus und recht­en Bedro­hun­gen waren.“
Ver­band der Beratungsstellen für Betrof­fene rechter, ras­sis­tis­ch­er und anti­semi­tis­ch­er Gewalt, 26.09.2018

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