In den letzten Monaten erhielt der Flüchtlingsrat Brandenburg gehäuft Berichte von Inhaftierten aus der Abschiebehafteinrichtung in Eisenhüttenstadt. Den Berichten ist der Flüchtlingsrat nachgegangen. Aus den Berichten und den darauf folgenden Gesprächen mit den Inhaftierten und deren Rechtsanwälten geht hervor, dass sich nach dem Bericht des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT) aus dem Jahr 2000 an den Zuständen in der Abschiebehaft nicht viel geändert hat.
Die medizinische Versorgung der Inhaftierten ist nicht gewährleistet. So verlor z.B. eine Vietnamesin aufgrund mangelhafter medizinischer Versorgung während ihrer Inhaftierung im November 2003 ihr Baby. Erkrankte Häftlinge werden, falls überhaupt eine Versorgung stattfindet, nicht darüber aufgeklärt, was mit ihnen geschieht. Statt notwendiger medizinischer Behandlung werden psychisch kranke Häftlinge mit Gewalt ruhig gestellt. Eine Frau aus Kenia wurde im vergangenen Oktober über Stunden hinweg an ein Bettgestell gefesselt.
Auch eine regelmäßige Rechtsberatung findet nicht statt. CPT hatte in seinem Bericht eine unabhängige, regelmäßige und kostenlose Rechtsberatung gefordert. Auf eine Rechtsberatung der Häftlinge arbeiten viele Organisationen – u.a. der Landesflüchtlingsrat – seit vielen Jahren hin. Die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein bat im Jahr 2002 das brandenburgische Innenministerium um die Genehmigung einer regelmäßigen Rechtsberatung in Eisenhüttenstadt. Mehrere Berliner Rechtsanwälte erklärten sich zur Durchführung dieser Rechtsberatung bereit. Das Innenministerium lehnte dieses ab. Es bestehe kein Bedarf.
Zu diesen Themen wird am Mittwoch in Potsdam eine Pressekonferenz stattfinden: um 13 Uhr in der Superintendentur der Evangelischen Kirche in Potsdam (Am Grünen Gitter 1, 14469 Potsdam).