Die Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei kritisiert das von der Polizei ab Dezember in Potsdam geplante Pilotprojekt “Videoüberwachung am Potsdamer Hauptbahnhof”.
Bereits der Ausgangspunkt für die Videoüberwachung der Umfeldbereiche des Potsdamer Hauptbahnhofes ist falsch.
Offensichtlich hat das Potsdamer Polizeipräsidium mit der Benennung des Hauptbahnhofes als Kriminalitätsschwerpunkt nur einer Aufforderung des Innenministeriums Folge geleistet, öffentliche Plätze zu benennen, die für eine Videoüberwachung in Frage kommen. Dabei geht es vorrangig darum, die im Dezember 2000 ins Polizeigesetz aufgenommene polizeiliche Befugnis im Nachhinein zu rechtfertigen. Diese Einschätzung teilen wir mit der GdP.
Obwohl die Polizei eine nach Zeiträumen und Deliktsgruppen getrennte Statistik der im Bahnhofsumfeld begangenen Straftaten aufstellt, erbringt sie nicht den Nachweis, da?der Potsdamer Hauptbahnhof ein Kriminalitätsschwerpunkt ist.
Vom 01.07.99 bis zum 30.06.01 registrierte die Polizei in den nun zur Videoüberwachung vorgesehenen Bereichen 499 Straftaten. Dies entspricht einem Durchschnitt von 0,68 Straftaten pro Tag. Dabei nehmen Straftaten ums KfZ mit 213 und Straftaten ums Fahrrad mit 105 den mit Abstand größten Anteil ein.
Das polizeiliche Konzept enthält flankierende Maßnahmen, wie z.B. Bildung von Sicherheitspartnerschaften mit Geschäftsleuten, bauliche Veränderungen (Beleuchtung der Wege und Parkplätze sowie Schaffung von Anschließmöglichkeiten für Fahhräder) und Codierungen von Fahrrädern. Diese sind durchaus geeignet, um vor allem Diebstähle und Beschädigungen an Rädern und PkW zu verhindern. Allerdings sind diese Begleitmaßnahmen seit langem erlaubt. Da?die Polizei sie erst im Rahmen der Videoüberwachung duchführen will, legt den Verdacht nahe, da?die Erfolge dieser Maßnahmen später statistisch der Videoüberwachung zugerechnet werden sollen.
Die Volksinitiative schlägt daher vor, einen bewachten, gebührenpflichtigen Parkplatz einzurichten und die o.g. Begleitmaßnahmen zügig umzusetzen. Damit könnten die wichtigsten Deliktsgruppen ohne die Videoüberwachung, die eine unzumutbare und überflüssige Grundrechts- und Kostenbelastung für die Bevölkerung darstellt, effektiv bekämpft werden.
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presse/presse2611.htm