Aufruf für eine Unterschriftensammlung gegen das neue
Zuwanderungsgesetz
Gegen das geplante neue Zuwanderungsgesetz plant der Flüchtlingsrat Brandenburg, einen offenen Brief — u.a. an die Landtagsabgeordneten zu verfassen. Hier der Aufruf an Euch, Euch zu beteiligen (gebt dem Flüchtlingsrat Bescheid, dass Ihr mitunterzeichenen wollt!) und der Entwurf des Briefes.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde des Flüchtlingsrats Brandenburg,
Der Zuwanderungsgesetzentwurf ist nun seit Monaten in aller Munde. Am Wochenende fand sich ein Interview mit Ministerpräsident Stolpe zu dem Thema in der Märkischen Allgemeinen Zeitung, in dem er noch einmal Brandenburgs Haltung zu dem Entwurf arlegte: der Tenor, so muss man es leider sagen, lautete u.a. “mehr Fremde verursachen auch mehr Fremdenfeindlichkeit”.
Der Flüchtlingsrat verurteilt dieses “Vorpreschen” eines SPD-Politikers auf das Schärfste. Aus diesem Grunde hat der FR einen Aufruf an die Abgeordneten des Landtags und die Mitglieder des Kabinetts verfasst, in dem wir
darlegen, was unter anderem an diesem Gesetz menschrechtsfeindlich ist und in dem wir
darum bitten, sich noch einmal genau klarzumachen, was die Erfüllung der Forderungen für die Menschen bedeuten würde, die hier Schutz suchen.
Wir möchten Sie / Euch bitten, den anhängenden Brief an die
Abgeordneten und das Kabinett mit zu unterzeichnen. Das können Sie/könnt Ihr als Einzelperson oder aber auch als Verband, Organisation etc. tun.
Brandenburg wird aufgrund der Grossen Koalition “das Zünglein an der Waage” bei der Abstimmung im März im Bundesrat sein — das Gesetz in dieser verschärften Form darf den Bundesrat nicht passieren!
Alle weiteren Informationen, warum wir diese Forderungen so
verurteilen, finden Sie ausführlich in dem Schreiben erklärt.
Helfen Sie mit, diese unmenschlichen Forderungen und Auslegungen nicht Wirklichkeit werden zu lassen!
Wir danken Ihnen!
Judith Gleitze
für den FR Brandenburg
Bitte mailen oder faxen Sie uns Ihren Namen, evtl. Organisation und
Adresse wenn Sie sich mit unter das Schreiben setzen möchten.
Stellen Sie sich eine Familie vor, die hier lebt, aber ihr 14-jähriges Kind musste allein im Bürgerkriegsland Sierra Leone zurückbleiben, Einreise nach Deutschland nicht gestattet — das Nachzugsalter soll auf 12 Jahre
gesenkt werden! Das z.B. wäre eine Folge der Verschärfungen!
Wir möchten Sie/Euch einladen zu einer kleinen Veranstaltung am 22.2.02 in Potsdam, wo wir mit ein paar kleinen szenischen Darbietung darstellen werden,
was dieses neue Zuwanderungsgesetz bedeuten wird — und was es in der von Herrn Stolpe geforderten Verschärfung bedeutet.
Wir bitten Sie alle, zu dieser Veranstaltung zu kommen und das Anliegen der Flüchtlinge zu unterstützen! Bitte opfern Sie ein paar Stunden Ihrer Zeit, denn wenn dieser Entwurf mit all seinen Verschärfungen durch den Bundesrat
geht, dann werden die Menschen, die sich für Flüchtlinge einsetzen, unmessbar viel mehr Zeit benötinge, um ein Menschenrecht — das recht auf Schutz — noch
durchsetzten zu können!
Offener Brief:
An die Abgeordneten des Brandenburger Landtages
An die Mitglieder des Kabinetts
An Herrn Matthias Platzeck, Vorsitzender der SPD
Zur Kenntnisnahme:
An die Ausländerbeauftragte des Landes Brandenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Land Brandenburg spielt bekanntlich eine äußerst wichtige Rolle bei der notwendigen Entscheidung im Bundesrat zum geplanten Zuwanderungsgesetz. Wir
haben mit Erschütterung die Position des Ministerpräsidenten Stolpe zum geplanten Gesetz aufgenommen. Die von ihm geforderten Änderungen am Gesetzentwurf würden zu noch massiveren Verletzungen von Grund- und Menschenrechten bei Flüchtlingen führen und dürften unseres Erachtens keinesfalls eine Forderung
Brandenburgs sein, einem Land, das sich selbst als “tolerant” bezeichnet.
Nun wenden wir uns an Sie mit der Bitte, die Position Brandenburgs positiv zu beeinflussen. Die Stimme Brandenburgs entscheidet über das Leben von Tausenden von Menschen! Der zur Abstimmung vorliegende Gesetzentwurf wurde bei der Expertenanhörung am 16.1.02 einmütig von allen namhaften Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen kritisiert! Vor allem — so die einhellige Meinung — in den Bereichen Flüchtlingsschutz, Integration, Integrationsmassnahmen, Ausweisungsschutz, soziale Absicherung und für sog. Härtefälle wurden
unverzichtbare Nachbesserungen eingefordert (siehe Stellungnahmen von Pro Asyl, ai, UNHCR, dt. Anwaltsverein, dt. Juristinnenbund, DGB u.a., über FR Brandenburg zu
beziehen).
In aller Kürze wollen wir hier einige wesentliche Verschlechterungen benennen:
Für die grosse Zahl der geduldeten Flüchtlinge soll es eine neue Regelung geben. Dabei ist aber zu befürchten, dass nur ein geringe Anteil der Betroffenen ihren Aufenthalt legalisieren kann. Der viel grössere Teil des Personenkreises wird durch den Entzug der Duldung und dem Ausstellen einer “Bescheinigung” in Ausreiselager eingewiesen oder teilweise in die Illegalität gedrängt.
Für diesen Personenkreis wird es ein Arbeitsverbot geben.
Das Leben unter dem physischen und sozialen Existenzminimum wird weiter die Realität für Flüchtlinge bleiben. Nach dem jetzigen Gesetzentwurf wird der Personenkreis, der abgesenkte Leistungen (70–80 % eines deutschen
Sozialhilfeempfängers) in Form von Sachleistungen erhält, noch massiv ausgeweitet.
Subjektive Nachfluchtgründe sollen bei der Prüfung der
Flüchtlingseigenschaft im Folgeverfahren nicht berücksichtigt werden. Der GKF unterscheidet
dagegen nicht zwischen Vor- und Nachfluchtgründen.
Das Verbot des Verlassens des zugewiesenen Aufenthaltsortes
(Residenzpflicht) gilt nicht nur für Flüchtlinge im Asylverfahren und Flüchtlinge mit
Bescheinigung, sondern wird noch auf Flüchtlinge mit anderen Aufenthaltstiteln
ausgeweitet.
Das Arbeitserlaubnisrecht wird für Flüchtlinge noch mehr eingeschränkt, die Lebensabsicherung durch eigene Arbeit fast unmöglich gemacht.
Diesen Mängeln steht als einziger wirklicher Fortschritt die geplante Berücksichtigung nicht-staatlicher und geschlechtsspezifische Verfolgung gegenüber,
die der Flüchtlingsrat Brandenburg sehr begrüsst.
1. Nun aber will Ministerpräsident Manfred Stolpe gerade diesen einzigen
unbezweifelbaren Fortschritt verhindern. Nicht-staatliche Verfolgung dürfe, so
Herr Stolpe, nicht als Asylgrund anerkannt werden. Sonst würde Brandenburg die
Zustimmung zum Zuwanderungsgesetz verweigern. (siehe u.a. MAZ vom 01.02.02)
Worum geht es ?
Seit Jahren fordern Pro Asyl, amnesty international und der UNHCR die
korrekte Anwendung/Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Anstelle der
Praxis der Bundesrepublick Deutschland, bei der der Schutz der GFK abhängig
gemacht wurde vom Charakter des Täters (Staat), solle endlich der in der GFK
festgeschriebene vorbehaltlose Schutz gelten. Das bedeutet, dass die
Schutzgewährung nach der Genfer Flüchtlingskonvention eben nicht vom Täter, sondern
ausschließlich vom Tatbestand der Verfolgung abhängig gemacht werden darf. Viele
Menschen werden durch Bürgerkriegsparteien oder lokale Kriegsherren in die
Flucht getrieben — aus diesem Grunde bedarf es eines Schutzes, der auch
nicht-staatliche Verfolgung mit einbezieht.
Mit der jetzt geplanten Berücksichtigung der nicht-staatlichen Verf
olgung
sollte nun endlich diese von Flüchtlingsschutzorganisationen jahrelang
geforderte Anpassung der deutschen Praxis an den €päischen und internationalen
Standart erfolgen. Es handelt sich dabei also keineswegs um eine Ausweitung des
Asylrechts, sondern endlich um die korrekte Anwendung der Genfer
Flüchtlingskonvention. Gleichzeitig wird hiermit ein positiver Beitrag zur
Asylrechtsharmonisierung in Europa geleistet (zu empfehlen hierzu: Stellungnahmen von
amnesty international und vom UNHCR zur Expertenanhörung, über FR Brandenburg zu
beziehen)
Was heißt das ?
Herr Stolpe will diese Verbesserung radikal streichen und ist der Meinung,
man könnte für solche “Fälle” auch “weiterhin humanitäre Lösungen” (MAZ,
1.2.02) finden. Wir, die wir täglich mit Flüchtlingen arbeiten, wissen, dass es
diese humanitären Lösungen schon jetzt nicht gibt, und dass sie nur in den
wenigsten, medienwirksamen Fällen erreicht werden können. Die Forderung,
nichtstaatliche Verfolgung nicht anzuerkennen bedeutet, Flüchtlinge aus
Bürgerkriegsgebieten einen legalen Status in unserem Land zu verwehren und sie mit
“Bescheinigungen” in einem Ausreiselager zur baldmöglichsten Ausreise zu drängen. So
galten Flüchtlinge aus Afghanistan jahrelang nicht als vom Staat verfolgt
und hätten nach Herrn Stolpes Forderung auch keine Chance auf ein
menschenwürdiges Leben in Deutschland. Ebenso verhält es sich z.B. mit den auch in
Brandenburg lebenden Flüchtlingen aus Kolumbien, deren Verfolgung durch die
Paramilitärs nicht als staatliche Verfolgung angesehen wird und denen somit ein
wirksamer Schutz verwehrt wird.
Sollen diese hier Schutz suchenden Menschen, die um Leib und Leben fürchten
müssen, wirklich ins Ausreiselager kommen und abgeschoben werden, nur weil
die Bundesrepublik Deutschland den von der GFK garantierten Schutz unter den
Vorbehalt stellt, daß der Verfolger ein Staat sein muß ?
Wenn Ministerpräsident Stolpe behauptet, die Anerkennung der
nicht-staatlichen Verfolgung als Asylgrund würde einen Anreiz zur Flucht nach Deutschland
darstellen, so scheint er die Tatsachen zu verkennen: “UNHCR hat auch keine
Anhaltspunkte dafür, daß die Flüchtlingsanerkennung auf Grund von
nichtstaatlicher Verfolgung eine unerwünschte Sog-Wirkung auslösen könnte. Die Auswahl des
Aufenthaltsstaates wird weniger durch die jeweilige Interpretation des
Flüchtlingsbegriffs als von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten (beispielsweise die
Erreichbarkeit des Territoriums, die Anwesenheit von Familienangehörigen)
bestimmt.” (UNHCR Stellungnahme vom 14.1.02, S.3 zur Expertenanhörung). Ebenso
formuliert amnesty international: “Der Einwand, die Neuregelung weite den Zuzug
von Ausländern in die Bundesrepublik stark aus, geht aber fehlt. Es geht darum,
dass die Personen, die schon bisher nach Deutschland gekommen sind, aber
überwiegend nicht abgeschoben werden konnten, einen sicheren Aufenthaltsstatus
erhalten.”
2. Eine weitere Forderung von Herrn Stolpe ist die Herabsetzung des
Mindestalters für den Familiennachzug: statt dem geplanten Nachzugsalter von Kindern
bis 14 Jahre verlangt er eine Festsetzung der Altersgrenze bei 12 Jahren.
Worum geht es ?
Die Regelungen zum Familiennachzug im Gesetzentwurf sehen ein abgestuftes
(Un)Recht vor: Nur Hochqualifizierte, Asylberechtigte und
Konventionsflüchtlinge dürfen ihre minderjährigen Kinder bis zum Alter von 18 Jahren nachkommen
lassen . Für andere Fälle war die Nachzugsaltersgrenze von 16 auf 14 Jahre
abgesenkt worden. Diese geplante Regelung war bereits ein Rückschritt gegenüber
dem Status Quo, der bislang bei 16 Jahren liegt. Und nun will Stolpe noch
weiter gehen: statt der Altersgrenze bei 14 Jahren soll sie auf Brandenburgs
Wirken hin auf 12 Jahre gesenkt werden. Menschen, die hier aus humanitären
Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, soll hier der Familiennachzug
verweigert werden. Das ist schlicht grundgesetzwidrig und mit der Vorgabe in
Art.5 Ziff. 3 EURiliE nicht vereinbar (zu empfehlen hierzu: Stellungnahmen des
DGB, des deutschen Juristinnenbund, des deutschen Anwaltvereins und von Pro
Asyl zur Expertenanhörung, über FR Brandenburg zu beziehen)
Was heißt das ?
Es dauert oft viele Jahre, ehe Flüchtlinge ihre Anerkennung bekommen und
damit den Status erlangen, der es ihnen ermöglicht, ihre Kinder offiziell zu
sich zu holen. Sollten die Kinder in dieser Verfahrenszeit älter als 12 Jahre
geworden sein, fordert Herr Stolpe die lebenslange Trennung der Familie — denn
die Kinder dürfen nicht nach Deutschland und den Eltern ist die Rückkehr in
ihre Heimat verwehrt. Richtig stellt Herr Stolpe fest: “gerade im Alter
zwischen 12 und 18 Jahren finden wichtige Entwicklungen statt” — will aber den
Eltern verwehren, mit ihren Kindern zusammen zu leben und an diesen Entwicklungen
teil zu haben.
3. Stolpe macht sich mit seinen Äußerungen zum Thema Zuwanderung zum
geistigen Brandstifter !
Wenn Herr Stolpe, wie in der MAZ am 01.02.02 geschehen, einen Zusammenhang
zwischen Anerkennung nicht-staatlicher Verfolgung und erhöhter
Fremdenfeindlichkeit konstruiert, so ist dies im höchsten Maße gefährlich. Es ist doch
allgemein bekannt, wie wichtig politische Entscheidungen für das Meinungsbild in
der Bevölkerung sind! Unterstützt die Landesregierung diese
Abschottungspolitik, so werden sich diese Tendenzen auch in der Bevölkerung widerspiegeln. Eine
Gleichsetzung ‘weniger AusländerInnen bedeutet weniger Fremdenhass’ ist Öl
auf das Feuer des Fremdenhasses.
Ein ebensolch gefährliches Konstrukt ist der im selben Interview von Herrn
Stolpe vertretene Zusammenhang zwischen Massenarbeitslosigkeit und
Zuwanderung. Wir geben Herrn Stolpe recht, daß es sich hier um ein psychologischen
Phänomen handelt: So wird verbreitet, daß Flüchtlinge Deutschen die Arbeitsplätze
wegnehmen, denn die Bevölkerung unterscheidet im Allgemeinen nicht zwischen
ArbeitsmigrantInnen und Flüchtlingen — alle sind AusländerInnen. Doch wie
sieht das in Brandenburg aus? Bei einem AusländerInnenanteil von etwas mehr als 2
% und einer Arbeitslosigkeit bis zu teilweise 20% in den Kommunen kann der
Mangel an Arbeitsplätzen rein rechnerisch unmöglich an den hier lebenden
AusländerInnen liegen — das sind Tatsachen, die öffentlich von PolitikerInnen
vertreten werden müssen, um Angst und Hass in der deutschen Bevölkerung
abzubauen!
Wir möchten hier noch einmal deutlich anmerken, dass auch wir für die
Schaffung eines Zuwanderungsgesetzes sind. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf
beinhaltet aber eine nicht überschaubare Fülle von Änderungen, die in der
Gesamtheit kaum jemand erfassen kann und die nicht ausreichend diskutiert wurde. Er
ist deutlich von wirtschaftlichen Interessen geprägt, verbessert die Stellung
von hochqualifizierten Arbeitskräften, verschlechtert aber massiv die
Situation der Menschen, die in unserem Land Schutz suchen.
Zudem halten wir es nicht für sinnvoll, eine Gesetzgebung zur
Arbeitsmigration, zur Terror-Bekämpfung und zum Schutz für Flüchtlinge auf einen
gemeinsamen Weg zu bringen. Der vorliegende Entwurf stellt einen ‘Kuhhandel’ dar:
kontrollierte Zuwanderung von Arbeitskräften auf Kosten des Flüchtlingsschutzes.
Wir möchten Sie bitten, diese unmenschliche Politik im Land Brandenburg
nicht zuzulassen. Das Land Brandenburg sollte wegen der oben genannten
Gesetzesinhalte dem Zuwanderungsgesetz in der jetzigen Form nicht zustimmen. Eine
darüber hinaus gehende Verschärfung, wie Sie von Herrn Stolpe und Herrn Schönbohm
gefordert wird, darf durch das Land Brandenburg nicht in das
Gesetzgeb
ungsverfahren eingebracht werden — auch nicht um den Koalitionsfrieden zu retten !
Unsere dringende Bitte an Sie:
Werden Sie Ihrer Verantwortung für den Schutz von Flüchtlingen und
MigrantInnen einerseits, und Ihrer Verantwortung für ein friedliches und respektvolles
Miteinander in unserer Gesellschaft andererseits gerecht!
Es bedarf einer klaren, sachgerecht fundierten Entscheidung für ein neues
Flüchtlingsrecht, dieses darf nicht hinter dem jetzt geltenden Recht
zurückbleiben!
Die Koalitionseinigkeit darf nicht über den Menschenrechten stehen!
Treten Sie der Mißachtung der Genfer Flüchtlingskonvention entgegen —
Sie sollten diesen vom Ministerpräsidenten und Innenminister Brandenburgs
geforderten Veränderungen nicht zustimmen!
Wir hoffen auf Sie !
Für Nachfragen oder Gespräche stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur
Verfügung. Wir können Ihnen ausserdem die ausführlichen Stellungnahmen der
Wohlfahrtsverbände, des UNHCR, diverser Menschenrechtsorganisationen, des DGB etc. zur
Verfügung stellen oder Ihnen Internetseiten nennen, auf denen Sie das entsprechende Material finden.
Mit freundlichen Grüßen
für den Flüchtlingsrat Brandenburg
Judith Gleitze, Marion Wettach