Kategorien
Uncategorized

Unterschriftensammeln gegen das neue Zuwanderungsgesetz

Aufruf für eine Unter­schriften­samm­lung gegen das neue
Zuwanderungsgesetz

Gegen das geplante neue Zuwan­derungs­ge­setz plant der Flüchtlingsrat Bran­den­burg, einen offe­nen Brief — u.a. an die Land­tagsab­ge­ord­neten zu ver­fassen. Hier der Aufruf an Euch, Euch zu beteili­gen (gebt dem Flüchtlingsrat Bescheid, dass Ihr mitun­terze­ich­enen wollt!) und der Entwurf des Briefes.

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Fre­undin­nen und Fre­unde des Flüchtlingsrats Brandenburg, 

Der Zuwan­derungs­ge­set­zen­twurf ist nun seit Monat­en in aller Munde. Am Woch­enende fand sich ein Inter­view mit Min­is­ter­präsi­dent Stolpe zu dem The­ma in der Märkischen All­ge­meinen Zeitung, in dem er noch ein­mal Bran­den­burgs Hal­tung zu dem Entwurf arlegte: der Tenor, so muss man es lei­der sagen, lautete u.a. “mehr Fremde verur­sachen auch mehr Fremdenfeindlichkeit”. 

Der Flüchtlingsrat verurteilt dieses “Vor­preschen” eines SPD-Poli­tik­ers auf das Schärf­ste. Aus diesem Grunde hat der FR einen Aufruf an die Abge­ord­neten des Land­tags und die Mit­glieder des Kabi­netts ver­fasst, in dem wir
dar­legen, was unter anderem an diesem Gesetz men­schrechts­feindlich ist und in dem wir
darum bit­ten, sich noch ein­mal genau klarzu­machen, was die Erfül­lung der Forderun­gen für die Men­schen bedeuten würde, die hier Schutz suchen. 

Wir möcht­en Sie / Euch bit­ten, den anhän­gen­den Brief an die
Abge­ord­neten und das Kabi­nett mit zu unterze­ich­nen. Das kön­nen Sie/könnt Ihr als Einzelper­son oder aber auch als Ver­band, Organ­i­sa­tion etc. tun. 

Bran­den­burg wird auf­grund der Grossen Koali­tion “das Zün­glein an der Waage” bei der Abstim­mung im März im Bun­desrat sein — das Gesetz in dieser ver­schärften Form darf den Bun­desrat nicht passieren! 

Alle weit­eren Infor­ma­tio­nen, warum wir diese Forderun­gen so
verurteilen, find­en Sie aus­führlich in dem Schreiben erklärt. 

Helfen Sie mit, diese unmen­schlichen Forderun­gen und Ausle­gun­gen nicht Wirk­lichkeit wer­den zu lassen! 

Wir danken Ihnen! 

Judith Gleitze
für den FR Brandenburg

Bitte mailen oder fax­en Sie uns Ihren Namen, evtl. Organ­i­sa­tion und
Adresse wenn Sie sich mit unter das Schreiben set­zen möchten. 

Stellen Sie sich eine Fam­i­lie vor, die hier lebt, aber ihr 14-jähriges Kind musste allein im Bürg­erkriegs­land Sier­ra Leone zurück­bleiben, Ein­reise nach Deutsch­land nicht ges­tat­tet — das Nachzugsalter soll auf 12 Jahre
gesenkt wer­den! Das z.B. wäre eine Folge der Verschärfungen! 

Wir möcht­en Sie/Euch ein­laden zu ein­er kleinen Ver­anstal­tung am 22.2.02 in Pots­dam, wo wir mit ein paar kleinen szenis­chen Dar­bi­etung darstellen werden,
was dieses neue Zuwan­derungs­ge­setz bedeuten wird — und was es in der von Her­rn Stolpe geforderten Ver­schär­fung bedeutet.

Wir bit­ten Sie alle, zu dieser Ver­anstal­tung zu kom­men und das Anliegen der Flüchtlinge zu unter­stützen! Bitte opfern Sie ein paar Stun­den Ihrer Zeit, denn wenn dieser Entwurf mit all seinen Ver­schär­fun­gen durch den Bundesrat
geht, dann wer­den die Men­schen, die sich für Flüchtlinge ein­set­zen, unmess­bar viel mehr Zeit benötinge, um ein Men­schen­recht — das recht auf Schutz — noch
durch­set­zten zu können! 

 

 

Offen­er Brief:

An die Abge­ord­neten des Bran­den­burg­er Landtages

An die Mit­glieder des Kabinetts

An Her­rn Matthias Platzeck, Vor­sitzen­der der SPD 

Zur Kenntnisnahme:

An die Aus­län­der­beauf­tragte des Lan­des Brandenburg 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Das Land Bran­den­burg spielt bekan­ntlich eine äußerst wichtige Rolle bei der notwendi­gen Entschei­dung im Bun­desrat zum geplanten Zuwan­derungs­ge­setz. Wir
haben mit Erschüt­terung die Posi­tion des Min­is­ter­präsi­den­ten Stolpe zum geplanten Gesetz aufgenom­men. Die von ihm geforderten Änderun­gen am Geset­zen­twurf wür­den zu noch mas­siv­eren Ver­let­zun­gen von Grund- und Men­schen­recht­en bei Flüchtlin­gen führen und dürften unseres Eracht­ens keines­falls eine Forderung
Bran­den­burgs sein, einem Land, das sich selb­st als “tol­er­ant” bezeichnet. 

Nun wen­den wir uns an Sie mit der Bitte, die Posi­tion Bran­den­burgs pos­i­tiv zu bee­in­flussen. Die Stimme Bran­den­burgs entschei­det über das Leben von Tausenden von Men­schen! Der zur Abstim­mung vor­liegende Geset­zen­twurf wurde bei der Exper­te­nan­hörung am 16.1.02 ein­mütig von allen namhaften Flüchtlings- und Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tio­nen kri­tisiert! Vor allem — so die ein­hel­lige Mei­n­ung — in den Bere­ichen Flüchtlingss­chutz, Inte­gra­tion, Inte­gra­tions­mass­nah­men, Ausweisungss­chutz, soziale Absicherung und für sog. Härte­fälle wurden
unverzicht­bare Nachbesserun­gen einge­fordert (siehe Stel­lung­nah­men von Pro Asyl, ai, UNHCR, dt. Anwaltsvere­in, dt. Juristin­nen­bund, DGB u.a., über FR Bran­den­burg zu
beziehen). 

In aller Kürze wollen wir hier einige wesentliche Ver­schlechterun­gen benennen: 

Für die grosse Zahl der gedulde­ten Flüchtlinge soll es eine neue Regelung geben. Dabei ist aber zu befürcht­en, dass nur ein geringe Anteil der Betrof­fe­nen ihren Aufen­thalt legal­isieren kann. Der viel grössere Teil des Per­so­n­enkreis­es wird durch den Entzug der Dul­dung und dem Ausstellen ein­er “Bescheini­gung” in Aus­reise­lager eingewiesen oder teil­weise in die Ille­gal­ität gedrängt.
Für diesen Per­so­n­enkreis wird es ein Arbeitsver­bot geben. 

Das Leben unter dem physis­chen und sozialen Exis­tenzmin­i­mum wird weit­er die Real­ität für Flüchtlinge bleiben. Nach dem jet­zi­gen Geset­zen­twurf wird der Per­so­n­enkreis, der abge­senk­te Leis­tun­gen (70–80 % eines deutschen
Sozial­hil­feempfängers) in Form von Sach­leis­tun­gen erhält, noch mas­siv ausgeweitet. 

Sub­jek­tive Nach­flucht­gründe sollen bei der Prü­fung der
Flüchtling­seigen­schaft im Fol­gev­er­fahren nicht berück­sichtigt wer­den. Der GKF unterscheidet
dage­gen nicht zwis­chen Vor- und Nachfluchtgründen.
Das Ver­bot des Ver­lassens des zugewiese­nen Aufenthaltsortes
(Res­i­den­zpflicht) gilt nicht nur für Flüchtlinge im Asylver­fahren und Flüchtlinge mit
Bescheini­gung, son­dern wird noch auf Flüchtlinge mit anderen Aufenthaltstiteln
ausgeweitet. 

Das Arbeit­ser­laub­nis­recht wird für Flüchtlinge noch mehr eingeschränkt, die Lebens­ab­sicherung durch eigene Arbeit fast unmöglich gemacht. 

Diesen Män­geln ste­ht als einziger wirk­lich­er Fortschritt die geplante Berück­sich­ti­gung nicht-staatlich­er und geschlechtsspez­i­fis­che Ver­fol­gung gegenüber,
die der Flüchtlingsrat Bran­den­burg sehr begrüsst. 

1. Nun aber will Min­is­ter­präsi­dent Man­fred Stolpe ger­ade diesen einzigen
unbezweifel­baren Fortschritt ver­hin­dern. Nicht-staatliche Ver­fol­gung dürfe, so
Herr Stolpe, nicht als Asyl­grund anerkan­nt wer­den. Son­st würde Bran­den­burg die
Zus­tim­mung zum Zuwan­derungs­ge­setz ver­weigern. (siehe u.a. MAZ vom 01.02.02)

Worum geht es ? 

Seit Jahren fordern Pro Asyl, amnesty inter­na­tion­al und der UNHCR die
kor­rek­te Anwendung/Umsetzung der Gen­fer Flüchtlingskon­ven­tion (GFK). Anstelle der
Prax­is der Bun­desre­pub­lick Deutsch­land, bei der der Schutz der GFK abhängig
gemacht wurde vom Charak­ter des Täters (Staat), solle endlich der in der GFK
fest­geschriebene vor­be­halt­lose Schutz gel­ten. Das bedeutet, dass die
Schutzgewährung nach der Gen­fer Flüchtlingskon­ven­tion eben nicht vom Täter, sondern
auss­chließlich vom Tatbe­stand der Ver­fol­gung abhängig gemacht wer­den darf. Viele
Men­schen wer­den durch Bürg­erkriegsparteien oder lokale Kriegsh­er­ren in die
Flucht getrieben — aus diesem Grunde bedarf es eines Schutzes, der auch
nicht-staatliche Ver­fol­gung mit einbezieht. 

Mit der jet­zt geplanten Berück­sich­ti­gung der nicht-staatlichen Verf
olgung
sollte nun endlich diese von Flüchtlingss­chut­zor­gan­i­sa­tio­nen jahrelang
geforderte Anpas­sung der deutschen Prax­is an den €päis­chen und internationalen
Stan­dart erfol­gen. Es han­delt sich dabei also keineswegs um eine Ausweitung des
Asyl­rechts, son­dern endlich um die kor­rek­te Anwen­dung der Genfer
Flüchtlingskon­ven­tion. Gle­ichzeit­ig wird hier­mit ein pos­i­tiv­er Beitrag zur
Asyl­recht­shar­mon­isierung in Europa geleis­tet (zu empfehlen hierzu: Stel­lung­nah­men von
amnesty inter­na­tion­al und vom UNHCR zur Exper­te­nan­hörung, über FR Bran­den­burg zu
beziehen) 

Was heißt das ? 

Herr Stolpe will diese Verbesserung radikal stre­ichen und ist der Meinung,
man kön­nte für solche “Fälle” auch “weit­er­hin human­itäre Lösun­gen” (MAZ,
1.2.02) find­en. Wir, die wir täglich mit Flüchtlin­gen arbeit­en, wis­sen, dass es
diese human­itären Lösun­gen schon jet­zt nicht gibt, und dass sie nur in den
wenig­sten, medi­en­wirk­samen Fällen erre­icht wer­den kön­nen. Die Forderung,
nicht­staatliche Ver­fol­gung nicht anzuerken­nen bedeutet, Flüchtlinge aus
Bürg­erkriegs­ge­bi­eten einen legalen Sta­tus in unserem Land zu ver­wehren und sie mit
“Bescheini­gun­gen” in einem Aus­reise­lager zur bald­möglich­sten Aus­reise zu drän­gen. So
gal­ten Flüchtlinge aus Afghanistan jahre­lang nicht als vom Staat verfolgt
und hät­ten nach Her­rn Stolpes Forderung auch keine Chance auf ein
men­schen­würdi­ges Leben in Deutsch­land. Eben­so ver­hält es sich z.B. mit den auch in
Bran­den­burg leben­den Flüchtlin­gen aus Kolumbi­en, deren Ver­fol­gung durch die
Paramil­itärs nicht als staatliche Ver­fol­gung ange­se­hen wird und denen somit ein
wirk­samer Schutz ver­wehrt wird. 

Sollen diese hier Schutz suchen­den Men­schen, die um Leib und Leben fürchten
müssen, wirk­lich ins Aus­reise­lager kom­men und abgeschoben wer­den, nur weil
die Bun­desre­pub­lik Deutsch­land den von der GFK garantierten Schutz unter den
Vor­be­halt stellt, daß der Ver­fol­ger ein Staat sein muß ? 

Wenn Min­is­ter­präsi­dent Stolpe behauptet, die Anerken­nung der
nicht-staatlichen Ver­fol­gung als Asyl­grund würde einen Anreiz zur Flucht nach Deutschland
darstellen, so scheint er die Tat­sachen zu verken­nen: “UNHCR hat auch keine
Anhalt­spunk­te dafür, daß die Flüchtlingsan­erken­nung auf Grund von
nicht­staatlich­er Ver­fol­gung eine uner­wün­schte Sog-Wirkung aus­lösen kön­nte. Die Auswahl des
Aufen­thaltsstaates wird weniger durch die jew­eilige Inter­pre­ta­tion des
Flüchtlings­be­griffs als von Zweck­mäßigkeits­gesicht­spunk­ten (beispiel­sweise die
Erre­ich­barkeit des Ter­ri­to­ri­ums, die Anwe­sen­heit von Familienangehörigen)
bes­timmt.” (UNHCR Stel­lung­nahme vom 14.1.02, S.3 zur Exper­te­nan­hörung). Ebenso
for­muliert amnesty inter­na­tion­al: “Der Ein­wand, die Neuregelung weite den Zuzug
von Aus­län­dern in die Bun­desre­pub­lik stark aus, geht aber fehlt. Es geht darum,
dass die Per­so­n­en, die schon bish­er nach Deutsch­land gekom­men sind, aber
über­wiegend nicht abgeschoben wer­den kon­nten, einen sicheren Aufenthaltsstatus
erhalten.”

2. Eine weit­ere Forderung von Her­rn Stolpe ist die Her­ab­set­zung des
Min­destal­ters für den Fam­i­li­en­nachzug: statt dem geplanten Nachzugsalter von Kindern
bis 14 Jahre ver­langt er eine Fest­set­zung der Alters­gren­ze bei 12 Jahren. 

Worum geht es ? 

Die Regelun­gen zum Fam­i­li­en­nachzug im Geset­zen­twurf sehen ein abgestuftes
(Un)Recht vor: Nur Hochqual­i­fizierte, Asyl­berechtigte und
Kon­ven­tions­flüchtlinge dür­fen ihre min­der­jähri­gen Kinder bis zum Alter von 18 Jahren nachkommen
lassen . Für andere Fälle war die Nachzugsalters­gren­ze von 16 auf 14 Jahre
abge­senkt wor­den. Diese geplante Regelung war bere­its ein Rückschritt gegenüber
dem Sta­tus Quo, der bis­lang bei 16 Jahren liegt. Und nun will Stolpe noch
weit­er gehen: statt der Alters­gren­ze bei 14 Jahren soll sie auf Brandenburgs
Wirken hin auf 12 Jahre gesenkt wer­den. Men­schen, die hier aus humanitären
Grün­den eine Aufen­thalt­ser­laub­nis erhal­ten haben, soll hier der Familiennachzug
ver­weigert wer­den. Das ist schlicht grundge­set­zwidrig und mit der Vor­gabe in
Art.5 Ziff. 3 EURiliE nicht vere­in­bar (zu empfehlen hierzu: Stel­lung­nah­men des
DGB, des deutschen Juristin­nen­bund, des deutschen Anwaltvere­ins und von Pro
Asyl zur Exper­te­nan­hörung, über FR Bran­den­burg zu beziehen) 

Was heißt das ? 

Es dauert oft viele Jahre, ehe Flüchtlinge ihre Anerken­nung bekom­men und
damit den Sta­tus erlan­gen, der es ihnen ermöglicht, ihre Kinder offiziell zu
sich zu holen. Soll­ten die Kinder in dieser Ver­fahren­szeit älter als 12 Jahre
gewor­den sein, fordert Herr Stolpe die lebenslange Tren­nung der Fam­i­lie — denn
die Kinder dür­fen nicht nach Deutsch­land und den Eltern ist die Rück­kehr in
ihre Heimat ver­wehrt. Richtig stellt Herr Stolpe fest: “ger­ade im Alter
zwis­chen 12 und 18 Jahren find­en wichtige Entwick­lun­gen statt” — will aber den
Eltern ver­wehren, mit ihren Kindern zusam­men zu leben und an diesen Entwicklungen
teil zu haben. 

3. Stolpe macht sich mit seinen Äußerun­gen zum The­ma Zuwan­derung zum
geisti­gen Brandstifter ! 

Wenn Herr Stolpe, wie in der MAZ am 01.02.02 geschehen, einen Zusammenhang
zwis­chen Anerken­nung nicht-staatlich­er Ver­fol­gung und erhöhter
Frem­den­feindlichkeit kon­stru­iert, so ist dies im höch­sten Maße gefährlich. Es ist doch
all­ge­mein bekan­nt, wie wichtig poli­tis­che Entschei­dun­gen für das Mei­n­ungs­bild in
der Bevölkerung sind! Unter­stützt die Lan­desregierung diese
Abschot­tungspoli­tik, so wer­den sich diese Ten­den­zen auch in der Bevölkerung wider­spiegeln. Eine
Gle­ich­set­zung ‘weniger Aus­län­derIn­nen bedeutet weniger Frem­den­hass’ ist Öl
auf das Feuer des Fremdenhasses. 

Ein eben­solch gefährlich­es Kon­strukt ist der im sel­ben Inter­view von Herrn
Stolpe vertretene Zusam­men­hang zwis­chen Masse­nar­beit­slosigkeit und
Zuwan­derung. Wir geben Her­rn Stolpe recht, daß es sich hier um ein psychologischen
Phänomen han­delt: So wird ver­bre­it­et, daß Flüchtlinge Deutschen die Arbeitsplätze
weg­nehmen, denn die Bevölkerung unter­schei­det im All­ge­meinen nicht zwischen
Arbeitsmi­gran­tInnen und Flüchtlin­gen — alle sind Aus­län­derIn­nen. Doch wie
sieht das in Bran­den­burg aus? Bei einem Aus­län­derIn­nenan­teil von etwas mehr als 2
% und ein­er Arbeit­slosigkeit bis zu teil­weise 20% in den Kom­munen kann der
Man­gel an Arbeit­splätzen rein rech­ner­isch unmöglich an den hier lebenden
Aus­län­derIn­nen liegen — das sind Tat­sachen, die öffentlich von PolitikerInnen
vertreten wer­den müssen, um Angst und Hass in der deutschen Bevölkerung
abzubauen! 

Wir möcht­en hier noch ein­mal deut­lich anmerken, dass auch wir für die
Schaf­fung eines Zuwan­derungs­ge­set­zes sind. Der jet­zt vor­liegende Gesetzentwurf
bein­hal­tet aber eine nicht über­schaubare Fülle von Änderun­gen, die in der
Gesamtheit kaum jemand erfassen kann und die nicht aus­re­ichend disku­tiert wurde. Er
ist deut­lich von wirtschaftlichen Inter­essen geprägt, verbessert die Stellung
von hochqual­i­fizierten Arbeit­skräften, ver­schlechtert aber mas­siv die
Sit­u­a­tion der Men­schen, die in unserem Land Schutz suchen. 

Zudem hal­ten wir es nicht für sin­nvoll, eine Geset­zge­bung zur
Arbeitsmi­gra­tion, zur Ter­ror-Bekämp­fung und zum Schutz für Flüchtlinge auf einen
gemein­samen Weg zu brin­gen. Der vor­liegende Entwurf stellt einen ‘Kuh­han­del’ dar:
kon­trol­lierte Zuwan­derung von Arbeit­skräften auf Kosten des Flüchtlingsschutzes. 

Wir möcht­en Sie bit­ten, diese unmen­schliche Poli­tik im Land Brandenburg
nicht zuzu­lassen. Das Land Bran­den­burg sollte wegen der oben genannten
Geset­zesin­halte dem Zuwan­derungs­ge­setz in der jet­zi­gen Form nicht zus­tim­men. Eine
darüber hin­aus gehende Ver­schär­fung, wie Sie von Her­rn Stolpe und Her­rn Schönbohm
gefordert wird, darf durch das Land Bran­den­burg nicht in das
Gesetzgeb
ungsver­fahren einge­bracht wer­den — auch nicht um den Koali­tions­frieden zu retten ! 

Unsere drin­gende Bitte an Sie: 

Wer­den Sie Ihrer Ver­ant­wor­tung für den Schutz von Flüchtlin­gen und
Migran­tInnen ein­er­seits, und Ihrer Ver­ant­wor­tung für ein friedlich­es und respektvolles
Miteinan­der in unser­er Gesellschaft ander­er­seits gerecht! 

Es bedarf ein­er klaren, sachgerecht fundierten Entschei­dung für ein neues 

Flüchtlingsrecht, dieses darf nicht hin­ter dem jet­zt gel­tenden Recht
zurückbleiben! 

Die Koali­tion­seinigkeit darf nicht über den Men­schen­recht­en stehen! 

Treten Sie der Mißach­tung der Gen­fer Flüchtlingskon­ven­tion entgegen — 

Sie soll­ten diesen vom Min­is­ter­präsi­den­ten und Innen­min­is­ter Brandenburgs
geforderten Verän­derun­gen nicht zustimmen! 

Wir hof­fen auf Sie ! 

Für Nach­fra­gen oder Gespräche ste­hen wir Ihnen jed­erzeit gerne zur
Ver­fü­gung. Wir kön­nen Ihnen ausser­dem die aus­führlichen Stel­lung­nah­men der
Wohlfahrtsver­bände, des UNHCR, divers­er Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tio­nen, des DGB etc. zur
Ver­fü­gung stellen oder Ihnen Inter­net­seit­en nen­nen, auf denen Sie das entsprechende Mate­r­i­al finden. 

Mit fre­undlichen Grüßen 

für den Flüchtlingsrat Brandenburg 

Judith Gleitze, Mar­i­on Wettach

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot