NEURUPPIN Das Amtsgericht Neuruppin verurteilte am 28.10.04 den 25-jährigen Christoph B. zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro. Dem Angeklagten war das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen vorgeworfen wurden.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der aus Neuruppin stammende Mann bei einem Besuch einer Veranstaltung im Jugendclub JFZ auf der dortigen Toilette „Sieg Heil“ gerufen haben soll. Nach RA-Informationen geschah der Vorfall am 14. März. Laut Gerhard Pries, Pressesprecher am Neuruppiner Amtsgericht, habe der Angeklagte , über den bisher keine Vorstrafen bekannt sind, die Tat abgestritten. Durch Aussagen während der Beweisaufnahme – drei Zeugen waren geladen worden – konnte die Straftat jedoch nachgewiesen werden.