Kategorien
Uncategorized

Urteil am Neuruppiner Amtsgericht: Nazi-Gruß kam teuer zu stehen

NEURUPPIN Das Amts­gericht Neu­rup­pin verurteilte am 28.10.04 den 25-jähri­gen Christoph B. zu ein­er Geld­strafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro. Dem Angeklagten war das Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungs­feindlich­er Organ­i­sa­tio­nen vorge­wor­fen wurden. 

Die Kam­mer sah es als erwiesen an, dass der aus Neu­rup­pin stam­mende Mann bei einem Besuch ein­er Ver­anstal­tung im Jugend­club JFZ auf der dor­ti­gen Toi­lette „Sieg Heil“ gerufen haben soll. Nach RA-Infor­ma­tio­nen geschah der Vor­fall am 14. März. Laut Ger­hard Pries, Press­esprech­er am Neu­rup­pin­er Amts­gericht, habe der Angeklagte , über den bish­er keine Vorstrafen bekan­nt sind, die Tat abgestrit­ten. Durch Aus­sagen während der Beweisauf­nahme – drei Zeu­gen waren geladen wor­den – kon­nte die Straftat jedoch nachgewiesen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot