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Urteil im Diskomord-Prozess erwartet

(MOZ) Frank­furt (Oder) (ddp-lbg). Im so genan­nten Disko­mord-Prozess will das
Landgericht Frank­furt (Oder) am Don­ner­stag (14.00 Uhr) das Urteil verkünden.
In dem Ver­fahren sind fünf Män­ner zwis­chen 19 und 26 Jahren angeklagt. Sie
sollen am 1. Juni 2002 in Neu Mahlisch bei Seelow einen 29-jährigen
Dachdeck­er nach einem Disko-Besuch zusam­mengeschla­gen haben. Der 23 Jahre
alte Matthias R. habe das Opfer dann mit einem Mess­er getötet. Ste­fan K.
(25) habe dabei ges­tanden und die Tat gedeckt. 

Der Staat­san­walt hat­te lebenslange Haft wegen Mordes für die beiden
Haup­tangeklagten gefordert. Für weit­ere zwei Beschuldigte beantragte er
wegen Bei­hil­fe zum Mord 12 und 14 Jahre, für den fün­ften Angeklagten drei
Jahre Gefäng­nis wegen unter­lassen­er Anzeige. «Jed­er Einzelne hätte den Mord
ver­hin­dern kön­nen», sagte der Staat­san­walt. Doch die Angeklagten hätten
nicht einge­grif­f­en, weil sie woll­ten, dass das zuvor mis­shan­delte Opfer
nicht mehr aus­sagen kann. 

Die Vertei­di­ger gin­gen dage­gen nicht von einem Mord aus. Der Anwalt von
Matthias R. plädierte auf elfein­halb Jahre Haft wegen Kör­per­ver­let­zung mit
Todes­folge. Sein Man­dant habe nicht die Absicht gehabt zu töten. Er sei
betrunk­en gewe­sen und habe mech­a­nisch gehan­delt. Der Anwalt von Ste­fan K.
forderte max­i­mal fünf Jahre Haft wegen Raubes und Kör­per­ver­let­zung. Die
übri­gen Rechtsvertreter ver­langten eben­falls geringe Strafen. Eine wegen
unter­lassen­er Hil­feleis­tung angeklagte 23-jährige Frau wurde bere­its zu
ein­er Geld­strafe auf Bewährung verurteilt. 

Urteil im Rapsfeldmord-Prozess

(BM) Frank­furt (O.) — Im so genan­nten Raps­feld­mord-Prozess sollen mor­gen die
Urteile gegen die fünf Angeklagten gesprochen wer­den. Nach Überzeu­gung der
Staat­san­waltschaft haben sie das 29 Jahre alte Opfer am 1. Juni 2002 in eine
ein­same Gegend ent­führt, dort mit einem Axtstiel mis­shan­delt und mit mehr
als 30 Messer­stichen umge­bracht. Die Leiche des Opfers wurde erst Wochen
später bei der Rapsernte gefun­den. Die Staat­san­waltschaft hat zwei Mal
lebenslange Haft­strafen und drei langjährige Gefäng­nis­strafen beantragt. Die
Vertei­di­gung plädierte auf Strafen bis zu elfein­halb Jahre Haft.

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