(MOZ) Frankfurt (Oder) (ddp-lbg). Im so genannten Diskomord-Prozess will das
Landgericht Frankfurt (Oder) am Donnerstag (14.00 Uhr) das Urteil verkünden.
In dem Verfahren sind fünf Männer zwischen 19 und 26 Jahren angeklagt. Sie
sollen am 1. Juni 2002 in Neu Mahlisch bei Seelow einen 29-jährigen
Dachdecker nach einem Disko-Besuch zusammengeschlagen haben. Der 23 Jahre
alte Matthias R. habe das Opfer dann mit einem Messer getötet. Stefan K.
(25) habe dabei gestanden und die Tat gedeckt.
Der Staatsanwalt hatte lebenslange Haft wegen Mordes für die beiden
Hauptangeklagten gefordert. Für weitere zwei Beschuldigte beantragte er
wegen Beihilfe zum Mord 12 und 14 Jahre, für den fünften Angeklagten drei
Jahre Gefängnis wegen unterlassener Anzeige. «Jeder Einzelne hätte den Mord
verhindern können», sagte der Staatsanwalt. Doch die Angeklagten hätten
nicht eingegriffen, weil sie wollten, dass das zuvor misshandelte Opfer
nicht mehr aussagen kann.
Die Verteidiger gingen dagegen nicht von einem Mord aus. Der Anwalt von
Matthias R. plädierte auf elfeinhalb Jahre Haft wegen Körperverletzung mit
Todesfolge. Sein Mandant habe nicht die Absicht gehabt zu töten. Er sei
betrunken gewesen und habe mechanisch gehandelt. Der Anwalt von Stefan K.
forderte maximal fünf Jahre Haft wegen Raubes und Körperverletzung. Die
übrigen Rechtsvertreter verlangten ebenfalls geringe Strafen. Eine wegen
unterlassener Hilfeleistung angeklagte 23-jährige Frau wurde bereits zu
einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt.
Urteil im Rapsfeldmord-Prozess
(BM) Frankfurt (O.) — Im so genannten Rapsfeldmord-Prozess sollen morgen die
Urteile gegen die fünf Angeklagten gesprochen werden. Nach Überzeugung der
Staatsanwaltschaft haben sie das 29 Jahre alte Opfer am 1. Juni 2002 in eine
einsame Gegend entführt, dort mit einem Axtstiel misshandelt und mit mehr
als 30 Messerstichen umgebracht. Die Leiche des Opfers wurde erst Wochen
später bei der Rapsernte gefunden. Die Staatsanwaltschaft hat zwei Mal
lebenslange Haftstrafen und drei langjährige Gefängnisstrafen beantragt. Die
Verteidigung plädierte auf Strafen bis zu elfeinhalb Jahre Haft.