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Urteil im Diskomord-Prozess erwartet

Der Sprech­er des Landgerichts Frank­furt (Oder) teilte soeben mit, dass die Ver­hand­lung am morgi­gen Fre­itag wegen Krankheit aus­fällt. Als neuer Ter­min wurde der 3. April 2003, 14.00 Uhr, anberaumt. 

(hier die “alte meldung”) 

Urteil im Disko­mord-Prozess erwartet 

Frank­furt (Oder) (ddp-lbg). Im so genan­nten Disko­mord-Prozess will das
Landgericht Frank­furt (Oder) am Fre­itag (9.30 Uhr) das Urteil
verkün­den. In dem
Ver­fahren sind fünf Män­ner zwis­chen 19 und 26 Jahren angeklagt. Sie
sollen am
1. Juni 2002 in Neu Mahlisch bei Seelow einen 29-jähri­gen Dachdecker
nach
einem Disko-Besuch zusam­mengeschla­gen haben. Der 23 Jahre alte Matthias
R. habe
das Opfer dann mit einem Mess­er getötet. Ste­fan K. (25) habe dabei
gestanden
und die Tat gedeckt.
Der Staat­san­walt hat­te lebenslange Haft wegen Mordes für die beiden
Haup­tangeklagten gefordert. Für zwei weit­ere Beschuldigte beantragte er
wegen
Bei­hil­fe zum Mord 12 und 14 Jahre, für den fün­ften Angeklagten drei
Jahre Haft wegen
unter­lassen­er Anzeige. «Jed­er Einzelne hätte den Mord verhindern
können»,
sagte der Staat­san­walt. Doch die Angeklagten hät­ten nicht eingegriffen,
weil
sie woll­ten, dass das zuvor mis­shan­delte Opfer nicht mehr aussagen
kann.
Die Vertei­di­ger gin­gen dage­gen nicht von einem Mord aus. Der Anwalt von
Matthias R. plädierte auf elfein­halb Jahre Haft wegen Körperverletzung
mit
Todes­folge. Sein Man­dant habe nicht die Absicht gehabt zu töten. Er sei
betrunken
gewe­sen und habe mech­a­nisch gehan­delt. Der Anwalt von Ste­fan K.
forderte
max­i­mal fünf Jahre Haft wegen Raubes und Kör­per­ver­let­zung. Die übrigen
Rechtsvertreter ver­langten eben­falls geringe Strafen. Eine wegen
unterlassener
Hil­feleis­tung angeklagte 23-jährige Frau wurde bere­its zu einer
Geld­strafe auf
Bewährung verurteilt.

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