Der Sprecher des Landgerichts Frankfurt (Oder) teilte soeben mit, dass die Verhandlung am morgigen Freitag wegen Krankheit ausfällt. Als neuer Termin wurde der 3. April 2003, 14.00 Uhr, anberaumt.
(hier die “alte meldung”)
Urteil im Diskomord-Prozess erwartet
Frankfurt (Oder) (ddp-lbg). Im so genannten Diskomord-Prozess will das
Landgericht Frankfurt (Oder) am Freitag (9.30 Uhr) das Urteil
verkünden. In dem
Verfahren sind fünf Männer zwischen 19 und 26 Jahren angeklagt. Sie
sollen am
1. Juni 2002 in Neu Mahlisch bei Seelow einen 29-jährigen Dachdecker
nach
einem Disko-Besuch zusammengeschlagen haben. Der 23 Jahre alte Matthias
R. habe
das Opfer dann mit einem Messer getötet. Stefan K. (25) habe dabei
gestanden
und die Tat gedeckt.
Der Staatsanwalt hatte lebenslange Haft wegen Mordes für die beiden
Hauptangeklagten gefordert. Für zwei weitere Beschuldigte beantragte er
wegen
Beihilfe zum Mord 12 und 14 Jahre, für den fünften Angeklagten drei
Jahre Haft wegen
unterlassener Anzeige. «Jeder Einzelne hätte den Mord verhindern
können»,
sagte der Staatsanwalt. Doch die Angeklagten hätten nicht eingegriffen,
weil
sie wollten, dass das zuvor misshandelte Opfer nicht mehr aussagen
kann.
Die Verteidiger gingen dagegen nicht von einem Mord aus. Der Anwalt von
Matthias R. plädierte auf elfeinhalb Jahre Haft wegen Körperverletzung
mit
Todesfolge. Sein Mandant habe nicht die Absicht gehabt zu töten. Er sei
betrunken
gewesen und habe mechanisch gehandelt. Der Anwalt von Stefan K.
forderte
maximal fünf Jahre Haft wegen Raubes und Körperverletzung. Die übrigen
Rechtsvertreter verlangten ebenfalls geringe Strafen. Eine wegen
unterlassener
Hilfeleistung angeklagte 23-jährige Frau wurde bereits zu einer
Geldstrafe auf
Bewährung verurteilt.