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Urteil im Schlägerei-Prozess

Zu Geld­strafen von 2000 bzw. 400 Euro hat das Amts­gericht Bernau am Mon­tag den 22-jähri­gen Chris­t­ian H. und den ein Jahr älteren Kevin L. verurteilt, die am 19. Juli ver­gan­genen Jahres im Bernauer Stadt­park eine Gruppe von Jugendlichen ange­grif­f­en hatten.

Die stark alko­holisierten Män­ner hat­ten sich der friedlich im Park sitzen­den Gruppe genähert. Chris­t­ian H. fing ohne Grund an, die Jugendlichen anzupö­beln. Worte wie “Zeck­en” und “niedere Rasse” fie­len. Anschließend warf sich Chris­t­ian H. auf einen der Jugendlichen und es kam zu ein­er Schlägerei. Kevin L. wurde durch die Zeu­ge­naus­sagen ent­lastet. Er habe mehrfach ver­sucht, Chris­t­ian H. zurück zu hal­ten, berichteten die Jugendlichen.

Das war sein Glück, denn Kevin L. ist vorbe­straft, stand unter anderem wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung noch unter ein­er Bewährungsstrafe.

Zwar habe er sich nicht ganz richtig ver­hal­ten, urteilte Richter Andreas Müller, trotz­dem sei die Schuld von Kevin L. ger­ing. Bei­de Angeklagte waren voll geständig, haben sich inzwis­chen bei ihren Opfern entschuldigt und nah­men am Täter-Opfer-Aus­gle­ich teil.

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