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V‑Mann-Affäre: Interview mit Michel Friedman

Michel Fried­man fordert, V‑Leute in der NPD-Führung abzuziehen oder die Kon­tak­te zu ihnen abzubrechen. Sie müssten dort men­schen­feindliche Beschlüsse mit­tra­gen. “Das darf nicht sein”, so Friedman. 

 


Ein in Berlin ver­hafteter Neon­azi war V‑Mann des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes und möglicher­weise am Ver­trieb ein­er CD beteiligt, auf der dazu aufgerufen wird, Sie umzubrin­gen. Ist das Prob­lem von V‑Leuten in der recht­en Szene ein größeres Prob­lem als nur eines des NPD-Verbotsverfahrens? 

 

Grund­sät­zlich halte ich den Ein­satz von V‑Leuten hier für richtig. Aber dieser Fall zeigt: Die Richtlin­ien reichen nicht aus. 

 

Die Richtlin­ien sind klar, V‑Leute dür­fen mit Straftat­en nichts zu tun haben. Ist das Prob­lem nicht, dass sich kein­er daran hält?

 

Ein V‑Mann, der Straftat­en bege­ht oder daran beteiligt ist, muss ohne Wenn und Aber abgeschal­tet wer­den. Das Ziel heiligt hier nicht die Mittel. 

 

Sind V‑Leute für Ermit­tlun­gen unter Recht­sradikalen unentbehrlich?

 

Der Staat muss sich wehren kön­nen, dazu gehören auch V‑Männer. Aber je tiefer er in diese Szene ein­steigt, umso klar­er und ein­deutiger muss er sich abgrenzen. 

 

Bis zu 15 Prozent war die NPD-Führung mit V‑Leuten durch­set­zt. Ist das zuviel?

 

In jedem Fall. Nach meinem Dafürhal­ten haben V‑Leute in den Vorstän­den der NPD über­haupt nichts zu suchen. Dort find­et die poli­tis­che Wil­lens­bil­dung der Partei statt. V‑Leute müssen Beschlüsse mit­tra­gen, die ein­deutig men­schen­feindlich und demokratiefeindlich sind. Das darf nicht sein. 

 

Kön­nten die V‑Leute nicht darauf hin­wirken, den Radikalis­mus zu dämpfen?

 

Dies ist nicht ihre Auf­gabe. V‑Leute sollen vor Straftat­en war­nen oder sie ver­hin­dern. Das ist alles. 

 

Die Namen der V‑Leute im NPD-Ver­fahren sollen nur gegenüber dem Gericht preis­gegeben wer­den. Genügt das?

 

Ich war dafür, dass der Staat mit dem Ver­bot ein klares Zeichen set­zt. Was dabei nun her­aus­gekom­men ist, beun­ruhigt mich. Aber wenn das Ver­fas­sungs­gericht einen Weg zeigt, wie das Ver­fahren ohne Ent­tar­nung der V‑Leute rechtsstaatlich weit­erge­hen kann, sollte dieser Weg beschrit­ten werden. 

 

Was juris­tisch möglich wäre, ist also auch poli­tisch in Ordnung?

 

Das ist keine poli­tis­che Frage. Es geht vor allem darum, der Ver­fas­sung gerecht zu wer­den. Sollte es dafür nötig sein, die Namen zu nen­nen, müssen diejeni­gen, die das Ver­fahren in Gang geset­zt haben, kon­se­quent bleiben. Ein Scheit­ern des Ver­fahrens muss auf jeden Fall ver­hin­dert werden. 

 

Das Gespräch führte Jost Müller-Neuhof. 

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