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V‑Mann-Affäre: Milde für Hassmusik

BERLIN Der langjährige Berlin­er Neon­azikad­er Lars Burmeis­ter hat wieder ein­mal Glück gehabt. Am Mon­tagabend verurteilte das Amts­gericht Berlin den 33-Jähri­gen für seine Beteili­gung an der Erstel­lung und Ver­bre­itung der recht­sex­tremen CD “Noten des Has­s­es” des Neon­az­iband-Pro­jek­ts “White Aryan Rebels” über­raschend zu ein­er 22-monati­gen Frei­heitsstrafe auf Bewährung. 


Mit der Anfang 2001 pro­duzierten CD hat­ten Burmeis­ter und seine mut­maßlichen Mit­täter, ein V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes und ein V‑Mann des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutz, unver­hohlen zum Mord an Promi­nen­ten wie Michel Fried­man aufgerufen. In Szenepub­lika­tio­nen brüsteten sich die Neon­azis mit ihrem Erfolg: “Hass ist unser Antrieb, unsere Art zu leben und auch die Zukun­ft, die wir dem Sys­tem predigen.” 

 

Bei einem Neon­azikonz­ert in Berlin war der Ex-Lan­desvor­sitzende der ver­bote­nen FAP am 21. Juli gemein­sam mit dem V‑Mann Toni S. aus Guben festgenom­men wor­den. Bei ein­er Haft­prü­fung am Mon­tag räumte Burmeis­ter nun seine Beteili­gung an der CD im Sinne der Anklage ein, die ihm Her­stel­lung und Ver­bre­itung ver­fas­sungswidriger Pro­pa­gan­da vor­warf. Auf Antrag seines Vertei­di­gers wurde aus dem Haft­prü­fung­ster­min ein reg­ulär­er Prozess. 

 

Bei der Entschei­dung für eine Bewährungsstrafe hielt der Amt­srichter dem 33-Jähri­gen zugute, dass er nicht die treibende Kraft gewe­sen sei. Haup­tini­tia­toren bei der Her­stel­lung und Ver­bre­itung der 3.000 “Noten des Has­s­es” sollen nach Überzeu­gung des Gerichts die V‑Männer Mirko H. aus Sach­sen und Toni S. gewe­sen sein. Gegen bei­de wird ermittelt. 

 

Die Tat­sache, dass der Amt­srichter Lars Burmeis­ter attestierte, er hätte mit seinem umfassenden Geständ­nis glaub­haft Ein­sicht und Reue gezeigt, stößt bei dessen Opfern hinge­gen auf Skep­sis. Zum Beispiel bei Klaus L. (Name geän­dert). Der heute 35-Jährige wird täglich durch seine Nar­ben am Kopf an den bru­tal­en Über­fall durch Burmeis­ter und ein halbes Dutzend Gesin­nungsgenossen im Mai 1992 erinnert. 

 

Ein­er Strafver­fol­gung hat­te sich der wegen Pro­pa­gan­dade­lik­ten vorbe­strafte “Überzeu­gungstäter” damals durch Flucht nach Nor­we­gen entziehen kön­nen. Erst 1996 wurde er nach Deutsch­land aus­geliefert. Und machte nach sein­er Haf­tent­las­sung weit­er wie zuvor: als Kam­er­ad­schafts­führer in Berlin und Pro­duzent von Hassmusik.

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