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Von Rechtsradikalen zusammengeschlagen, weil er helfen wollte


Vor dem Amts­gericht Schwedt, Paul-Mey­er-Str. 8, find­et am Fre­itag, den 13.09.02, um
9 Uhr in Saal 106 die Urteilsverkün­dung in einem Prozess gegen drei Rechtsradikale
statt.

Der Vor­fall fand am 24. Mai let­zten Jahres, am so genan­nten “Her­rentag”, in
Anger­münde statt. Der Lok­führer Chris­t­ian S. war mit seinem acht-jähri­gen Sohn von
ein­er Rad­tour gekom­men, als er erfuhr, dass ein stadt­bekan­nter Rechtsradikaler,
Dan­ny D., einem Punk das Handy gestohlen hat­te. Empört ging Chris­t­ian S. zum
Mark­t­platz, wo sich Dan­ny D. mit zwei weit­eren Recht­sradikalen aufhielt. Als er ihn
zur Rede stellen wollte, wurde er niedergeschla­gen und von allen drei am Boden
liegend getreten. Sein Sohn stand daneben und brach in Heulen aus, als er sah, wie
sein Vater blutüber­strömt am Boden lag. Chris­t­ian S. kam nach kurzer
Bewusst­losigkeit wieder zu sich und stand auf. Als der Recht­sradikale in
provozierend fragte, ob er noch nicht genug habe, wehrte sich Chris­t­ian S.
seinerseits. 

Kay Wen­del vom Vere­in “Opfer­per­spek­tive” merkt dazu an: “Zu hof­fen ist, dass das
Gericht das Ver­hal­ten von Chris­t­ian S. angemessen würdigt: als einen Akt von
Zivil­courage gegen Recht­sradikale, die meinen, sie kön­nten willkür­lich Menschen
ein­schüchtern und demüti­gen. Die Macht der Recht­sradikalen beruht zu einem guten
Teil darauf, dass so viele Men­schen nicht ein­greifen und ihnen Gren­zen setzen.
Chris­t­ian S. hat es ver­sucht und dafür ein hohes Opfer gebracht. Am Fre­itag obliegt
es dem Gericht, den Recht­sradikalen ein­deutige Gren­zen zu setzen.”

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