(MAZ) POTSDAM In der V‑Mann-Affäre zieht die PDS erneut vor das Landesverfassungsgericht. Der “Organstreit” sei nötig, weil Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) die Einsicht in die Akten des Verfassungsschutzes verwehre und dies nicht akzeptabel begründe, erklärte gestern die innenpolitische Sprecherin der PDS-Fraktion, Kerstin Kaiser-Nicht. Die Klage
wird von Kaiser-Nicht als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) zur Kontrolle des Verfassungsschutzes sowie vom parlamentarischen
Geschäftsführer der PDS-Fraktion, Heinz Vietze, eingereicht. Beide bestehen “auf ihrem verfassungsmäßig verankerten Recht auf Akteneinsicht”, hieß es.
Dieses Recht könne nicht von der Landesregierung außer Kraft gesetzt werden. Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes dürfe nicht von der Regierungsmehrheit in der PKK abhängen.
Die PDS geht damit zum zweiten Mal in der V‑Mann-Affäre vor die Verfassungsrichter. Die erste Klage richtete sich gegen einen Beschluss des Landtages. Das Parlament hatte mit den Stimmen der Koalition aus SPD und CDU eine von der PDS beantragte Debatte über die Befugnisse der PKK abgelehnt.
Das Verfassungsgericht wies die Klage mit einem Votum von vier zu drei Richterstimmen unter Verweis auf die Geheimhaltungspflicht der PKK ab. Allerdings wiesen die Richter ausdrücklich darauf hin, dass bei dem
Verfahren nicht das Recht auf Akteneinsicht an sich geprüft wurde.
Das will die PDS nun mit ihrer zweiten Klage erreichen. Es solle geprüft werden, ob die Landesregierung Einsichtsberechtigte auswählen darf. Darüber hinaus solle geklärt werden, ob überhaupt Gründe für eine Ablehnung der
Akteneinsicht vorliegen.
In der V‑Mann-Affäre geht es um den Verrat einer Polizeirazzia in der rechtsextremen Szene durch einen V‑Mann des Verfassungsschutzes. Nach Ansicht der PDS ist die Affäre bis heute nicht aufgeklärt worden.
PDS klagt auf Akteneinsicht im Fall um Verfassungsschutz-Spitzel
Kaiser-Nicht: «Eindruck des Vertuschens»
Die PDS will per Verfassungsklage Einsicht in die Akten zum Fall um den ehemaligen Verfassungsschutz-Spitzel Toni S. erzwingen. Die Klage sei gestern eingereicht worden, teilte die PDS-Landtagsfraktion in Potsdam mit.
Sie sei die “logische Konsequenz des andauernden Mauerns” der SPD/CDU-Landesregierung, sagte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Kerstin Kaiser-Nicht. Der rechtsradikale S. war im Juli 2002 von der Berliner Polizei als V‑Mann des Brandenburger Verfassungsschutzes enttarnt
worden.
Das Berliner Landgericht verurteilte S. wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verwendung von Nazi-Symbolen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Das Gericht befand zudem, Verfassungsschützer hätten dem V‑Mann
bei seinen rechten Umtrieben teils tatkräftig zur Seite gestanden. Beispielsweise soll S. vor einer Polizei-Razzia gewarnt worden sein.
Die Hintergründe dieser laut PDS “publik gewordenen Pannen” liegen nach Auffassung der Partei noch immer im Dunkeln. Weil die Landesregierung sogar der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Landtags Einsicht in die
Akten des Verfassungsschutzes verwehre, bleibe “der Eindruck des Vertuschens”, sagte Kaiser-Nicht.
Im Juni 2003 hatte das Brandenburger Verfassungsgericht eine erste PDS-Klage im Fall Toni S. abgewiesen. Inhalt dieser Klage war den Angaben zufolge die Forderung, der Landtag solle die Kontrollkommission zur Akteneinsicht
beauftragen. Nach Darstellung der PDS ließ das damalige Urteil jedoch offen, ob und in welchem Umfang überhaupt ein Recht auf Einsicht in die Unterlagen
bestehe.