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V‑Mann-Affäre: PDS klagt vor Gericht

(MAZ) POTSDAM In der V‑Mann-Affäre zieht die PDS erneut vor das Lan­desver­fas­sungs­gericht. Der “Organstre­it” sei nötig, weil Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) die Ein­sicht in die Akten des Ver­fas­sungss­chutzes ver­wehre und dies nicht akzept­abel begründe, erk­lärte gestern die innen­poli­tis­che Sprecherin der PDS-Frak­tion, Ker­stin Kaiser-Nicht. Die Klage
wird von Kaiser-Nicht als Mit­glied der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) zur Kon­trolle des Ver­fas­sungss­chutzes sowie vom parlamentarischen
Geschäfts­führer der PDS-Frak­tion, Heinz Viet­ze, ein­gere­icht. Bei­de beste­hen “auf ihrem ver­fas­sungsmäßig ver­ankerten Recht auf Aktenein­sicht”, hieß es.
Dieses Recht könne nicht von der Lan­desregierung außer Kraft geset­zt wer­den. Die par­la­men­tarische Kon­trolle des Ver­fas­sungss­chutzes dürfe nicht von der Regierungsmehrheit in der PKK abhängen. 

Die PDS geht damit zum zweit­en Mal in der V‑Mann-Affäre vor die Ver­fas­sungsrichter. Die erste Klage richtete sich gegen einen Beschluss des Land­tages. Das Par­la­ment hat­te mit den Stim­men der Koali­tion aus SPD und CDU eine von der PDS beantragte Debat­te über die Befug­nisse der PKK abgelehnt.
Das Ver­fas­sungs­gericht wies die Klage mit einem Votum von vier zu drei Richter­stim­men unter Ver­weis auf die Geheimhal­tungspflicht der PKK ab. Allerd­ings wiesen die Richter aus­drück­lich darauf hin, dass bei dem
Ver­fahren nicht das Recht auf Aktenein­sicht an sich geprüft wurde. 

Das will die PDS nun mit ihrer zweit­en Klage erre­ichen. Es solle geprüft wer­den, ob die Lan­desregierung Ein­sichts­berechtigte auswählen darf. Darüber hin­aus solle gek­lärt wer­den, ob über­haupt Gründe für eine Ablehnung der
Aktenein­sicht vorliegen. 

In der V‑Mann-Affäre geht es um den Ver­rat ein­er Polizeirazz­ia in der recht­sex­tremen Szene durch einen V‑Mann des Ver­fas­sungss­chutzes. Nach Ansicht der PDS ist die Affäre bis heute nicht aufgek­lärt worden. 

PDS klagt auf Aktenein­sicht im Fall um Verfassungsschutz-Spitzel

Kaiser-Nicht: «Ein­druck des Vertuschens»

Die PDS will per Ver­fas­sungsklage Ein­sicht in die Akten zum Fall um den ehe­ma­li­gen Ver­fas­sungss­chutz-Spitzel Toni S. erzwin­gen. Die Klage sei gestern ein­gere­icht wor­den, teilte die PDS-Land­tags­frak­tion in Pots­dam mit. 

Sie sei die “logis­che Kon­se­quenz des andauern­den Mauerns” der SPD/C­DU-Lan­desregierung, sagte die innen­poli­tis­che Sprecherin der Frak­tion, Ker­stin Kaiser-Nicht. Der recht­sradikale S. war im Juli 2002 von der Berlin­er Polizei als V‑Mann des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes enttarnt
worden. 

Das Berlin­er Landgericht verurteilte S. wegen Volksver­het­zung, Gewalt­darstel­lung und Ver­wen­dung von Nazi-Sym­bol­en zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Das Gericht befand zudem, Ver­fas­sungss­chützer hät­ten dem V‑Mann
bei seinen recht­en Umtrieben teils tatkräftig zur Seite ges­tanden. Beispiel­sweise soll S. vor ein­er Polizei-Razz­ia gewarnt wor­den sein. 

Die Hin­ter­gründe dieser laut PDS “pub­lik gewor­de­nen Pan­nen” liegen nach Auf­fas­sung der Partei noch immer im Dunkeln. Weil die Lan­desregierung sog­ar der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) des Land­tags Ein­sicht in die
Akten des Ver­fas­sungss­chutzes ver­wehre, bleibe “der Ein­druck des Ver­tuschens”, sagte Kaiser-Nicht. 

Im Juni 2003 hat­te das Bran­den­burg­er Ver­fas­sungs­gericht eine erste PDS-Klage im Fall Toni S. abgewiesen. Inhalt dieser Klage war den Angaben zufolge die Forderung, der Land­tag solle die Kon­trol­lkom­mis­sion zur Akteneinsicht
beauf­tra­gen. Nach Darstel­lung der PDS ließ das dama­lige Urteil jedoch offen, ob und in welchem Umfang über­haupt ein Recht auf Ein­sicht in die Unterlagen
bestehe.

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