Kategorien
Uncategorized

V‑Mann-Affäre: Prozess beginnt am Dienstag


POTSDAM/BERLIN Der im Juli 2002 von Berlin­er Behör­den ent­tarnte V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, der Cot­tbuser Neon­azi Toni S., wird nach Infor­ma­tio­nen der MAZ nicht in ein Zeu­gen­schutzpro­gramm über­nom­men. Berlin und Bran­den­burg hät­ten sich lediglich “auf geeignete Schutz­maß­nah­men geeinigt”, bestätigte der Sprech­er des Pots­damer Innen­min­is­teri­ums, Heiko Hom­burg. Jede Maß­nahme hänge von ein­er “Gefährdungs­analyse” im Einzelfall ab. 

Nor­maler­weise bewahrt der Staat ent­tarnte Ver­trauensleute mit kost­spieli­gen Schutzpro­gram­men vor möglichen Racheak­ten. Unter anderem wird den Ex-Infor­man­ten eine neue Iden­tität ver­schafft. Bei Toni S. wurde auf den Aufwand wohl deshalb verzichtet, weil er seinen Auf­tragge­ber, die Pots­damer Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde, offen­bar sys­tem­a­tisch hin­ter­gan­gen hatte. 

Welche Rolle V‑Mann Toni S. in der recht­sex­tremen Musik­szene gespielt hat, beschäftigt am kom­menden Dien­stag das Krim­i­nal­gericht in Moabit. Die Berlin­er Staat­san­waltschaft wirft dem 28-Jähri­gen vor, eine CD hergestellt und ver­trieben zu haben, die zur Tötung promi­nen­ter Per­so­n­en des öffentlichen Lebens aufhet­zt. Es han­delt sich um die CD “Noten des Has­s­es” der Neon­azi-Band “White Aryan Rebels”. Von dieser bish­er einzi­gen CD der obskuren Band wur­den Ende 2000 etwa 2800 Exem­plare pro­duziert. Diese Erstau­flage wurde bis etwa April 2001 kom­plett verkauft. 

Laut Berlin­er Staat­san­waltschaft gehörte V‑Mann Toni S. zu den “Haup­tini­tia­toren bei Her­stel­lung und Ver­trieb der CD”. Der zweite Haup­tini­tia­tor sei Mirko Hesse gewe­sen. Der Neon­azi aus Sach­sen gilt als V‑Mann des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutzes und als ein­er der maßge­blichen Neon­azis im recht­sex­tremen Musikgewerbe. Dem­nach hät­ten V‑Leute zweier Geheim­di­en­ste eine der gefährlich­sten Neon­azi-CD der ver­gan­genen Jahre produziert. 

Dass Toni S. Geschäfte abwick­elte, von denen der Ver­fas­sungss­chutz nichts wusste, wird nicht mehr bestrit­ten. Wahrschein­lich hat­te Toni S. knapp dreimal so viele “Noten des Has­s­es” verkauft (1400 Exem­plare), wie ihm der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz ges­tat­tet hat­te (500 Stück). Nach dessen Plä­nen sollte Toni S. das neon­azis­tis­che Musikgeschäft durch eigenes Mitwirken infil­tri­eren, um bei der Aufdeck­ung €paweit­er Pro­duk­tions- und Han­delsstruk­turen mitzuwirken. 

Strit­tig bleibt jedoch, ob Toni S. der “Kopf” der “White Aryan Rebels” war — wovon die Berlin­er Staat­san­waltschaft aus­ge­ht. Bran­den­burg­er Behör­den sind hinge­gen überzeugt, dass die Berlin­er Neon­azi-Größe Lars Burmeis­ter hin­ter den “White Aryan Rebels” steck­te. Der 40-Jährige, der seit mehr als zehn Jahren zu den Top-Neon­azis in der Haupt­stadt zählt, habe die Texte geschrieben und die Songs gesun­gen. Stim­me­nanaly­sen hät­ten dies belegt. 

Der Prozess gegen Toni S. kön­nte am Rande bere­its Einzel­heit­en von beson­der­er Pikan­terie zur Sprache brin­gen, die möglicher­weise erst zu einem späteren Zeit­punkt in konzen­tri­ert­er Form vor dem Landgericht Cot­tbus ver­han­delt wer­den. Die Staat­san­waltschaft Cot­tbus ermit­telt derzeit gegen jenen Mitar­beit­er des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, der Toni S. betreut hat. 

Die Rolle, die der V‑Mann-Führer mit dem Tarn­na­men “Dirk Bar­tok” spielte, erscheint manchem merk­würdig. Die Berlin­er Staat­san­waltschaft ver­mutet sog­ar, dass Bar­tok die krim­inellen Machen­schaften von Toni S. ermöglicht und teil­weise gedeckt hat. Ange­blich hat Bar­tok seinen V‑Mann vor ein­er geplanten Durch­suchun­gen sein­er Woh­nung gewarnt. Ob dies zu den rou­tinemäßi­gen Ermah­nun­gen des V‑Mann-Führers an den V‑Mann, keine Straftat­en zu bege­hen, gehörte, soll über­prüft wer­den. Tat­säch­lich wurde die Cot­tbuser Woh­nung des V‑Manns im März dieses Jahres durch­sucht. Belas­ten­des wurde jedoch nicht gefunden. 

Nach MAZ-Infor­ma­tio­nen wurde aus­gerech­net V‑Mann-Führer Bar­tok nicht über diese von der Staat­san­waltschaft Cot­tbus ange­ord­nete Durch­suchung informiert. Das Faz­it müsste the­o­retisch laut­en: Wer nichts wusste, kon­nte nichts ver­rat­en. Ob jedoch der V‑Mann-Führer, der nach Akten­lage nichts von dieser Durch­suchung wis­sen kon­nte, in der Prax­is des Beruf­sall­t­ags tat­säch­lich nichts wusste, ist so sich­er nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot