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V‑Mann-Affäre: Schönbohm unter Beschuss


POTSDAM — Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) wird wegen sein­er Schelte am Berlin­er Prozess gegen den bran­den­bur­gis­chen V‑Mann Toni S. scharf kri­tisiert. Die Unter­stel­lung, Gericht und Staat­san­waltschaft hät­ten in dem Ver­fahren eine “Art poli­tis­chen Prozess” gegen den märkischen Ver­fas­sungss­chutz geführt, müsse zurückgenom­men wer­den, ver­langte der Richter­bund. Die PDS-Oppo­si­tion forderte Schön­bohm zum Rück­tritt auf. Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) und Schön­bohm beton­ten, sie woll­ten vor ein­er Stel­lung­nahme zunächst ein­mal die Urteils­be­grün­dung studieren.

 

Platzeck bekräftigte jedoch, dass es einen “gläser­nen” Ver­fas­sungss­chutz nicht geben werde. Dass die Oppo­si­tion die Demis­sion Schön­bohms ver­lange, sei “nicht so außergewöhn­lich”. Der Innen­min­is­ter unter­strich, dass Bran­den­burg einen “leis­tungs­fähi­gen” Ver­fas­sungss­chutz brauche und “keinen gläser­nen”. Eine solche Behörde könne gle­ich abgeschafft wer­den, weil sie keine Ansprech­part­ner mehr hätte.

 

PDS-Frak­tion­schef Lothar Bisky sagte: “Ich ver­ste­he nicht, wie ein Innen­min­is­ter so großfres­sig mit Gericht­en umge­hen kann.” Das werfe einen Schat­ten auf die bran­den­bur­gis­che Lan­desregierung ins­ge­samt. Er erwarte deshalb auch eine Posi­tion­ierung von Platzeck. Ein Innen­min­is­ter, der dulde, dass der “Ver­fas­sungss­chutz mit recht­sex­tremen Straftätern kun­gelt, hat in der Regierung nichts ver­loren”, kon­sta­tierte Bisky. Die V‑Männer spiel­ten “Staat im Staate”.

 

Die Berlin­er Staat­san­waltschaft und das Berlin­er Landgericht haben nach Darstel­lung der Berlin­er und Bran­den­burg­er Lan­desver­bände im Deutschen Richter­bund die Ermit­tlun­gen und den Prozess “streng nach rechtsstaatlichen Grund­sätzen” geführt. Sie seien kein­er­lei poli­tis­chem Ein­fluss unter­legen, noch hät­ten sie solchen aus­geübt. Der Innen­min­is­ter eines Bun­des­lan­des sollte auch dem Gericht eines anderen Bun­des­lan­des keine rechtsstaatswidrige Prax­is unterstellen.

 

Das Landgericht Berlin hat­te Toni S. am Mon­tag zu ein­er Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 28-jährige “unter den Augen ein­er staatlichen Behörde” rund 3000 CDs ein­er recht­sex­trem­istis­chen Musik­gruppe her­stellte und verbreitete.

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