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V‑Mann-Affäre: Schönbohm unter Druck

Pots­dam


Vor dem Urteil des Berlin­er Landgericht­es in der so genan­nten V‑Mann-Affäre wächst der Druck auf Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU): Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutz hätte nach Auf­fas­sung deutsch­er Gen­er­al­staat­san­wälte ein­er Beteili­gung des V‑Mannes Toni S. an Pro­duk­tion und Ver­trieb der Neon­azi-CD „Noten des Has­s­es” grund­sät­zlich nicht zus­tim­men dür­fen, die Mor­daufrufe gegen Promi­nente und Poli­tik­er enthielt. Bran­den­burgs Gen­er­alsstaat­san­walt Erar­do Raut­en­berg bestätigte auf Anfrage, dass inzwis­chen die Stel­lung­nah­men von 17 deutschen Gen­er­al­staat­san­wäl­ten einge­gan­gen seien, die seine Recht­sauf­fas­sung ein­hel­lig teilen wür­den. Danach sei der Aus­nah­metatbe­stand im Strafge­set­zbuch für Straftat­en von V‑Leuten „keine rechtliche Grund­lage für die Verteilung volksver­het­zen­der Schriften”. Eine andere Frage sei allerd­ings, dass der Ver­fas­sungss­chutz nicht selb­st gegen solche Straftat­en vorge­hen brauche, da er keine Strafver­fol­gungs­be­hörde sei. Auf der näch­sten Tagung der Gen­er­alsstaat­san­wälte soll diese Recht­sauf­fas­sung bekräftigt wer­den. Schön­bohm hat­te bis­lang erk­lärt, dass V‑Leute des Ver­fas­sungss­chutzes „in begren­ztem Umfang” Straftat­en bege­hen dürften. So sei es im Fall Toni S. darum gegan­gen, an die Hin­ter­män­ner her­anzukom­men. Allerd­ings gibt inzwis­chen auch Bran­den­burgs Innen­min­is­teri­um zu, dass V‑Mann Toni S. aus dem Rud­er gelaufen ist. Er habe sich nicht an die klaren Weisun­gen des Quel­len­führers gehal­ten, sagte Sprech­er Heiko Hom­burg. Dass der Ver­fas­sungss­chutz dies nicht erkan­nt habe, sei ein Ver­säum­nis – eben­so jedoch die unabges­timmte Fes­t­nahme von Toni S. durch Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den. Wie berichtet hat­te Toni S. am Dien­stag im Prozess den bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz belastet. Auch der Berlin­er Staat­san­walt hat­te erk­lärt, dass Ver­trieb und Pro­duk­tion der Hass-CD ohne Unter­stützung des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes nicht möglich gewe­sen wären. Hinge­gen warf der Pots­damer CDU-Innen­poli­tik­er Sven Petke den Berlin­er Jus­tizbe­hör­den vor, aus parteipoli­tis­chem SPD-Kalkül den Prozess für eine Kam­pagne gegen Schön­bohm zu miss­brauchen. „Das eigentliche Ziel ist, Bran­den­burgs Innen­min­is­ter zu beschädigen.”

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