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V‑Mann-Affäre: Toni Stadler zu Bewährungsstrafe verurteilt


Ent­tarn­ter V‑Mann wird wegen Ver­triebs von recht­sex­tremen Hass-CDs zu Bewährungsstrafe verurteilt. Landgericht wertet Rück­endeck­ung durch den Ver­fas­sungss­chutz als strafmildernd
BERLIN taz Mit ein­er schal­len­den Ohrfeige für den Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz endete gestern vor dem Landgericht Berlin der Prozess gegen den bran­den­bur­gis­chen V‑Mann Toni S. Dessen Straftat­en, ins­beson­dere der Ver­trieb von rund 3.000 Exem­plaren der ille­galen Neon­azi-CD “Noten des Has­s­es”, seien “unter den Augen und in Ken­nt­nis ein­er staatlichen Behörde” verübt wor­den, sagte der Vor­sitzende Richter Hans-Joachim Brüning. 

 

Er verurteilte den 28-jähri­gen Toni S. im Zusam­men­hang mit dessen Rolle bei der bun­desweit­en Ver­bre­itung der “Noten des Has­s­es” und dem Besitz von hun­derten größ­ten­teils indizierten CDs zu ein­er zwei­jähri­gen Bewährungsstrafe. S. habe sich in seinen Aktiv­itäten durch den Pots­damer Ver­fas­sungss­chutz geschützt und gedeckt gefühlt, begrün­dete das Gericht sein mildes Urteil für die mit ras­sis­tis­chen und anti­semi­tis­chen Mor­daufrufen und Hak­enkreuzen verse­hene CD-Pro­duk­tion. Der Ver­fas­sungss­chutz, der den langjähri­gen Guben­er Neon­azi im Som­mer 2000 als Infor­man­ten ange­wor­ben hat­te, hätte den Ver­trieb der CD stop­pen müssen. Eine endgültige Aufar­beitung des Falls könne jedoch nur “im Rah­men eines par­la­men­tarischen Unter­suchungsauss­chuss­es in Bran­den­burg stattfinden”. 

 

Bei dem richter­lichen Wun­sch dürfte es denn auch bleiben. Zwar begrüßte der Sprech­er des Bran­den­bur­gis­chen Innen­min­is­teri­ums, Heiko Hom­burg, die Verurteilung von Toni S. als “kon­se­quent”. Die Vor­würfe gegen den lan­de­seige­nen Ver­fas­sungss­chutz seien im Prozess jedoch keineswegs erhärtet wor­den. Ganz im Stil der let­zten Monate, in denen sich Berlin­er und Bran­den­burg­er Sicher­heits­be­hör­den wech­sel­seit­ig Inkom­pe­tenz und Indiskre­tio­nen vor­war­fen, bestritt Hom­burg ein Fehlver­hal­ten des V‑Mann-Führers. Hom­burg weiß die SPD- und CDU-geführte Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion des Pots­damer Land­tags hin­ter sich. Sie hat bis­lang jede Kri­tik an Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin zurück­gewiesen. Nur die oppo­si­tionelle PDS-Abge­ord­nete Ker­stin Kaiser-Nicht drängt weit­er­hin — und bis­lang verge­blich — auf voll­ständi­ge Aktenein­sicht für die Geheimdienstkontrolleure. 

 

 

Richter fordert poli­tis­ches Nachspiel 

 

Der bran­den­bur­gis­che V‑Mann und recht­sex­treme Musikpro­duzent Toni S. kommt mit Bewährung davon. Berlin­er Richter: Ein Unter­suchungsauss­chuss soll Ver­hal­ten des Ver­fas­sungss­chutzes klären. Bran­den­burgs Innen­min­is­teri­um reagiert verschnupft 

 

In der V‑Mann-Affäre um den Neon­az­imusikhändler und von der Berlin­er Polizei ver­hafteten Infor­man­ten des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, Toni S., hat die Berlin­er Jus­tiz gestern den ersten klaren Punk­t­sieg errun­gen. Zwei Jahre Haft auf vier Jahre Bewährung wegen Volksver­het­zung, Gewalt­darstel­lung und Ver­bre­itung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen lautete das Urteil für Toni S. vor der 2. Großen Strafkam­mer des Landgerichts Berlin. 

 

Deut­liche Worte fand der Vor­sitzende Richter Hans-Joachim Brün­ing aber vor allem für die staatlichen Auf­tragge­ber von Toni S.: Der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz hätte den Ver­trieb der neon­azis­tis­chen CD “Noten des Has­s­es” stop­pen müssen, nach­dem Toni S. als V‑Mann im Som­mer 2000 ange­wor­ben wor­den war und alle Ver­trieb­swege mit­samt Kon­tak­t­per­so­n­en und Liefer­adressen aus­ge­plaud­ert hat­te. Doch anstatt die 3.000 CDs mit Liedern wie “Diese Kugel ist für dich”, in denen zum Mord an Juden, Schwarzen und Poli­tik­ern aufgerufen wird, aus dem Verkehr zu ziehen, habe der V‑Mann-Führer Dirk Bar­tok seinen Schüt­zling noch zum Schutz bei etwaigen Durch­suchun­gen mit einem behör­deneige­nen “sauberen” Com­put­er und Handy aus­ges­tat­tet. Auch bei den Plä­nen für eine zweite Auflage der “Noten des Has­s­es” habe der Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz lediglich zugeschaut, wie das Pro­duzen­ten-Trio — beste­hend aus zwei recht­en V‑Männern und einem langjähri­gen Berlin­er Neon­azikad­er — vorg­ing. Neben Toni S. mit dabei: der Berlin­er Recht­sex­trem­ist Lars Burmeis­ter, der als Ver­ant­wortlich­er für die Lied­texte schon im Sep­tem­ber zu ein­er 22-monati­gen Bewährungsstrafe verurteilt wurde, und der V‑Mann des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutz, Mirko Hesse aus Sebnitz. 

 

Während das Straf­maß für Toni S., der nach knapp vier Monat­en Unter­suchung­shaft aus dem Gerichtssaal direkt ins Zeu­gen­schutzpro­gramm des bran­den­bur­gis­chen Lan­deskrim­i­nalamts über­führt wurde, für Beobachter kaum über­raschend kam — schließlich war das Gericht damit den Anträ­gen von Vertei­di­gung und Staat­san­waltschaft gefol­gt -, sorgte die Urteils­be­grün­dung für erstauntes Raunen. Ein par­la­men­tarisch­er Unter­suchungsauss­chuss sei notwendig, um das Vorge­hen der Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chützer aufzuk­lären, sagte Richter Brün­ing. Denn Toni S. habe seine Straftat­en nach Ansicht des Gerichts mit “Wis­sen und Dul­dung” des Ver­fas­sungss­chutzes begangen. 

 

Toni S. fand in seinem Schluss­wort zur Über­raschung seines Vertei­di­gers noch ein­mal lobende Worte für das “pro­fes­sionellen Vorge­hen” des Ver­fas­sungss­chutzes. Sein Man­dant sei nun im Zeu­gen­schutzpro­gramm weit­er auf die Bran­den­burg­er Behör­den angewiesen, lautete der lakonis­che Kom­men­tar von Vertei­di­ger Klaus Linten. 

 

Das Gericht habe einen “virtuellen Prozess gegen den Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz geführt”, kri­tisierte hinge­gen Heiko Hom­burg, Sprech­er des bran­den­bur­gis­chen Innen­min­is­teri­ums, die Berlin­er Jus­tiz. Toni S. habe seinen V‑Mann-Führer belastet, um sich selb­st zu schützen, lautete das Resümee des Min­is­teri­umssprech­ers. Die Verurteilung von Toni S. sei kon­se­quent, da er Weisun­gen seines V‑Mann-Führers mis­sachtet habe. 

 

Doch ganz so lock­er scheint der Fall auch ver­fas­sungss­chutz­in­tern nicht behan­delt zu wer­den. V‑Mann-Führer Dirk Bar­tok wurde bis zum Abschluss von staat­san­waltschaftlichen Ermit­tlun­gen in Cot­tbus aus dem “oper­a­tiv­en Dienst” ent­fer­nt. Nun bleibt abzuwarten, ob die Staat­san­waltschaft in Cot­tbus eine Anklage auf den Weg brin­gen wird.


 


 

Schere Kri­tik gegen Verfassungsschutz

 

V‑Mann bekommt Bewährungsstrafe

 

BERLIN Der ent­tarnte V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, Toni S., hat wegen Volksver­het­zung, Gewalt­darstel­lung und Ver­wen­dung von Nazi-Sym­bol­en zwei Jahre Haft auf Bewährung bekom­men. Die Staatss­chutzkam­mer des Berlin­er Landgerichts sah es in ihrem Urteil gestern als erwiesen an, dass der 28-Jährige aus Cot­tbus an Pro­duk­tion und Ver­trieb der recht­sex­tremen CD “Noten des Has­s­es” beteiligt war. Jedoch habe Toni S. Straftat­en mit Wis­sen und Dul­dung des Ver­fas­sungss­chutzes bege­hen kön­nen, sagte der Vor­sitzende Richter Hans-Joachim Brüning.

 

Auf der CD der Neon­azi-Band “White Aryan Rebels”, von der knapp 3000 Stück ille­gal ver­trieben wur­den, wird zum Mord an Promi­nen­ten wie dem Vizepräsi­den­ten des Zen­tral­rats der Juden in Deutsch­land, Michel Fried­man oder der früheren Bun­destagspräsi­dentin Rita Süss­muth aufgerufen. Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

 

Ini­tia­tor und Tex­ter der CD war laut Gericht der verurteilte Lars B., der eben­falls eine Bewährungsstrafe bekam.

 

Nach Ansicht des Gerichts hat­te Toni S. ein ille­gales Lager mit recht­en CDs, Plakat­en, T‑Shirts und Aufk­le­bern in Cot­tbus erst nach Hin­weisen seines V‑Mann-Führers erhe­blich aus­ge­baut. Durch Zusicherun­gen des Ver­fas­sungss­chutzes habe sich To
ni S. sich­er gefühlt. Er sei von dem V‑Mann-Führer, gegen den in Cot­tbus ein Ver­fahren läuft, vor Durch­suchun­gen der Polizei gewarnt wor­den und bekam auch einen “jungfräulichen Computer”.

 

“Der Ver­fas­sungss­chutz war nicht berechtigt, Straftat­en zu erlauben, auch nicht für inte­gere Fernziele”, sagte Brün­ing. Diese Ziele seien zudem nicht erkennbar gewe­sen. Der Ver­fas­sungss­chutz hätte die CD stop­pen müssen, nach­dem er von Toni S. über Kon­ten und Ver­trieb­swege informiert wor­den war. Es sei jedoch nicht Auf­gabe des Gerichts gewe­sen, die Aktiv­itäten des Ver­fas­sungss­chutzes zu bew­erten, sagte der Richter. Die Aufar­beitung könne nur in einem Par­la­men­tarischen Kon­troll­gremi­um erfolgen.

 

Die Bran­den­burg­er Seite hat­te den Berlin­er Ermit­tlern vorge­wor­fen, durch die Fes­t­nahme von Toni S. Ermit­tlun­gen in der recht­en Musik­szene vere­it­elt zu haben. Der Spitzel war im Juli in Berlin bei ein­er Razz­ia in der recht­en Szene ohne Wis­sen der Bran­den­burg­er festgenom­men und ent­tarnt wor­den. Dies hat­te zu Stre­it zwis­chen den Behör­den bei­der Län­der geführt.

 

Der Haft­be­fehl gegen Toni S., der in U‑Haft saß, wurde aufge­hoben. Laut Gericht soll er in ein Zeu­gen­schutzpro­gramm aufgenom­men wer­den. Er sei “ver­bran­nt” und werde in der recht­en Szene als Ver­räter ange­se­hen, sagte der Richter. Erst durch sein umfassendes Geständ­nis sei es möglich gewe­sen, Hin­ter­gründe in der Szene aufzuhellen und gegen andere Mit­täter zu ermit­teln. In ein­er per­sön­lichen Erk­lärung hat­te Toni S. jedoch seinen früheren Auf­tragge­ber ent­lastet. Er sei nie zu Straftat­en aufge­fordert wor­den, sagte er.

 

Das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um hat die Verurteilung als “kon­se­quent” beze­ich­net. Sprech­er Heiko Hom­burg sagte, Toni S. habe klare Weisun­gen mis­sachtet und sich durch eigen­mächtige Aktio­nen straf­bar gemacht.

 

Die innen­poli­tis­che Sprecherin der PDS-Frak­tion im Land­tag, Ker­stin Kaiser-Nicht, sagte, das Urteil verdeut­liche einen poli­tis­chen Skan­dal. Die Befürch­tun­gen, dass durch den Ver­fas­sungss­chutz ein recht­sex­tremer Straftäter ani­miert und motiviert wurde, seien durch das Urteil bestätigt wor­den. Der Ver­fas­sungss­chutz habe “ganz klar” den geset­zlich gegebe­nen Auf­trag verlassen.

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