Kategorien
Uncategorized

V‑Mann-Affäre wird vermutlich nie aufgeklärt


Nach dem Urteil des Berlin­er Landgericht­es gegen den ehe­ma­li­gen V‑Mann aus Cot­tbus, Toni S., hat­ten viele gehofft, jet­zt würde Klarheit in die Rolle des märkischen Geheim­di­en­stes bei der Her­stel­lung und Verteilung der recht­sradikalen Hass-CD gebracht. Bish­er verge­blich. Par­la­men­tarische Vorstöße der PDS wur­den abgeschmettert. 

Für Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm hat­te der Berlin­er Prozess gegen den Ex-V-Mann Toni S. aus Cot­tbus “eine poli­tis­che Dimen­sion”. Die bekommt nun auch der Umgang mit der Spitzel-Affäre in Bran­den­burg. Ein Anhalt­spunkt dafür: Der in dieser Angele­gen­heit kri­tis­che Bran­den­burg­er Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg darf sich in Sachen V‑Mann vor­läu­fig nicht mehr öffentlich äußern. 

Vor­läu­figes Stillschweigen 

Dazu gibt es eine “Vere­in­barung” zwis­chen dem Gen­er­al­staat­san­walt und der ihm weisungs­befugten Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein, wie Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm CDU-Mit­glied. Rolf Grüne- baum, Raut­en­bergs Sprech­er, bestätigt das und sagt darüber hin­aus kein Wort. Erar­do Raut­en­berg hat­te für Schlagzeilen gesorgt, weil er vor einiger Zeit öffentlich äußerte, nach sein­er Auf­fas­sung dürften V‑Leute keineswegs ohne Fol­gen Straftat­en bege­hen, selb­st dann nicht, wenn dadurch Hin­ter­män­ner aufgedeckt wer­den kön­nten. Damit hat­te Raut­en­berg, bezo­gen auf die Affäre um Toni S., der Auf­fas­sung von Schön­bohm wider­sprochen. Der hielt die Ver­bre­itung von Pro­pa­gan­damit­teln für möglicher­weise gerecht­fer­tigt, wenn sie der Abwehr ver­fas­sungs­feindlich­er Bestre­bun­gen diene. Und Raut­en­berg ging noch weit­er. Mit einem Schreiben an seine Kol­le­gen in anderen Bun­deslän­dern und an den Gen­er­al­bun­de­san­walt stieß er eine öffentliche Diskus­sion zu dieser Frage an. Die ist in Bran­den­burg nun vor­erst zu Ende. Auch was viele sein­er Kol­le­gen ihm bish­er geant­wortet haben, muss Raut­en­berg vor­erst für sich behal­ten. Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein bestätigt die “Vere­in­barung, sich vor­erst nicht mehr zu diesem The­ma zu äußern”. Deshalb will die Jus­tizmin­is­terin auch nichts dazu sagen, welche Recht­sauf­fas­sung sie selb­st und ihre Fach­abteilung für Strafrecht in dieser Frage vertreten. Jede Ein­flussnahme auf die in Cot­tbus laufend­en Ermit­tlun­gen zur Ver­strick­ung des V‑Mann-Führers von Toni S. weist die Min­is­terin jedoch entsch­ieden zurück. Sie habe sich bish­er nur darüber informiert, ob bes­timmte, über die Presse bekan­nt gewor­dene Fak­ten in den nach Cot­tbus abgegebe­nen Ermit­tlung­sun­ter­la­gen enthal­ten seien. Für den Vor­sitzen­den des Richter­bun­des in Bran­den­burg, Wolf Kahl, zeigt der Vor­gang, wie unhalt­bar es sei, dass der Gen­er­al­staat­san­walt in Bran­den­burg poli­tis­ch­er Beamter und damit vom Jus­tizmin­is­teri­um weisungsab­hängig sei. Nur fünf Bun­deslän­der hiel­ten noch an dieser Struk­tur fest, so Kahl. Als poli­tis­ch­er Beamter soll der Gen­er­al­staat­san­walt jed­erzeit mit den poli­tis­chen Zie­len der Lan­desregierung übere­in­stim­men”, kri­tisiert der Richter­bundsvor­sitzende, “da sind Kon­flik­te vor­pro­gram­miert”. Eine Aufk­lärung sei in diesem Kli­ma erschw­ert. Juris­tisch aufk­lären soll die Affäre nun die Cot­tbuser Staat­san­waltschaft. Bei ihr läuft ein Ermit­tlungsver­fahren wegen Strafvere­it­elung gegen den V‑Mann-Führer von Toni S., Tarn­name “Dirk Bar­tok”. Zur Zeit warten die Cot­tbuser Ermit­tler auf das aus­führliche schriftliche Urteil gegen Toni S. vom Landgericht Berlin. Ihre Möglichkeit­en, aufzuk­lären, inwieweit Bar­tok vom mas­siv­en Han­del des V‑Mannes mit recht­sradikalen CDs wusste, sind jedoch sehr begren­zt. Bar­tok hätte als Beschuldigter das Recht, die Aus­sage zu ver­weigern. Bish­er ist er jedoch noch nicht vorge­laden wor­den. Toni S., der vor ein­er Woche verurteilte Ex-V-Mann, hat in ein­er ersten Vernehmung vor sein­er Verurteilung auch geschwiegen. Jet­zt, nach­dem sein Urteil recht­skräftig ist, hat er diese Möglichkeit nicht mehr. Trotz­dem darf bezweifelt wer­den, ob er Bar­tok noch ein­mal so schw­er belastet wie in dem Berlin­er Ver­fahren. Schließlich sorgt die Bran­den­burg­er Polizei derzeit dafür, dass S. vor möglich­er Rache aus der braunen Szene geschützt wird. Von Berlin­er Ermit­tlern mit­geschnit­tene Tele­fonge­spräche zwis­chen Bar­tok und seinem Spitzel, die den V‑Mann-Führer belas­ten, dür­fen außer­dem ver­mut­lich in den Cot­tbuser Ermit­tlun­gen aus rechtlichen Grün­den nicht ver­wen­det wer­den. Das Landgericht Berlin hat­te den Cot­tbuser Ex-V-Mann wegen Beteili­gung an Her­stel­lung und Ver­trieb der Hass-CD mit Mor­daufrufen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das sei, so das Berlin­er Landgericht in der Urteils­be­grün­dung, mit Wis­sen und Dul­dung des Bran- den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes geschehen. Jörg Schön­bohm wies das am Don­ner­stag im Land­tag zurück. Als die PDS dort nach den Kon­se­quen­zen aus dem Berlin­er Urteil fragte, sagte der Innen­min­is­ter, die Hass-CD sei bere­its pro­duziert gewe­sen, bevor der Geheim­di­enst davon erfahren habe. Dass die CD pro­duziert war, sei dem Ver­fas­sungss­chutz erst erkennbar gewor­den, als der V‑Mann eine fer­tige CD übergeben habe, konkretisierte das Innen­min­is­teri­um auf Nach­frage. Das ste­ht im klaren Wider­spruch zu dem, was Ex-V-Mann Toni S. bei der Berlin­er Polizei aus­ge­sagt hat­te. Der ehe­ma­lige Zuträger schilderte dort, dass Ver­fas­sungss­chutzmi­tar­beit­er Bar­tok, ihn wenige Wochen nach der Anwer­bung im Herb­st 2000 gefragt habe, ob er weiß, dass die Hass-CD hergestellt wer­den soll. Er habe das bestätigt und gesagt, dass es jet­zt konkret werde. Nach Ermit­tlun­gen der Berlin­er Staat­san­waltschaft waren die CDs nach dem Bren­nen in Thai­land Mitte Jan­u­ar 2001 nach Deutsch­land geliefert wor­den. Nach ihren Erken­nt­nis­sen hat­te der Ex-V-Mann auch erst im Novem­ber und Dezem­ber 2000 Wer­beaufk­le­ber und Hüllen für die CD in Gubin druck­en lassen. Das, so ver­sichert das Innen­min­is­teri­um, habe er seinem V‑Mann-Führer ver­heim­licht. Toni S. wurde nach Angaben des Innen­min­is­teri­ums schon in der ersten Hälfte des Jahres 2000 Spitzel, ein halbes Jahr vor der CD-Produktion. 

Kein Inter­esse an Akteneinsicht 

Die Anre­gung der Berlin­er Richter, mit einem Unter­suchungsauss­chuss in Bran­den­burg aufzuk­lären, wie eng die Zusam­me­nar­beit zwis­chen Toni S. und Dirk Bar­tok war, hat Angesichts ein­er großen Koali­tion in Pots­dam kaum Aus­sicht auf Erfolg. In der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion, die den Geheim­di­enst überwachen soll, lehnte die Koali­tion­s­mehrheit von SPD und CDU bere­its die PDS-Forderung nach Aktenein­sicht beim Ver­fas­sungss­chutz ab. Es gebe keine neuen Sachver­halte, deshalb müsse man auch nicht in die Akten schauen, begrün­dete der Kom­mis­sionsvor­sitzende Christoph Schulze (SPD) den fehlen­den Aufklärungsdrang.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot