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V‑Mann bringt Verfassungsschutz in Bedrängnis

Pots­dam (ddp-lbg). Die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion hat in der Affäre um den V‑Mann Toni St. Vor­würfe gegen Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin zurück­gewiesen. Die Vor­würfe seien absurd und nicht zutr­e­f­fend, betonte der Vor­sitzende Christoph Schulze (SPD) am Don­ner­stag in Pots­dam nach ein­er Sitzung der PKK. Wegesin hat­te bei der Sitzung zu einem Bericht des ARD-Mag­a­zins «Kon­traste» Stel­lung bezogen.


Dem Mag­a­zin liegt nach Angaben der ARD ein Vernehmung­spro­tokoll der Berlin­er Staat­san­waltschaft vor, in dem Toni St. angibt, Wegesin habe sich «per­sön­lich» um den V‑Mann-Ein­satz geküm­mert und sei «sehr mit der Zusam­me­nar­beit zufrieden» gewe­sen. Der Ver­fas­sungss­chutz hat der Aus­sage zufolge davon gewusst, dass Toni St. an Pro­duk­tion und Ver­trieb ein­er CD beteiligt gewe­sen sei, auf der die recht­sex­trem­istis­che Gruppe «White Aryan Rebels» zum Mord an Promi­nen­ten aufruft.

Toni St. gab an, sein V‑Mann-Führer habe ihm Rück­endeck­ung durch Wegesin zugesichert. Im Falle dro­hen­der Strafver­fahren habe man ihm zuge­sagt, «dass diese durch die guten Kon­tak­te des Wegesin zu den Staat­san­waltschaften entschärft oder eingestellt wor­den wären», zitiert «Kon­traste» aus dem Vernehmung­spro­tokoll. Wegesin habe eine Stel­lung­nahme für das ARD-Mag­a­zin abgelehnt.

Schulze betonte, Toni St. und Wegesin wür­den sich gar nicht ken­nen. Mit dem Ver­fas­sungss­chutzchef sei nicht abge­sprochen gewe­sen, dass Toni St. einen «Per­silschein» für Straftat­en erhalte. Er gehe davon aus, dass der V‑Mann-Führer solche Zusagen nicht gegeben hat, ergänzte Schulze. Gegen den V‑Mann-Führer laufen Ermit­tlun­gen bei der Staat­san­waltschaft Cot­tbus, die darüber Auf­schluss geben sollen.

Nach Ansicht von Schulze stellt der inzwis­chen angeklagte Toni St. lediglich Schutzbe­haup­tun­gen auf, um seine Haut zu ret­ten. Die Aus­sagen seien nicht glaub­würdig und wider­sprächen zudem seinen Angaben aus früheren Vernehmungen.

Der PKK-Vor­sitzende erhob mit Blick auf den Fernse­hbeitrag erneut schwere Vor­würfe gegen die Berlin­er Ermit­tlungs­be­hör­den. Zum wieder­holten Mal seien staat­san­waltschaftliche Ermit­tlungsak­ten an die Öffentlichkeit gegeben wor­den. Damit wür­den Dien­st­ge­heimnisse ver­rat­en, unter­strich der SPD-Poli­tik­er. Er beze­ich­nete den Vor­fall als «Rechts­beu­gung durch die Berlin­er Behör­den». Die Gren­zen des Akzept­ablen seien erneut über­schrit­ten wor­den. «Das verur­sacht einen immensen Schaden», sagte Schulze.

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