COTTBUS. Das Verfahren gegen den V‑Mann-Führer mit Decknahmen Bartok soll eingestellt werden — allerdings gegen eine Geldbuße von 5 000 Euro. Das
bestätigte Josef Pfingsten, Sprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus,
der
Berliner Zeitung. Die Geldauflage sei gerechtfertigt, sagte Pfingsten.
“Denn
es bestand hinreichender Tatverdacht.” Da es sich um einen Fall von
übergeordnetem Interesse handelt, muss das Justizministerium nun
prüfen, ob
es dieser Empfehlung folgen kann. Der V‑Mann-Führer muss dann nach
Rücksprache mit dem Innenministerium entscheiden, ob er die Geldbuße
akzeptiert.
Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt seit Monaten gegen den
V‑Mann-Führer wegen Strafvereitelung. Er hatte einen seiner V‑Leute,
den
Neonazi Toni Stadler, vor einer Polizeirazzia gewarnt und offenbar
geduldet,
dass Stadler einen schwunghaften Handel mit illegalen CDs betrieb. Das
Berliner Landgericht hatte Bartoks V‑Mann im November 2002 wegen
Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Ermittlungen
der
Berliner Justiz hatten zu einer schweren Verstimmung zwischen Berliner
und
Potsdamer Behörden geführt. Der Berliner Oberstaatsanwalt Jürgen Heinke
sprach seinerzeit von einer gewissen Mitschuld der Potsdamer
Verfassungsschützer.