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V‑Mann-Führer soll Geldbuße zahlen

COTTBUS. Das Ver­fahren gegen den V‑Mann-Führer mit Deck­nah­men Bar­tok soll eingestellt wer­den — allerd­ings gegen eine Geld­buße von 5 000 Euro. Das
bestätigte Josef Pfin­g­sten, Sprech­er der Staat­san­waltschaft Cottbus,
der
Berlin­er Zeitung. Die Gel­dau­flage sei gerecht­fer­tigt, sagte Pfingsten.
“Denn
es bestand hin­re­ichen­der Tatver­dacht.” Da es sich um einen Fall von
über­ge­ord­netem Inter­esse han­delt, muss das Jus­tizmin­is­teri­um nun
prüfen, ob
es dieser Empfehlung fol­gen kann. Der V‑Mann-Führer muss dann nach
Rück­sprache mit dem Innen­min­is­teri­um entschei­den, ob er die Geldbuße
akzeptiert. 

Die Staat­san­waltschaft Cot­tbus ermit­telt seit Monat­en gegen den
V‑Mann-Führer wegen Strafvere­it­elung. Er hat­te einen sein­er V‑Leute,
den
Neon­azi Toni Stadler, vor ein­er Polizeirazz­ia gewarnt und offenbar
geduldet,
dass Stadler einen schwung­haften Han­del mit ille­galen CDs betrieb. Das
Berlin­er Landgericht hat­te Bar­toks V‑Mann im Novem­ber 2002 wegen
Volksver­het­zung zu ein­er Bewährungsstrafe verurteilt. Die Ermittlungen
der
Berlin­er Jus­tiz hat­ten zu ein­er schw­eren Ver­stim­mung zwis­chen Berliner
und
Pots­damer Behör­den geführt. Der Berlin­er Ober­staat­san­walt Jür­gen Heinke
sprach sein­erzeit von ein­er gewis­sen Mitschuld der Potsdamer
Verfassungsschützer.

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