Kategorien
Uncategorized

V‑Mann-Führer soll Strafe zahlen

(TAZ, 23.7) POTSDAM dpa Das Ermit­tlungsver­fahren wegen Geheimnisver­rates gegen den
Führer des ehe­ma­li­gen Ver­fas­sungss­chutz-Spitzels Toni S. aus Cot­tbus soll
möglicher­weise gegen Zahlung ein­er Geld­buße eingestellt wer­den. Brandenburgs
Jus­tizmin­is­teri­um trete dieser beab­sichtigten Ver­fahrensweise der
Staat­san­waltschaft Cot­tbus nicht ent­ge­gen, sagte die Sprecherin des
Min­is­teri­ums, Petra Marx, gestern. Der Beamte hat­te den V‑Mann Toni S.
geführt, den das Berlin­er Landgericht im Novem­ber 2002 wegen des Vertriebs
recht­sex­tremer CDs mit Mor­daufrufen zu ein­er zwei­jähri­gen Bewährungsstrafe
verurteilte. Der Ver­fas­sungss­chützer soll den V‑Mann bei seinen rechten
Umtrieben unter­stützt und vor ein­er Razz­ia der Staat­san­waltschaft gewarnt
haben. Falls der Beschuldigte den Vorschlag der Staatsanwaltschaft
akzep­tiert und ein Bußgeld von 5.000 Euro zahlt, würde er seine Schuld
anerken­nen und ein Gerichtsver­fahren ver­hin­dern. Weigert er sich, dro­ht ihm
eine Anzeige wegen Strafvere­it­elung im Amt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot