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V‑Mann-Prozess: Toni Stadler wähnte sich gedeckt

BERLIN


Im Prozess gegen den bran­den­bur­gis­chen V‑Mann und Neon­az­imusikhändler Toni S. hat der Angeklagte die seit Monat­en schwe­len­den Vor­würfe gegen den bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz bestätigt. Toni S. wird vorge­wor­fen, maßge­blich an der Pro­duk­tion und dem Ver­trieb der CD “Noten des Has­s­es” beteiligt gewe­sen zu sein. “Der Angeklagte fühlte sich durch seinen V‑Mann-Führer geschützt”, so Vertei­di­ger Klaus Linten. 

 

Der 28jährige S., der in Guben über mehrere Jahre einen recht­en Laden und Ver­sand betrieb, zeigte sich gestern vor dem Landgericht Berlin geständig. Gemein­sam mit dem mut­maßlichen V‑Mann des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutz, Mirko Hesse aus Seb­nitz, und dem Berlin­er Neon­azikad­er Lars Burmeis­ter habe er im Jahr 2000 die CD, deren Texte offen zum Mord an Schwarzen, Juden und Poli­tik­ern aufrufen, in ein­er Auflage von 3.000 Stück in Umlauf gebracht. Im Som­mer 2000 sei er dann von Beamten des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes ange­wor­ben wor­den. Er erhielt einen “Amtscom­put­er” für den Fall ein­er Durch­suchung sowie ein Handy. Darüber hin­aus habe ihm sein V‑Mann-Führer ger­at­en, einen “Bunker” anzule­gen, in dem Toni S. hun­derte von straf­be­wehrten CDs hort­ete. Er habe seinen V‑Mann-Führer mit dem Deck­na­men Dirk Bar­tok detail­liert über die Ver­trieb­swege der “Noten des Has­s­es” informiert. Auch über die Pro­duk­tion ein­er zweit­en Auflage in Höhe von 2.000 CDs sei der V‑Mann-Führer von Anfang an im Bild gewe­sen. Nach Aus­sagen von Toni S. waren sowohl der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz als auch das Bun­de­samt über ihre V‑Männer an der Erstel­lung der CD beteiligt. “Lars Burmeis­ter wäre ohne Mirko Hesse und mich nicht in der Lage gewe­sen, die erste Auflage so ein­fach zu ver­bre­it­en”, so S. Das Urteil wird am kom­menden Mon­tag erwartet. 

 

 

Ankläger rügt Verfassungsschutz -
Ent­tarn­ter V‑Mann Toni S. geste­ht vor dem Landgericht die Pro­duk­tion recht­sradikaler CDs. Staat­san­walt wirft Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz vor, bei seinen Ermit­tlun­gen zu weit gegan­gen zu sein. CD-Pro­duk­tion hätte gestoppt wer­den müssen 

 

Auf der Anklage­bank des Berlin­er Landgericht­es saß gestern nur der ent­tarnte V‑Mann Toni S.. Der härteste Vor­wurf von Ober­staat­san­walt Jür­gen Heinke traf aber dessen Auf­tragge­ber: den Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz. Der sei bei seinen Ermit­tlun­gen in der recht­en Musik­szene zu weit gegan­gen. “Die Behörde hätte den Ver­trieb der recht­sex­tremen CD “Noten des Has­s­es” stop­pen müssen”, erk­lärte Heise. 

 

Dem 28-jähri­gen Toni S. wird Gewaltver­her­rlichung, Ver­ant­wor­tung für Pro­duk­tion und Ver­trieb der neon­azis­tis­chen CD sowie Ver­bre­itung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen und Volksver­het­zung vorge­wor­fen. Dafür dro­hen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Der Cot­tbuser war im Juli bei ein­er Razz­ia in Berlin ohne Wis­sen der Bran­den­burg­er Behörde festgenom­men wor­den. Die Affäre hat­te zu heftigem Stre­it zwis­chen Berlin und Bran­den­burg geführt. 

 

Vor Gericht räumte Toni S. ein, maßge­blich an Pro­duk­tion und Ver­trieb der CD beteiligt gewe­sen zu sein. Er habe sich sich­er gefühlt, weil ihm sein V‑Mann-Führer mit dem Deck­na­men Dirk Bar­tok mehrfach ver­sichert habe: “Wenn was passiert, hat mein Chef gute Verbindun­gen zu Staat­san­wäl­ten und Richtern, wo man einiges drehen” könne. 

 

Die Staat­san­waltschaft ließ mehrere Mitschnitte von Tele­fonge­sprächen zwis­chen Toni S. und Bar­tok abspie­len, in denen der V‑Mann-Führer seinem wegen der Obser­va­tion durch Berlin­er Beamte verun­sicherten Schüt­zling rät: “Halt die Bude sauber.” Mit dem Hin­weis an Toni S., “du bist nun mal ne anerkan­nte Szene­größe”, ver­sichert er dann, sein Chef sei “unter­wegs, um das zu eruieren”. 

 

Das musste sich auch Heiko Hom­burg im Pub­likum anhören. Der Sprech­er von Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) kom­men­tierte anschließend sichtlich gen­ervt: “Das sind Schutzbehauptungen.” 

 

Nach sein­er Anwer­bung im Som­mer 2000 erhielt S. nach eige­nen Angaben vom V‑Mann-Führer einen “Amtscom­put­er”, den er im Fall ein­er Durch­suchung anstelle seines Geschäftscom­put­ers vorzeigen sollte, sowie ein “abhör­sicheres” Handy. Auf Anrat­en von Bar­tok habe er zudem einen “Bunker” angelegt, in dem die Berlin­er Beamten später hun­derte von CDs mit straf­baren Inhal­ten fan­den. Auszüge aus den recht­en Mord­fan­tasien hat­te der Staat­san­walt zu Prozess­be­ginn vorgelesen. 

 

Toni S. behauptete gestern, sein Inter­esse an dieser Musik sei lediglich “geschäftlich­er Natur gewe­sen”. Es han­dele sich nun mal um eine Mark­tlücke. In Guben und Cot­tbus trat er allerd­ings über Jahre auch als Kon­tak­t­per­son für die neon­azis­tis­che Wan­der­ju­gend Gibor auf. 

 

Detail­liert beschrieb S. auch die Pro­duk­tion der mit Hak­enkreuzen über­säten CD “Noten des Has­s­es”, deren Texte zum Mord an Schwarzen, Juden und Poli­tik­ern aufrufen. Gemein­sam mit dem mut­maßlichen V‑Mann des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutz, Mirko Hesse aus Seb­nitz, und dem Berlin­er Neon­azikad­er Lars Burmeis­ter habe er vor zwei Jahren 3.000 der CDs in Umlauf gebracht. Sowohl der Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz als auch das Köl­ner Bun­de­samt seien über ihre V‑Männer an fast allen Pro­duk­tion­ss­chrit­ten beteiligt gewe­sen. “Burmeis­ter wäre ohne Hesse und mich nicht in der Lage gewe­sen, die erste Auflage so ein­fach zu pro­duzieren und zu ver­bre­it­en”, erk­lärte der Angeklagte. 

 

Bar­tok sei detail­liert über die Ver­trieb­swege informiert gewe­sen, so S. Auch über die zweite Auflage sei der V‑Mann-Führer von Anfang an im Bild gewe­sen. Gegen Bar­tok ermit­telt derzeit die Staat­san­waltschaft Cot­tbus, gegen Hesse die Staat­san­waltschaft Dres­den. Das Urteil gegen Toni S. wird am Mon­tag erwartet. 

V‑Mann beschuldigt Verfassungsschutz -
Toni S. gibt vor Gericht alles zu: Han­del mit Hass-CDs geschah mit Wis­sen des Geheimdienstes 

Berlin/Cottbus. Der ehe­ma­lige V‑Mann Toni S. aus Cot­tbus hat in seinem Prozess vor dem Landgericht Berlin die Vor­würfe der Anklage bestätigt und den Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz belastet. Er hätte den Han­del mit recht­sex­tremen CDs, Postern und Klei­dungsstück­en „niemals in so großem Stil aufge­zo­gen, wenn die Pots­damer mir nicht Straf­frei­heit zugesichert hät­ten“, sagte der 28 Jahre alte Neon­azi. Außer­dem bestätigte S. nach einigem Hin und Her frühere Aus­sagen gegenüber der Berlin­er Polizei, wonach er vom Ver­fas­sungss­chutz einen „jungfräulichen Com­put­er“ erhal­ten habe, damit die Bran­den­burg­er Polizei bei ein­er dro­hen­den Durch­suchung nicht seinen alten PC und die darauf gespe­icherten Dat­en entdeckt. 

Toni S. hat­te, wie berichtet, von Som­mer 2000 an für Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutz gespitzelt. Im Juli 2002 nahm ihn die Berlin­er Polizei fest. In der Anklage wird S. unter anderem vorge­hal­ten, er habe 2800 Exem­plare der Neon­azi-CD „Noten des Has­s­es“ ver­trieben, auf der zum Mord an Michel Fried­man, Rita Süss­muth und Alfred Biolek aufgerufen wird. Außer­dem habe er in einem Lager­raum zahlre­iche Hass-CDs, Nazi­plakate und Sweat­shirts mit Hak­enkreuzen auf­be­wahrt. Der Ver­fas­sungss­chutz bestre­it­et, von der Exis­tenz des „ Bunkers“ gewusst zu haben. Toni S. sagte gestern jedoch, sein V‑Mann-Führer sei informiert gewesen. 

Einige Äußerun­gen klan­gen wider­sprüch­lich. So sagte Toni S. zuerst, der V‑Mann-Führer mit dem Deck­na­men „Dirk Bar­tok“ habe ihn nicht vor Durch­suchun­gen gewarnt. Auf Nach­fra­gen von Staat­san­wältin Men­d­ri­na äußerte S. das Gegen­teil. Außer­dem seien anhäng
ige Strafver­fahren eingestellt wor­den. Die ominöse Com­put­ergeschichte schilderte Toni S. so: Er habe dem V‑Mann-Führer gesagt, der Polizei dürfe nicht der PC mit den Dat­en sein­er Szene-Geschäfte in die Hände fall­en. Daraufhin habe „Bar­tok“ einen „gesäu­berten“ Com­put­er geliefert. Diesen will Toni S. immer abends in seine Woh­nung gestellt haben, „weil Durch­suchun­gen meis­tens nachts stat­tfind­en“. Der alte Com­put­er sei im Keller eines Nach­barn ver­steckt und mor­gens wieder instal­liert worden. 

Die Zweite Große Strafkam­mer unter Vor­sitz von Richter Hans-Jür­gen Brün­ing inter­essierte sich in beson­derem Maße für die Rolle des V‑Mann-Führers mit dem Deck­na­men „Dirk Bar­tok“. Dieser hat­te mit einem Kol­le­gen Toni S. für Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutz ange­wor­ben. Die Beamten hät­ten ihn unter Druck geset­zt, sagte der Angeklagte. Wenn er ihnen keinen Gefall­en tue, hät­ten sie das Wis­sen „um mich wirtschaftlich kaputt zu machen“, sagte der hek­tisch redende Toni S.. Er habe dann in die Zusam­me­nar­beit eingewil­ligt und vom Ver­fas­sungss­chutz ein Handy bekom­men, dessen Num­mer durch einen Sper­rver­merk gesichert war. 

Die Kam­mer ließ Tele­fonate vor­spie­len, die das Berlin­er Lan­deskrim­i­nalamt abge­hört und aufgeze­ich­net hat­te. In den Gesprächen berichtete Toni S. dem V‑Mann-Führer, er füh­le sich observiert. „Dirk Bar­tok“ sagte zu, sein Chef werde sich „in Berlin“ erkundi­gen. Der V‑Mann-Führer ermah­nte S., seine Woh­nung „sauber zu hal­ten“, da eine „miese Aktion“ der Polizei bevorste­hen könnte. 

Mehrere Male druck­ste Toni S. herum. Er verneinte jedoch, vom Bran­den­burg­er Lan­deskrim­i­nalamt unter Druck geset­zt wor­den zu sein. Beamte des LKA hat­ten S. am 1. Novem­ber in der U‑Haft besucht und ange­blich „Schutz­maß­nah­men“ für die Zeit nach dem Prozess zuge­sagt. Das Urteil wird am 11. Novem­ber verkündet.

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