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Verbot der ANSDAPO

Am 14.07.2005 wurde die neon­azis­tis­che Kam­er­ad­schaft ANSDAPO
ver­boten. Bei 19 Haus­durch­suchun­gen wurde umfangreiches
Pro­pa­gan­da­ma­te­r­i­al, Waf­fen, Com­put­er und Unter­la­gen beschlagnahmt. 

Seit Jahren arbeit­en alter­na­tive Jugendliche und Jugend­grup­pen im
Net­zw­erk des DJB e.V. gegen Recht­sex­trem­is­mus und Ras­sis­mus. Auf die
Aktiv­itäten der ANSDAPO wird seit Jahren hingewiesen. Insbesondere
sorgten Mit­glieder dieser Neon­azikam­er­ad­schaft seit den 90er Jahren
durch Tötungs­de­lik­te, bru­tale Kör­per­ver­let­zun­gen und Propagandadelikte
für Auf­se­hen. Sie organ­isierten recht­sex­trem­istis­che Konz­erte und
pfle­gen einen fre­und­schaftlichen Umgang mit der als Kriminellen
Vere­ini­gung ver­bote­nen Neon­azi-Band Landser. Die Öffentlichkeit und die
Polizei haben sich lange Jahre bei der Ver­fol­gung und Aufklärung
zurück­ge­hal­ten. Das Ver­bot und die Durch­suchun­gen sind nun nur
folgerichtig. 

Dass der Sohn der DVU-Land­tags­frak­tion­schefin Liane Hes­sel­barth, Heiko
Hes­sel­barth führen­des Mit­glied dieser Neon­azi-Kam­er­ad­schaft ist, zeigt
die enge Verbindung zwis­chen der recht­sex­tremen Stammtis­ch­partei DVU
und mil­i­tan­ten Recht­sex­trem­is­ten. Bei ein­er der let­zten Aktio­nen der
ANSDAPO drangen diese in das alter­na­tive Jugend­pro­jekt “Horte” unter
Träger­schaft des Alter­na­tiv­en Jugend­pro­jekt (AJP) 1260 e.V. in
Straus­berg ein und schlu­gen den Vere­insvor­sitzen­den. Anschließend
ver­suchte Heiko Hes­sel­barth die Veröf­fentlichung dieses Vor­falls und
seine Beze­ich­nung als Rech­sex­trem­is­ten durch das DJB e.V. durch eine
Unter­las­sungserk­lärung zu verhindern.
Solche Aktiv­itäten gin­gen immer wieder ein­her mit diffamierenden
Anfra­gen gegen das “Horte” durch die DVU-Frak­tion im Brandenburger
Land­tag. Diese erfüll­ten oft den Tatbe­stand der Verleumdung.
Die Frak­tionsvor­sitzende Liane Hes­sel­barth unter­stützt so die
neon­azis­tis­chen Umtriebe ihres Sohnes. Nicht nur liefert sie die
inhaltliche Muni­tion für die mil­i­tan­ten Aktiv­itäten ihres Sohnes. Es
ist auch zu ver­muten, dass sie Struk­turen dieser neonazistischen
Kam­er­ad­schaft in ihrem Wohn­haus schützt. 

Die DVU-Frak­tionsvor­sitzende muss sofort zurück­ge­treten und ihr Mandat
niederlegen.
Eine strafrechtliche Aufk­lärung inwieweit Bei­hil­fe und Unterstützung
der ANSDAPO durch Liane Hes­sel­barth gegeben sind, ist notwendig. 

Den alter­na­tiv­en Jugendlichen und den Betreibern des Horte aus
Straus­berg, die immer wieder auf die Aktiv­itäten der ANSDAPO
hingewiesen haben, ist zu danken. Die Unter­stützung ein­er alternativen
Jugend­kul­tur muss Ziel­stel­lung von Gesellschaft und Poli­tik sein. Nur
so kann neon­azis­tis­chen Aktiv­itäten erfol­gre­ich und vor Ort begegnet
werden.

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