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Verfahren gegen Mittäter eingestellt

Vor dem Jugend­schöf­fen­gericht in Eber­swalde fand am Mon­tag, den 1.7.02, die Ver­hand­lung gegen Andreas Sch. (18) statt, dem vorge­wor­fen wurde, zusam­men mit zwei rechts­gerichteten Män­nern im Feb­ru­ar diesen Jahres drei jugendliche Antifaschis­ten in einem Zug ange­grif­f­en, ver­let­zt und genötigt zu haben. Nach Erteilung ein­er Ermah­nung gegen den Angeklagten, wurde das Ver­fahren nach knapp vier­stündi­ger Ver­hand­lung eingestellt. Im Gegen­satz zu den bei­den Haupt­tätern, gegen die ein Prozess noch ausste­ht, wertete das Gericht den Tat­beitrag von Sch. als eher unter­ge­ord­net. Eher spon­tan scheint sich Andreas Sch. an dem Angriff beteiligt zu haben, in dem er sich an die Aus­gangstür des Abteils stellte, um — so die Zeu­gen — eine mögliche Flucht der Opfer zu ver­hin­dern. Das Gericht sowie die Staat­san­waltschaft samt Neben­klage war der Mei­n­ung, dass die Ver­haf­tung und die sich anschließende Vernehmung durch die Polizei, sowie die vier­stündi­ge Ver­hand­lung, dem Täter “War­nung genug” gewe­sen sei. Erle­ichtert ver­lies der Angeklagte, der sich im übri­gen inzwis­chen die Haare hat wach­sen lassen, den Gerichtssaal. 

 

Zur Vorgeschichte: Infori­ot-Archiv

 

Region­al­bahn-Schläger vor Gericht

Am Mon­tag, den 1.7.02, ab 9:00 Uhr, find­et vor dem Jugend­schöf­fen­gericht Eber­swalde ein Straf­prozess gegen einen von drei rechts­gerichteten Män­nern statt, die angeklagt sind, im Feb­ru­ar diesen Jahres drei junge Män­ner in einem Zug ange­grif­f­en, ver­let­zt und genötigt zu haben. 

 

Der Tat, die sich im Regional­ex­press von Berlin Rich­tung Schwedt ereignete, gin­gen Pro­voka­tio­nen der Angreifer voraus. Offen­sichtlich sucht­en sie ihre “Opfer” auf­grund der Klei­dung aus. Min­destens zwei der Ange­grif­f­e­nen wur­den nicht nur belei­digt son­dern auch geschla­gen und getreten. Nur durch das entschlossene Auftreten der drei Ange­grif­f­e­nen gelang es diesen den Zug auf dem Bahn­hof in Eber­swalde zu ver­lassen, wo sie die Täter sofort bei der Polizei anzeigten. Die drei Angeklagten wur­den von einem Kom­man­do der Polizei beim näch­sten möglichen Halt aus dem Zug verhaftet.

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